![]() |
Wenn du ihn bei einem richtigen Händler gekauft hast, hast du Garantie (ca. 1Jahr). Frag mich jetzt aber nicht welchen Umfang die hat. Wenn du aber nem Autoschieber ohne VT hattest, hast du pech gehabt. Ebenso bei Privatkunden. |
Auf jeden Fall! Sowas darf auch bei keinem gebrauchten sein. Gebrauchtwagengarantie beinhaltet Motor,Geriebe und Antriebsteile. Mfg |
Zitat:
http://www1.adac.de/images/2009-ADAC...cm8-224135.pdf Laut dem ist es ( vorrausgesetzt die Zylinderkopfdichtung ist es ) Verschleiß der schaden an der Zylinderkopfdichtung. PS: Sie ist seit dem Kaufdatum 31.7.2010 - 1900 km gerade mal gefahren. das ist echt mal nen Witz und dann das |
Achte auf die Besonderheiten! Wie sonst, kann ne ZKD verschlissen sein, gerade bei so wenig km?... Jede Gebrauchtwagengarantie deckt das, auch meine hatte das drin. |
So nach langem hin und her erklärt sich der Verkäufer nicht bereit den Schaden zu beheben. Er sagt er hätte ihn innerhalb der ersten 2 Wochen beheben können. Aber jetzt nicht mehr. Man muss dazu sagen das er jetzt zwischendurch auch noch 3 Wochen Urlaub hatte und sich nicht gemeldet hat. Nun hat er sich gestern wieder gemeldet und gesagt das er den Schaden Kopfdichtung Zahnriemen etc alles für 250 machen kann. Jedoch das Fahrzeug nicht zurück nehmen kann. Immerhin wären wir ja 1900 Km gefahren und das ginge nicht mehr. Wenn dann könnte er ihn uns für einen anderen Preis abkaufen. Hier ist doch etwas Faul. Was am besten jetzt tun? |
bist du beim adac oder hast du eine rechtschutzversicherung? wenn ja dann lass es darüber klären wenn er eine gebrauchtwagen garantie hat. |
Ich bin drin weiss aber nicht ob mein Vater bzw Schwester im ADAC sind. Rechtschutz meine ich hat er gesagt ist er leider nicht. |
oh man wieder so ein a**** von verkäufer ... wenn du keine versicherung hast wirds wohl an anwalt werden :( |
So nun kloppen sich dir Anwälte gerade wer nun Zahlt... Unser Anwalt hat von vornherein gesagt das wir auf jedenfall den wagen stehen lassen sollen und meinte auch gleich das ein Zylinderkopfschaden nicht in der kurzen Zeit passieren kann... Bin mal gespannt. Die frist ist nun auf den 5.12 gesetzt. Bis dahin heisst es warten |
oh man das ja echt blöd ;) hoffe das nimmt ein gutes ende ;) |
Auf Wandlung hast du eigentlich eh erstmal keinen Anspruch, dafür müsste der Verkäufer erstmal bis zu mal versuchen, den Schaden zu regulieren. In den ersten 6 MOnaten greift die Beweislastumkehr, fertig. Die 2 Wochen da kannste getrost knicken und die 1900km, so sollte es zur Wandlung kommen, werden natürlich endgeldlich abgezogen vom eigentlichen Kaufpreis den ihr mal hingelegt habt. |
nicht lange fackeln,schnell Kopfdichtung machen,sonst gibt es ein Kopf schaden und dann wirds richtig teuer |
Zitat:
|
Lass es ja sein was zu machen, sonnst gehen evtl. Beweise verlohren. Wenn durch nicht schnell ausgeführte Rep. folgeschäden endstehen muss sie der Händler auch selber tragen. mfg |
Bis heute ist noch nichts von der gegnerischen Partei gekommen. Frist war bis zum 5.12 seitens unserem Anwalt.... Ganz toll.... |
Wollte mal fragen ob es schon was neues gibt. |
Zitat:
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:09 Uhr. |
Powered by vBulletin®