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1H9 28.10.2012 14:09

wenn das auto seitenblinker ab werk hatte, dann hatte es sie und sollten gehen.

fahre seit jahren ohne rum, hu ohne probleme bestanden. original vw deckel drinne mit der wolfsburg, fertig

hary 28.10.2012 14:25

also bei uns in österreich hat man ja einen typenschein (fahrzeugschein) und da ist in der mitte das fahrzeug abgebildet ua auch mit den ganzen scheinwerfer usw...!
bei meinen seitenblinker steht "ww" was für wahl weise steht!
habe bj 1993!

könnte ich in österreich zumin. ohne probs cleanen

Friday1987 28.10.2012 14:29

aber auch nur weil dein golf vor 95 gebaut ist...

ich habe nen 94 der ist da auch clean und eingetragen
bei meinem 96 er hat der tüv man gesagt das es unmöglich ist ausßer ich hole mir spiegel mit blinkern drinn

marko1983 28.10.2012 21:13

Zitat:

Zitat von GolfGtiRacer (Beitrag 1507342)
Also hier steht mal nichts zum Baujahr drin.

Ja genau, dann frage ich mich warum hier immer geschrieben wird, das es bis 95 geht... jeder weiß was, aber keiner so richtig... "Ich habs gemacht und es gab keinerlei Probleme" bringt mich nicht weiter, ich suche was verbindliches ! Genau so Diskussionen darüber obs Sinn macht oder nicht oder wo ich sie noch hinsetzen könnte..., DARUM GEHTS HIER NICHT ! Danke

Friday1987 28.10.2012 21:32

Fahrzeuge, die nach VD-TÜV zertifiziert sind (Neutypen bis einschl. 1996) benötigen nur Seitenblinker, wenn der Frontblinker nicht in einem Winkel von 89° zur Fahrtrichtung sichtbar ist.

Alle Neutypen ab 1996 sind automatisch nach ECE zertifiziert und benötigen daher Seitenblinker, auch wenn der Frontblinker in einem Winkel von 89° sichtbar ist.

Friday1987 28.10.2012 21:41

Der Golf 3 ist 1990 nach VDTÜV (national) zertifiziert, da es (noch) keine einheitliche europäische Zertifizierung gab!!
Für diese Zertifizierung benötigt das Fahrzeug keine Seitlichen Blinkleuchten.

Alle Fahrzeuge, die ab 1996 in den Markt kamen sind nach ECE (einheitlich europäisch) zertifiziert (Neutypen, nicht bestehende Typen!!!) und benötigen zwingend Seitenblinker. Die EG-Typgenehmigung wird seit 1993 umgesetzt (70/156/EWG) und ist ab 1996 Pflicht.

In der Zertifizierungsvorschrift nach VDTÜV steht auch, dass der FRAZ in einem Winkel von 89° seitlich zu Fahrbahn sichtbar sein muss. Erfüllt der FRAZ dieses Kriterium nicht, müssen seitliche FRAZ montiert sein.

Darum gab es Fahrzeuge mit seitlichem Blinker und Fahrzeuge ohne seitlichen Blinker. Für alle Neutypen seit 1996 gibts im ECE-Zulassungsbereich nur Fahrzeuge mit seitlichen Blinkleuchten, da zertifizierungsrelevant. Diese dürfen auch (theoretisch) nicht gecleant werden ohne Ersatz.

Hier ein Auszug aus der "Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden" der Eurpäischen Kommision vom 14.02.2007

3.3.1. EG-Typgenehmigung
In Serie hergestellte Pkw unterliegen seit 1996, in Serie hergestellte Krafträder seit 2003 und in Serie hergestellte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen seit 2005 dem EG-Typgenehmigungsverfahren. Bei diesem Verfahren bescheinigt ein Mitgliedstaat, dass ein Fahrzeugtyp alle Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen der einschlägigen EG-Rechtsvorschriften erfüllt. Die EG-Typgenehmigung ist in allen Mitgliedstaaten gültig.

Stellt der Hersteller eines Fahrzeugtyps nach der Richtlinie 70/156/EWG einen Antrag auf EG-Typgenehmigung bei der dafür zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, so erteilt die Behörde die Typgenehmigung, wenn der Fahrzeugtyp alle Anforderungen der jeweils geltenden Richtlinien erfüllt15. Die Genehmigungsbehörde eines jeden Mitgliedstaates übermittelt den Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten eine Abschrift des Genehmigungsbogens für jeden Fahrzeugtyp, dem sie die Genehmigung erteilt, versagt oder entzogen haben.

Der Hersteller als Inhaber der Typgenehmigung stellt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung aus, mit der er bestätigt, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss jedem Neufahrzeug mit EG-Typgenehmigung beigefügt werden. Außerdem verpflichten die Vorschriften des EG-Wettbewerbsrechts die Hersteller, EG-Übereinstimmungsbescheinigungen innerhalb angemessener Zeit und diskriminierungsfrei auszustellen, unabhängig von Herkunfts- und Bestimmungsort des Fahrzeugs (d. h. es darf keine Rolle spielen, ob das Fahrzeug für einen Verbraucher oder Händler in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt ist). Die Mitgliedstaaten dürfen die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme von Neufahrzeugen mit EG-Typgenehmigung nur dann gestatten, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind.
Das EG-Recht schreibt nicht vor, dass die Übereinstimmungsbescheinigung beim Fahrzeug verbleiben muss, nachdem es zugelassen ist. In den meisten Mitgliedstaaten wird die Übereinstimmungsbescheinigung von der Zulassungsbehörde einbehalten. Für Neufahrzeuge mit EG-Typgenehmigung und gültiger EGÜbereinstimmungsbescheinigung darf weder eine erneute technische Prüfung vorgeschrieben werden noch dürfen zusätzliche technische Anforderungen an ihre Bauart oder Funktionsweise gestellt werden, sofern sie nicht offensichtlich nach Verlassen des Herstellerwerks verändert worden sind."

