golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   Golf Allgemein (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=17)
-   -   "Rechtliche" Frage zur Vsd Attrappe (http://www.golf3.de/showthread.php?t=84589)

kartracer 27.12.2010 00:19

ein sport esd in kombination mit sport vsd ist aber genausowenig legal wie ne attrappe.
die abe gilt da soweit ich weis nur in verbindung mit dem serienendtopf ;)
genausowenig zulässig ist die kombi sportauspuff mit offenem luftfilter (auch wenns ausnahmen gibt)

also warum nicht gleich ne attrappe nehmen wenn ich schon einige soundfiles von der kombi gesehen und gehört habe und davon total begeistert bin?

tuning3er 27.12.2010 01:50

Das wusste ich nicht das ein sport VSD mit Sport ESD nicht zugelassen ist wäre ja dan eigentlich eine Anlage ab KAT also eine koplet Anlage.

kartracer 27.12.2010 18:22

jop stimmt schon, aber der vsd und esd müssen dann halt von einer marke sein bzw irgendwie in kombination zugelassen sein.
gibt ja zB auch verschiedene esd´s, manche lauter manche leiser, dann könnteste ja den lautesten vsd mit dem lautesten esd kombinieren und das ohne eintragen zu müssen.
aber dadrum gehts ja hier nicht^^

koni200 08.01.2011 22:13

Hallo und jetzt Melde ich mich mal zum deinem Anliegen habe meinen Jom esd letzte woche bei mir drangebaut bin mit dem jetzt insgesamt schon 325km gefahren der Sound ist echt super war er schon beim ersten Start und habe auch noch einen Sportmiettelschaldämfer mit einer abe gekauft.
Also beides hat eine Abe werde so bald wie möglich wenn es da ist verbaun.

Mitway 08.01.2011 22:23

Noch eins, Halter ist laut Gesetz nicht zwangsläufig die Person über die die Versicherung läuft.

Wenn du das Auto fährst, betankst und für Reperaturen aufkommst , ggf dein Opa Versicherung und Steuer bezahlt bist du der "eigentliche" Halter des Fahrzeuges, weil du für das Fahrzeug verantwortlich bist und nur du es bedienst/benutzt.

Mach grade Polizeiausbildung, in VR (Verkehrsrecht) hatten wir das erst letztens.
Das ist nur so ne landläufige Meinung weil die meisten die ihr eigenes Auto benutzen auch dafür in allen finanziellen Situationen aufkommen = Deshalb landläufig Halter = der der Versicherung bezahlt und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht.

Grüße Mitway

Streifenhörnchen 09.01.2011 21:06

Hol dir doch gleich ne Gr. A Anlage ab Kat. Gebraucht sind die auch nicht so teuer, hast ne ABE und vorallem nen ordentlichen Sound. Damit bist du dann auch auf der sicheren Seite ;).


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:18 Uhr.

Powered by vBulletin®