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-   -   Chiptuning / Powerbox eintragen ??? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=87466)

tuning3er 23.02.2011 23:39

Mein Bruder hat sein Auto auch gechipt und eingetragen. Weil spätestens bei der Abgasuntersuchung fällts auf grat bei Diesel Autos die rußen bi Vollgas eh.

Toni30 24.02.2011 07:52

Zitat:

Zitat von Drive (Beitrag 1125707)
Wenn nicht im Schein, wo dann?

Dumm formuliert von mir, ich hatte ein TÜV Bericht in dem bestätigt wurde das es abgenommen ist und unverzüglich in die papiere eingetragen werden muss.
Wenn das verpennt wird der TÜV abgelaufen ist kommt das echt doof.

Bei mir wollten sie ohne AU keinen TÜV machen, ist das nicht korrekt?

TuningMaik 24.02.2011 10:15

Zitat:

Zitat von kartracer (Beitrag 1125716)
mal ne ganz andere frage...
ich dachte immer, man darf keinen benziner zu nem diesel umbauen weil dadurch die abgaswerte schlechter werden?
meine ich zumindest mal irgendwo gelesen zu haben, falls das nicht stimmt, bitte nicht hauen...:o ;)


bei nem motorumbau geht es darum das sich die abgasklasse nicht verschlechtert
ich hatte nen gti bj 96 mit euro 2
spenderfahrzeug für den tdi umbau war auch bj 96 und ebenfalls euro 2
somit war der umbau möglich

Bremer 24.02.2011 10:16

Zitat:

Zitat von TuningMaik (Beitrag 1125475)
der verkäufer bietet auch an das alles ins steuergerät reinzubaun die chiptechnik aus der powerbox

aber wenn das steuergerät mal den arsch hochmacht dann muss ich zuviel hin und hersenden bis das wieder in ein neues eingebaut is und so ist die powerbox unabhängig vom steuergerät.

vielleicht findet sich ja noch jemand der weis was zu tun is

So wie du schreibst solltest du bei dem "Verkäufer" besser nichts kaufen...

TuningMaik 24.02.2011 10:19

Zitat:

Zitat von Toni30 (Beitrag 1125782)
Dumm formuliert von mir, ich hatte ein TÜV Bericht in dem bestätigt wurde das es abgenommen ist und unverzüglich in die papiere eingetragen werden muss.
Wenn das verpennt wird der TÜV abgelaufen ist kommt das echt doof.

Bei mir wollten sie ohne AU keinen TÜV machen, ist das nicht korrekt?


wenn du einen gutachten nach § 19 erhalten hast heisst es :
es soll bei nächster gelegenheit eingetragen werden(in den fahrzeugschein)

bei ner eintragung nach § 21
heist es es muss sofort eingetragen werden(in den fahrzeugschein)

TuningMaik 24.02.2011 10:19

Zitat:

Zitat von Bremer (Beitrag 1125839)
So wie du schreibst solltest du bei dem "Verkäufer" besser nichts kaufen...

warum??? wo ist das problem???


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