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Mfg Max |
Wenn mich mal einer anhalten sollte, warum ich mit meinem Standlicht ( Angel Eyes ) am Tag fahre und mir ein Busgeld aufdrücken will, werde ich einspruch erheben das kann ich euch sagen :D Die ganzen neuen Fahrzeuge mit ihren Lichtsensoren fahren teilweise bei viel zu dunklen Verhältnissen noch mit Standlicht OBWOHL die Fahrer dieser Fahrzeuge per Schalter die Möglichkeit haben das Abblendlicht einzuschalten. Warum sollte es also für mich verboten sein am Tage mit Standlicht zu fahren, wenn es die neuen Fahrzeuge mit ihren Sensoren automatisch einschalten?! Mfg Mukki |
zum thema nur mit neblern zu fahren, kann ich nur sagen, das wenn es verboten wäre, fast jeder polo fahrer (polo 6r) angehalten und bestraft werden müsste, denn bei dem sind die nebelscheinwerfer das dauer-/tagfahrlicht. also scheint die sache mit den neblern wirklich eine grauzone zu sein, oder es ist einfach erlaubt ;) |
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Ihr kennt ja die BMW´s wa mit den AEá die fahren "immer " mit der Standlichtfunktion oO Jeden den ich seh hat die an |
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Man kann die Nebler ja nicht einschalten, wenn das Licht an sich aus ist. Der Schalter lässt sich nicht ziehen. Wie gesagt, ich mach's trotzdem. Was kosten die originalen TFLs von Hella? Kann sich ja jeder selber ausrechnen, ab wie viel mal anhalten sich die Dinger rentieren würden :D |
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Man darf mit Tagfahrtlicht fahren :) |
@ Max2012: so weit ich weiß, sind bei bmw die ae's genau wie bei audi die led's tagfahrlichter... also immer an, wenn der motor an ist, wobei ich nicht weiß, ob man bei bmw diese funktion, so wie bei audi ausschalten kann. @ iceman1983du: gut, ob sie das tun weiß ich jetzt leider nicht, aber ich denke mal, das vw da schon die gesetzlichkeiten einhalten wird ;) gruß Julian |
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Diese Angel Eyes die es bei BMW gibt, haben mittlerweile oft auch die Funktion als Tagfahrlichter. Sie leuchten dann deutlich heller. Und besitzen neben der Zulassung als Standlich auch die TFL-Zulassung. Was geht hier überhaupt ab? Ich glaube hier wird einfach mal alles über den Haufen geworfen. Standlicht, TFL - keiner weiß wovon der andere spricht! Man lese sich die Seite 3 einmal von oben nach unten durch! So ein Quark! mfG |
Als ich mit Standlicht gefahren bin ,sind mir auch die Scherben entgegen gekommen. Mit Lichthupe haben sie mir kurz zu verstehen gegeben, mein Licht entweder aus oder auf Abblendlicht umzuschalten. Von daher gehe ich mal aus ,dass es verboten ist. Na,ja und wenn man mal googelt,ist das ja auch nicht erlaubt. |
was versteht man denn bitte nicht am begriff _ STANDlicht _? damit rumzufahren ist und bleibt untersagt, egal obs das standlicht in form von angel-eyes , tfl-optik oder ganz normal. |
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[/QUOTE] Die ganzen neuen Fahrzeuge mit ihren Lichtsensoren fahren teilweise bei viel zu dunklen Verhältnissen noch mit Standlicht OBWOHL die Fahrer dieser Fahrzeuge per Schalter die Möglichkeit haben das Abblendlicht einzuschalten. [/QUOTE] Die Sensoren schalten nicht auf Standlicht, die kontrollieren nur das Fahrlicht, ggf. dadurch auch das TFL. Zitat:
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Alleine nur, wenn das Auto Parkt! Stehen, bzw. Halten gilt nicht. MfG |
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Eins führt zum anderen, meine Fresse. Sry for Offtopic, aber die Aussage war mir einfach zu blöd. |
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---------------------- STVO : BELEUCHTUNG (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. ich glaube das sollte jetzt mal reichen? |
@ .arwn00R: ok, muss dir recht geben, im nebler des neuen polo sind wirklich 2 reflektoren, is mir vorher aber nie aufgefallen. |
Dann heize ich hier nochmal die Diskussion ein bisschen auf ;) Genau dieses Thema wurde in früheren Threads schon besprochen und dann kam einer hiermit an: http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1282215745.jpg EDIT: laut diesem Beschluss darf am Tag doch mit Standlicht gefahren werden, solange keine allgemeine Lichtpflicht besteht. Ach und hier auch noch der Link wo der Beschluss her ist: http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html |
Das Urteil find ich komisch.. oder ich les die Paragraphen falsch. Zitat:
Allein mit Standlicht zu fahren reicht da nicht, da muss schon das Fahrlicht oder bei Tag der Nebelscheinwerfer dazu. Moment? Nur während der Beleuchtungspflicht? Nein? Zitat:
Ich weiss nicht, wie die auf die idee kommen, dass man das Standlicht nur Nachts nicht alleine betreiben dürfen. Das entnehm ich der StVO anders. Oder hat das damit zu tun, dass als 1. die Beleuchtugspflicht aufgezeigt wird, dann erst der 2. Punkt mit dem Standlicht? |
genau so seh ich das auch! und ich glaube keineswegs dass sich jeder di emühe macht zum anwalt zu gehen wegen _ 10 € _ . es wird dir jeder polizist die stvo vorlegen, und danach handeln sie. es ist einfach unzulässig, aber wenn man auf sone "klage" beruht dann macht ihr man. ob das alles so wie dort ausgeht wage ich stark zu bezweifeln :D |
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