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Nur die festen Bauteile müssen berührungslos über.. |
Mein AEE steht vorne 65 und hinten 45 tiefer dank Gewindefahrwerk. Bisher hat noch Nichts geschliffen. Nächste Saison werd ich den noch einen Zentimeter tiefer drehen, da ich neue Felgen drauf machen werde. Bilder sind bei mir im Showroom. |
Ich grab hier nochmal aus. ^^ Wenn ich mir ein 60/40 FW kaufe, wieviel Bodenfreiheit bleibt mir dann? bzw habe ich die 11cm Bodenfreiheit noch? |
Ich glaub das ganze kommt auf den Prüfer an der das Eintragen soll. Mein A4 z.B. Hat am tiefsten Punkt noch 2,5cm und nach gefühlten 100 Kontrollen haben sie die Schnauze voll, weils ja "eingetragen" ist. Meinen eigenen Recherchen nach, gilt wie schon vorher geschriebe in Österreich die gleichen Richtlinien wie bei uns, und wenn ein recht junger Prüfer ein Herz für Tieffahrer hat, dann trägt auch er dir das normal ein. Soweit meine Erfahrungen, soll nicht heißen es muss so sein |
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Ich hab vor ca einem Monat mit einem TÜV Prüfer geschrieben und der hat mir das so gesagt. |
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Aber hat man die 11cm Bodenfreiheit noch? Die brauch ich zum eintragen hier in Ö! |
habt ihr jetzt nicht 9? |
Krass, bei 11cm Mindestbodenfreiheit kann man sich das Fahrwerk ja schon bald sparen, wie viel ist da Spielraum zum runterdrehen von Orginal auf die 11cm? |
ALso ich habe ein 60/40 Fahrwerk und habe 12cm Bodenfreiheit und es hat sich schon lange gesetzt ;) |
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Werde mal beim TÜV nachfragen. Nicht dass ich mir jetzt ein FW für 11cm kaufe und 1 Woche später ein Tieferes ^^ Zitat:
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Naja dann bin ich mit 80/60 aber wieder drunter -.- |
Ich (deutschland) hab ein TA-Gewinde in nach Gutachten tiefster einstellung an der VA... Zu festen teilen habe ich noch 4,5-5,5cm, je nach dem, wo man misst... Alles soweit auch eingetragen, macht aber sicherlich nicht jeder Sachverständige so... Zur Hu wollte der bei mir eigentlich 85mm sehen... Da komme ich - wenn überhaupt - nur auf höchster Einstellung dran... |
Gut..also ein TA wirds wohl nicht ^^ |
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puh da fragst mich was... :P steht grad leider abgemeldet bei meiner freundin rum, kann also nicht nachgucken.. |
Ach ich werde mir ein 60/40 bestellen ^^ |
Also ich möchte auch mal meinen Senf dazu geben.. Ich selbst wohn auch in Österreich und da ich nächsten mittwoch den Termin beim TÜV habe weiß ich momentan über einiges bescheid ! Für FESTE Teile gilt seit 1.7.2013 die Regelung 80mm siehe -> TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH - TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE - TÜV Austria Geändert hat sich unter anderem auch, dass man in Österreich KEINE Feststellringe mit Abrissschrauben für ein Gewindefahrwerk benötigt ! Keine Änderung gabs in sachen Abdeckung von Felgen -> da gilt nochimmer das die Felgenkannte im bereich 50° vorne und 70° hinten ab Radmitte abgedeckt sein MUSS! als kleinen Ausweg gibt es aber diese "Gummischutzlippen" die man sich auf den kotflügel kleben kann, welche dann aber "unbemerkt beim waschen abgingen! Folge dessen : kannst du dir beruhigt jedes erhältliche (Standardmäßige) nicht einstellbare Fahrwerk kaufen ohne unter die 8cm zu fallen, aber trotzdem noch die "hürden" des alltags mit deinem Golf meistern ! Ich würde dir jedoch auch zu einem Gewindefahrwerk raten und auf 8cm eintragen lassen, danach kannst dus ja nochimmer ohne probleme raufschrauben und auch auf 9, 10 oder 11cm fahren ! :) Ich hoffe ich konnte weiterhelfen :) |
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