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-   -   Angel Eyes wann erlaubt??? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=78714)

stetze 18.08.2010 07:00

Hier

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=260648872902

oder über die Nummer 260648872902

Kameltreiber 18.08.2010 09:29

Zitat:

Zitat von stetze (Beitrag 959328)

und da steht in der Beschreibung:

Zitat:

Nicht im Bereich in der StVO zugelassen!
Damit hat sich wohl das Thema zu bunten Angel Eyes erledigt ;)

Mfg Max

*j0kEr 18.08.2010 10:03

Wenn mich mal einer anhalten sollte, warum ich mit meinem Standlicht ( Angel Eyes ) am Tag fahre und mir ein Busgeld aufdrücken will, werde ich einspruch erheben das kann ich euch sagen :D

Die ganzen neuen Fahrzeuge mit ihren Lichtsensoren fahren teilweise bei viel zu dunklen Verhältnissen noch mit Standlicht OBWOHL die Fahrer dieser Fahrzeuge per Schalter die Möglichkeit haben das Abblendlicht einzuschalten.

Warum sollte es also für mich verboten sein am Tage mit Standlicht zu fahren, wenn es die neuen Fahrzeuge mit ihren Sensoren automatisch einschalten?!


Mfg

Mukki

SPN-JS*** 18.08.2010 10:15

zum thema nur mit neblern zu fahren, kann ich nur sagen, das wenn es verboten wäre, fast jeder polo fahrer (polo 6r) angehalten und bestraft werden müsste, denn bei dem sind die nebelscheinwerfer das dauer-/tagfahrlicht.
also scheint die sache mit den neblern wirklich eine grauzone zu sein, oder es ist einfach erlaubt ;)

iceman1983du 18.08.2010 10:31

Zitat:

Zitat von SPN-JS*** (Beitrag 959399)
zum thema nur mit neblern zu fahren, kann ich nur sagen, das wenn es verboten wäre, fast jeder polo fahrer (polo 6r) angehalten und bestraft werden müsste, denn bei dem sind die nebelscheinwerfer das dauer-/tagfahrlicht.
also scheint die sache mit den neblern wirklich eine grauzone zu sein, oder es ist einfach erlaubt ;)

Das hängt davon ab, ob die Nebler als Tagesfahrlicht fungieren. Wenn dem so ist, sollten diese sich bei einschalten des Lichtes entsprechend abschalten.

Max2012 18.08.2010 10:39

Ihr kennt ja die BMW´s wa mit den AEá die fahren "immer " mit der Standlichtfunktion oO Jeden den ich seh hat die an

The_Chilled_Monkey 18.08.2010 11:03

Zitat:

Zitat von iceman1983du (Beitrag 959408)
Das hängt davon ab, ob die Nebler als Tagesfahrlicht fungieren. Wenn dem so ist, sollten diese sich bei einschalten des Lichtes entsprechend abschalten.

Fahren mit Neblern ist nur bei Nebel erlaubt. Sonst würden die Dinger "Nebelscheintagfahrlichtwerfer" heißen. Fahren damit kostet 10 Euro.
Man kann die Nebler ja nicht einschalten, wenn das Licht an sich aus ist. Der Schalter lässt sich nicht ziehen.
Wie gesagt, ich mach's trotzdem. Was kosten die originalen TFLs von Hella?
Kann sich ja jeder selber ausrechnen, ab wie viel mal anhalten sich die Dinger rentieren würden :D

iceman1983du 18.08.2010 11:11

Zitat:

Zitat von The_Chilled_Monkey (Beitrag 959433)
Fahren mit Neblern ist nur bei Nebel erlaubt. Sonst würden die Dinger "Nebelscheintagfahrlichtwerfer" heißen. Fahren damit kostet 10 Euro.
Man kann die Nebler ja nicht einschalten, wenn das Licht an sich aus ist. Der Schalter lässt sich nicht ziehen.
Wie gesagt, ich mach's trotzdem. Was kosten die originalen TFLs von Hella?
Kann sich ja jeder selber ausrechnen, ab wie viel mal anhalten sich die Dinger rentieren würden :D

Ich hab doch nichts anderes gesagt. :confused: Hab lediglich die Funktionsweise umschrieben *lol*

Darkdisi 18.08.2010 11:54

Man darf mit Tagfahrtlicht fahren :)