Friday1987 28.10.2012 21:43

da haste was verbindliches
das zum thema Halbwissen....

marko1983 28.10.2012 21:46

Zitat:

Zitat von Friday1987 (Beitrag 1507678)
da haste was verbindliches
das zum thema Halbwissen....

Musst dich ja nicht angesprochen fühlen, aber von Halbwissen habe ich nix geschrieben, nur das alles was schreiben aber nix genaues. Warum schreibste das nicht gleich ? Wo finde ich die Quelle deines Wissens ?

1H9 30.10.2012 17:48

raus werfen fertig, jungs das sind einfach nur seitenblinker.

marko1983 30.10.2012 20:27

Zitat:

Zitat von 1H9 (Beitrag 1508306)
raus werfen fertig, jungs das sind einfach nur seitenblinker.

Kannste mir das schriftlich geben :D Nochmal ! Das bringt mich nicht weiter ! Sowas kann ich bei der HU etc. nicht vorbringen...

1H9 01.11.2012 13:43

also bin dieses jahr das 2x zur hu ohne seitenblinker, juckt keinen. mein gott. da so ein stress zu schieben.

was net da ist, kann net defekt sein. zur not nehm kotflügel ohne loch oder mach den stopfen rein.

Steven9291 01.11.2012 15:43

das es keinem auffällt ist hier doch garnicht das problem! wenn dir jemand in die seite fährt und sagt das er nicht gesehen hat das du geblinkt hast und es dann auffällt das die Blinker fehlen kriegst du mindestens ne Teilschuld!

batze91 06.11.2012 20:18

Habe mir am Sonntag gecleante Kotflügel gekauft, die Blinker werde ich wahrscheinlich in die Seitenleiste einarbeiten. Aber meine Frage ist wie mache ich das mit meiner Antenne vom Radio, diese sitzt NOCH in den Kotflügeln.

marko1983 06.11.2012 20:20

Zitat:

Zitat von batze91 (Beitrag 1511268)
Habe mir am Sonntag gecleante Kotflügel gekauft, die Blinker werde ich wahrscheinlich in die Seitenleiste einarbeiten. Aber meine Frage ist wie mache ich das mit meiner Antenne vom Radio, diese sitzt NOCH in den Kotflügeln.

Eine Dachantenne verbauen...

batze91 06.11.2012 20:32

Was für Maßnahmen muss ich dafür treffe? Am besten so wenig Aufwand wie möglich aber guten Empfang(doch dies ist meist ein Widerspruch)

marko1983 06.11.2012 20:41

Zitat:

Zitat von batze91 (Beitrag 1511285)
Was für Maßnahmen muss ich dafür treffe? Am besten so wenig Aufwand wie möglich aber guten Empfang(doch dies ist meist ein Widerspruch)

Loch ins Dach bohren, dort die Antenne befestigen und ein Kabel übern Himmel nach vorne ins Amaturenbrett legen... grob gesagt... könnte sogar noch eine rumliegen haben mit Kabel...

meringo92 06.11.2012 20:45

so jetzt habt ihr mich auch neugierig gemacht ;) da ich meine kotis in nexter zeit ebenfalls cleanne wollte.habe mir vor längere zeit die nebler auf blinker umgebaut.das alleine reicht nicht aus oder? mein golf ist bj 1995.würde mich über paar nachrichten freuen.danke lg

batze91 06.11.2012 20:56

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1511298)
Loch ins Dach bohren, dort die Antenne befestigen und ein Kabel übern Himmel nach vorne ins Amaturenbrett legen... grob gesagt... könnte sogar noch eine rumliegen haben mit Kabel...

Ich habe mal irgendwo etwas von einer Stoßstangen Antenne bei Mercedes gelesen, hat jemand damit Erfahrung. Will nicht unbedingt eine Dachantenne verbauen, weil wenn ich meinen Golf irgendwann wieder verkaufen will, will ich die Kotflügel auf den neuen übernehmen.

Ov3rdos3d 06.11.2012 21:22

Gibt vom Passat war das glaube ich eine "Wurfantenne" die man hinter das Armaturenbrett schmeißen kann. Glaube Teletubby hat da mal was darüber gepostet gehabt. Empfang sollte wohl super sein.

Escamilla 06.11.2012 21:33

Wo ich das hier grade lese vonwegen Nebler auf Blinker umgebaut und Seitenblinker woanders hinsetzen..
Ich stelle mir schon länger die Frage, ob es erlaubt ist, einen Seitenblinker von irgendeinem Fahrzeug am Golf 3 als SML zu nutzen. E zeichen ist ja vorhanden, aber haben Seitenblinker und SML noch sowas wie ein Nutzungsgutachten, also dass sie nur dafür verwendet werden dürfen, wofür sie gebaut sind?


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