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CleanedGolf16v 13.08.2010 11:13

Zitat:

Zitat von tiimaey (Beitrag 954934)
Schon seit jahren abgeschafft... haben Letztes Jahr nen T2b aus ner garage gezogen der stand dort 20! Jahre... bremsen gemacht kraftstoffschlaeuche etc.. ab zum tuev ganz normal HU/AU gemacht und angemeldet ... nix Vollabnahme etc..schon Lange abgeschafft... nur um mal licht ins dunkel zu bringen..

Das sind deine Persönlichen Erfahrungen,
was aber leider nicht heißt das es für jeden
bzw. bei jeder Prüfstelle so einfach ist.
Ich gebe in meinem Post lediglich den Gesätzestext
bzw. die angegeben Vorschriften wieder.
Hier ein Auszug:

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

marko1983 13.08.2010 12:50

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 954167)
Funktioniert leider nicht, ein Fahrzeug lässt sich nur mit gültigem TÜV anmelden.
Man kann ein Fahrzeug allerdings am ende des Monats noch zulassen obwohl der Tüv fällig ist.

Beispiel:

TÜV fällig 08/10 --> man kann das Fahrzeug sogar noch am 31.08.10 anmelden

Hallo

Also sage mal das stimmt nicht ganz, wenn du bis August HU hast, kannst du bis spätestens 31. Juli anmelden. Du brauchst mind. 1 Monat gültige HU... Habs im März erst "probiert" ging nicht.. Habe dann im April HU gemacht und nun 1 Monat "gewonnen"...

Würde dann vor der Anmeldung zu deiner Werkstatt gehen und einen Termin zur HU machen und dann bei deiner Werkstatt die roten Kennzeichen ausleihen für die Hin- und Rückfahrt. Dann kannste mit bestandener HU zur Zulassung und anmelden...


mfg
marko

CleanedGolf16v 13.08.2010 14:10

Bekannter von mir hat letzten Monat seinen zugelassen
obwohl er 07/10 Tüvfällig war,
kann aber natürlich wein einzelfall gewesen sein,
ähnlich wie bei tiimaey der seinen T2b ohne Vollabnahme,
mit normalem TÜV wieder zulassungsfähig bekam.
Kenne leider diesbezüglich nicht genau den Gesetzestext,
konnte also lediglich eigene Erfahrung und die Aussage unseres Zulassungsmenschen wiedergeben.

tiimaey 14.08.2010 07:23

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 954940)
Das sind deine Persönlichen Erfahrungen,
was aber leider nicht heißt das es für jeden
bzw. bei jeder Prüfstelle so einfach ist.
Ich gebe in meinem Post lediglich den Gesätzestext
bzw. die angegeben Vorschriften wieder.
Hier ein Auszug:

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

Die Persoenlichen erfahrungen vom Tuev Nord sind das, ich saugs mir ja auch nicht ausm finger.


& Anmelden kann man bis zum Letzten Hu Tag im Monat... dann musst du jmden gehabt haben, der keinen bock hat auffer Zulassungsstelle...

tiimaey 14.08.2010 07:25

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 955046)
Bekannter von mir hat letzten Monat seinen zugelassen
obwohl er 07/10 Tüvfällig war,
kann aber natürlich wein einzelfall gewesen sein,
ähnlich wie bei tiimaey der seinen T2b ohne Vollabnahme,
mit normalem TÜV wieder zulassungsfähig bekam.
Kenne leider diesbezüglich nicht genau den Gesetzestext,
konnte also lediglich eigene Erfahrung und die Aussage unseres Zulassungsmenschen wiedergeben.

War beim Tuev, Dekra & GTÜ und alle 3 Selbe aussage...
gibt es schon lange nimmer... musst nur normale HU machen... Ich klemm mich montag evtl nochmal dahinter vielleicht koennen die mir ja nen wisch ausstellen auf dem die Gesetzesaenderung steht o.ä


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