SPN-JS*** 18.08.2010 12:16

@ Max2012: so weit ich weiß, sind bei bmw die ae's genau wie bei audi die led's tagfahrlichter... also immer an, wenn der motor an ist, wobei ich nicht weiß, ob man bei bmw diese funktion, so wie bei audi ausschalten kann.
@ iceman1983du: gut, ob sie das tun weiß ich jetzt leider nicht, aber ich denke mal, das vw da schon die gesetzlichkeiten einhalten wird ;)

gruß Julian

golpher90 18.08.2010 17:43

Zitat:

Zitat von *j0kEr (Beitrag 959390)
Wenn mich mal einer anhalten sollte, warum ich mit meinem Standlicht ( Angel Eyes ) am Tag fahre und mir ein Busgeld aufdrücken will, werde ich einspruch erheben das kann ich euch sagen :D

Ich hoffe das war nicht ernst gemeint? Mit Standlicht zu fahren ist natürlich verboten!

Zitat:

Zitat von *j0kEr (Beitrag 959390)
Die ganzen neuen Fahrzeuge mit ihren Lichtsensoren fahren teilweise bei viel zu dunklen Verhältnissen noch mit Standlicht OBWOHL die Fahrer dieser Fahrzeuge per Schalter die Möglichkeit haben das Abblendlicht einzuschalten.

Mit per Lichtsensor geschaltetem Standlicht allein fährt bestimmt kein Auto!

Zitat:

Zitat von *j0kEr (Beitrag 959390)
Warum sollte es also für mich verboten sein am Tage mit Standlicht zu fahren, wenn es die neuen Fahrzeuge mit ihren Sensoren automatisch einschalten?!

Also zum letzten Mal, STANDLICHT ALLEIN = VERBOTEN! Da wird auch nix per Sensor geschaltet!
Diese Angel Eyes die es bei BMW gibt, haben mittlerweile oft auch die Funktion als Tagfahrlichter. Sie leuchten dann deutlich heller. Und besitzen neben der Zulassung als Standlich auch die TFL-Zulassung.


Was geht hier überhaupt ab? Ich glaube hier wird einfach mal alles über den Haufen geworfen. Standlicht, TFL - keiner weiß wovon der andere spricht! Man lese sich die Seite 3 einmal von oben nach unten durch! So ein Quark!

mfG

max 18.08.2010 17:51

Als ich mit Standlicht gefahren bin ,sind mir auch die Scherben entgegen gekommen. Mit Lichthupe haben sie mir kurz zu verstehen gegeben, mein Licht entweder aus oder auf Abblendlicht umzuschalten. Von daher gehe ich mal aus ,dass es verboten ist.
Na,ja und wenn man mal googelt,ist das ja auch nicht erlaubt.

pwrd111 18.08.2010 18:08

was versteht man denn bitte nicht am begriff _ STANDlicht _?

damit rumzufahren ist und bleibt untersagt, egal obs das standlicht in form von angel-eyes , tfl-optik oder ganz normal.

.arwn00R 18.08.2010 23:18

Zitat:

Zitat von *j0kEr (Beitrag 959390)
Wenn mich mal einer anhalten sollte, warum ich mit meinem Standlicht ( Angel Eyes ) am Tag fahre und mir ein Busgeld aufdrücken will, werde ich einspruch erheben das kann ich euch sagen :D ´

Ok, wieso? Was willst du denen erzählen? Ist Verboten, Punkt.

[/QUOTE]

Die ganzen neuen Fahrzeuge mit ihren Lichtsensoren fahren teilweise bei viel zu dunklen Verhältnissen noch mit Standlicht OBWOHL die Fahrer dieser Fahrzeuge per Schalter die Möglichkeit haben das Abblendlicht einzuschalten.
[/QUOTE]

Die Sensoren schalten nicht auf Standlicht, die kontrollieren nur das Fahrlicht, ggf. dadurch auch das TFL.

Zitat:

zum thema nur mit neblern zu fahren, kann ich nur sagen, das wenn es verboten wäre, fast jeder polo fahrer (polo 6r) angehalten und bestraft werden müsste, denn bei dem sind die nebelscheinwerfer das dauer-/tagfahrlicht.
Glaub ich nicht, ich wette das sind 2 Birnen und 2 Refelektoren in einem Gehäuse. Denn der wesentliche Unterschied zwischen TFL und NSW ist, dass NSL leicht, mit etwa 2% nach unten geneigt sind wie Abblendlicht auch, TFL ist wie Fernlicht.

