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ich konnte damals bei der allianz dem kunden den verlust bei einem schaden, auf 5 jahre hochgerechnet, ausrechnen. bei meinem eigenem unfall z.b. warens 735€, also weit weg von den 1500€! desweiteren würde ich jeden schaden ersteinmal über die versicherung laufen lassen - ab regulierung hast du 6, in ausnahmefällen auch 12 monate zeit um den schaden zurückzubezahlen und somit nicht hochgestuft zu werden. greetz weesel |
Ich verstehe nicht, wo das Problem ist. Du bist dem Audi hinten reingefahren und nun musst Du dafür gerade stehen. Beim Nächsten mal einfach etwas mehr Abstand halten. :-) Versetz Dich doch mal in die Lage des Audi Fahrers, dann würdest Du auch auf eine 100% Reparatur bestehen und nicht mit Smart-Repair zufrieden sein. Wie schon mehrfach geschrieben: Ab zur Versicherung und dann weitersehen. Gruß Nick..... |
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Also ich hab schonmal von ner neuen Heckstoßi abgesehen und SMartrepair amchen lassen. NEUE ERKENNTNIS: Das ganze ist bei einem ZIVILDIENST INFO TAG PASSIERT, hab da ne Kilometerpauschale bekommen. Wäre das mitm Dienstwagen passiert, der leide rnicht zur verfügung stand wäre das jetzt ja auch nciht mein problem weiß jemand ob ich vielleicht weil ich ja dienstlich da war anders versichert bin? |
Es haftet immer die zum Fahrzeug gehörige Versicherung. Oder warum meinst du haben Leihwagen Selbstbeteiligungen von 1000-2000 €. Du bist ihm reingefahren, also musst du bzw. deine Versicherung auch zahlen. Auf Parkpieper sollte man sich sowieso nicht verlassen. Mal davon abgesehen kann er den Wagen in der Werkstatt bzw. vom Gutachter seiner Wahl betrachten und reparieren lassen und wenn ihn der Schaden nicht stört streicht er knapp 700 € ein. Ist natürlich blöd gelaufen für dich. Warum ich so eine Einstellung habe? Weil mir in den letzten zwei Jahren mindestens 5 Mal auf Parkplätzen einer leicht an die Autos gekommen ist und sich dann verpisst. Einen Schaden habe ich dann über die Vollkasko reguliert, weil ich da einen im Jahr frei hatte. Da hat mit einer mit einer AHK die Heckstoßstange eingedrückt und ist abgehauen. Der Schaden lag auch bei gut 800 €. Zweimal hat jemand meinem Transporter touchiert und ist abgehauen. Beim ersten Mal hatte der Transporter 98 km auf dem Tacho!!! Und erst gerade habe ich wieder was am Transporter entdeckt. Ein kleiner Riss in der Heckstoßstange. Zum Glück ist die aus unlackiertem Kunststoff - trotzdem ärgerlich. Der Wagn ist noch kein Jahr alt und hat jetzt schon 3 kleine Macken, von denen ich selber keine verursacht habe und wo die Leute immer abgehauen sind. Scheint sich zu einem Volkssport zu entwickeln... |
da solltest du mal deinen arbeitgeber ansprechen, ob der dann die kosten übernimmt... im grunde stimmt das schon, das du den schaden erstmal von der versicherung regulieren lassen solltest, ist der "schnellste" weg für den geschädigten, dann kannst du ja wie schon erwähnt das geld an die versicherung zurückzahlen. und da kommt dann dein AG ins spiel. der versicherung ist es dann wahrscheinlich egal, ob du denen das geld dafür zurück zahlst oder dein AG, hauptsache ist, die bekommen ihre kohle wieder. Zitat:
es zählt nur, das es euer auto war. aber jetzt mal im ernst, wie kann das passieren, wenn man schon diese nervigen piepser drin hat ::frage::::frage:: |
war in gedanken... und war total verduzt als ich dan gesehen habd as da n auto steht. normalerweise guck ich mich vorher immer shocn um bin pdc ja nciht gewohnt |
achso. naja, is aber schon irgendwie ärgerlich. sprich einfach ma mit deinem chef, ob der dann den schaden übernimmt, so als entschädigung, weil du ja keinen dienstwagen bekommen hast ;) |
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stichwort arbeitgeberhaftung ohne verschulden - allerdings gibts es auch hier ausnahmen! z.b. vorsatz und grobe fahrläßigkeit, keine notwendigkeit zur benutzung eines pkw und so weiter und so fort! da wir dieses thema während der ausbildung nur angeschnitten haben kann und will ich zu dieser arbeitgeberhaftung nicht mehr sagen - das müßte wer mit ahnung beurteilen :) aber wie gesagt, lass den schaden erst mal über deine versicherung laufen - nach regulierung hast du 6 monate zeit das geld zurückzubezahlen - bzw dir das geld von deinem AG zu holen... greetz weesel |
Ein Wegeunfall gilt als Arbeitsunfall, aber das bezieht sich auf Verletzungen, die durch den Unfall entstanden sind. Den Arbeitgeber interessiert der "Blech"schaden daher recht wenig. Sprech am besten trotzdem mal mit deinem AG darüber, ob es vielleicht eine Ausnahmeregelung gibt, da du ja (notgedrungen) mit dem Privat-PKW fahren musstest. Noch was Allgemeines: Im Falle, dass man den Schaden nicht von der Versicherung regulieren lässt, kann man die entstandenen Kosten eines Wegeunfalls (Arbeit) als Werbungskosten über die Steuererklärung geltend machen. |
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greetz weesel |
Wenn du das Privat-Auto zu Fahrten bei der Arbeit benutzt, muss dich bei einem Unfall der Arbeitgeber so stellen, wie wenn das bei einem Unfall mit dem Geschäftswagen passiert wäre. Allerdings muss die Benutzung des Privatwagens vorab genehmigt gewesen sein. Und zusätzlich kann der Arbeitgeber das Bestehen einer Kaskoversicherung verlangen. Er zahlt dann nur den Betrag des Selbstbehaltes und die Kosten der Höherstufung. Ansonsten muss er den Eigenschaden komplett zahlen. Aber aufpassen, das gilt nur bei Fahrlässigkeit. Zu wenig Abstand tangiert schon die grobe Fahrlässigkeit. |
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Ich bin ja vom §8 SGB VII ausgegangen. |
Hinweis: Bei Dienstreisen mit Kraftfahrzeugen ist eine Haftung für Sachschäden seitens der Dienst-stelle oder des Bundesamtes für den Zivildienst nicht gegeben. Der Hinweis an den Dienstleistenden ist vor Reiseantritt aktenkundig zu machen. Steht hier :( : http://www.zivildienst.de/Content/de...28F11Anlage%29 UNterschriebn hab ich zwar nichts aber will auch nciht unbedingt da jetzt son Stress amchen:S |
Dann wirste wohl schlechte Karten haben. :/ Hast du inzwischen mal mit der Versicherung gesprochen? |
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