Zitat:

Fahren mit Neblern ist nur bei Nebel erlaubt.
Nein, auch bei Regen und Schnee am Tage in verbindung mit Standlicht.

Zitat:

was versteht man denn bitte nicht am begriff _ STANDlicht _?
Man fährt damit Nachts mit dem Fahrlicht zusammen durch die Gegend, am Tage wenn es Regent, Schneit oder Nebel ist zusammen mit dem Nebenscheinwerfer.
Alleine nur, wenn das Auto Parkt! Stehen, bzw. Halten gilt nicht.

MfG

The_Chilled_Monkey 19.08.2010 00:23

Zitat:

Zitat von golpher90 (Beitrag 959846)


Was geht hier überhaupt ab? Ich glaube hier wird einfach mal alles über den Haufen geworfen. Standlicht, TFL - keiner weiß wovon der andere spricht! Man lese sich die Seite 3 einmal von oben nach unten durch! So ein Quark!

mfG

Was'n das für ein schwachsinniger Schlußsatz. Bis zu diesem wollte ich noch den Danke Button drücken.
Eins führt zum anderen, meine Fresse.

Sry for Offtopic, aber die Aussage war mir einfach zu blöd.

pwrd111 19.08.2010 08:38

Zitat:

Zitat:

Zitat:
Fahren mit Neblern ist nur bei Nebel erlaubt.
Nein, auch bei Regen und Schnee am Tage in verbindung mit Standlicht.

----------------------
STVO : BELEUCHTUNG



(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.



ich glaube das sollte jetzt mal reichen?

SPN-JS*** 19.08.2010 09:05

@ .arwn00R: ok, muss dir recht geben, im nebler des neuen polo sind wirklich 2 reflektoren, is mir vorher aber nie aufgefallen.

SchredderSound 19.08.2010 13:02

Dann heize ich hier nochmal die Diskussion ein bisschen auf ;)
Genau dieses Thema wurde in früheren Threads schon besprochen und dann kam einer hiermit an:

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1282215745.jpg

EDIT: laut diesem Beschluss darf am Tag doch mit Standlicht gefahren werden, solange keine allgemeine Lichtpflicht besteht.

Ach und hier auch noch der Link wo der Beschluss her ist:
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

.arwn00R 19.08.2010 23:37

Das Urteil find ich komisch.. oder ich les die Paragraphen falsch.

Zitat:

Das Fahren mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) im Fahrbetriebist während der dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig
Beleuchtungspflicht, das bedeutet Nebel, Schnee, Regen, Dämmerung, Nacht, Wulkanausbrucht, Weltuntergan usw.
Allein mit Standlicht zu fahren reicht da nicht, da muss schon das Fahrlicht oder bei Tag der Nebelscheinwerfer dazu.
Moment? Nur während der Beleuchtungspflicht? Nein?

Zitat:

Unstreitig bestand jedoch aufgrund der Tageszeit und der Lichtverhältnisse noch keine Beleuchtungspflicht gemäß §17 | STvO, so dass dem Betroffenden keine Verkehrswiedrigkeit gemäß §17| StVO vorgeworfen werden konnte
Das ist schlichtweg falsch. Es steht in der StVO §17, dass nur mit Begrenzungsleuichten alleine nicht gefahren werden darf, unabhängig ob Beleuchzungspflicht besteht oder nicht.

Ich weiss nicht, wie die auf die idee kommen, dass man das Standlicht nur Nachts nicht alleine betreiben dürfen.
Das entnehm ich der StVO anders. Oder hat das damit zu tun, dass als 1. die Beleuchtugspflicht aufgezeigt wird, dann erst der 2. Punkt mit dem Standlicht?

pwrd111 20.08.2010 07:31

genau so seh ich das auch! und ich glaube keineswegs dass sich jeder di emühe macht zum anwalt zu gehen wegen _ 10 € _ . es wird dir jeder polizist die stvo vorlegen, und danach handeln sie.

es ist einfach unzulässig, aber wenn man auf sone "klage" beruht dann macht ihr man. ob das alles so wie dort ausgeht wage ich stark zu bezweifeln :D


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