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Bluedragon777 18.07.2010 19:32

Es geht aber darum,wenn der Wagen komplett einfedert hinten,das die Reifen hinten nicht gegen die Kante kommen kann und dir eventuell den Reifen aufschliezt!Darum geht es!Schau mal in dein Teilegutachten.Da steht sogar drin das die Kanten umgelegt werden müssen!

Marschel 18.07.2010 19:42

deshalb das bild von der seite.

In Flames 18.07.2010 19:49

Ja, das mit den Kanten steht natürlich drin. Um die Kante umzulegen muss ich aber die Verbreiterungen abmontieren, schliesslich sind die an der Stelle befestigt. Im eingefederten Zustand sind die Räder aber noch weit von der Karosse selbst entfernt.

Edit:

Hinten:

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1279475836.JPG

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1279475865.JPG

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1279475913.JPG

Vorne:

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1279476091.JPG

Bluedragon777 18.07.2010 19:54

Ja,das interessiert den Tüver aber nicht.Die Verbreiterungen musst du nur lösen,und abschneiden.Also die Kante die ins Radhaus reinragt.Das wars.Brauchst du nicht komplett abmachen.Hab ich bei mir ja auch so gemacht.Sind immer noch fest.Müsste aber so auch im Gutachten stehen

In Flames 18.07.2010 20:08

Ja, abschneiden - was is das denn? Entweder ganz oder gar nicht. Die Kante ist mir dabei auch egal, von mir aus flex ich die auch ganz weg, aber wozu soll ich die umlegen, wenn die Räder im eingefederten Zustand noch meilenweit von der Karosse weg sind (dabei rede ich vom IST Zustand mit Serienfahrwerk)?
Die Kante würde im Fall der Fälle auch auf der Lauffläche liegen und nicht auf der Flanke, somit bestünde mehr Gefahr, dass sich mit umgelegter Kante irgendwas in den Reifen sägt, als das es im normalen Zustand schlicht schleifen würde - sofern die Räder denn im entferntesten an die Karosse kommen würden.

Marschel 18.07.2010 20:19

und wenn das gegeben ist muss du ziehen um eine freigängigkeit zu gewährleisten laut tüv oder du machst es so und nimmst federwegs begrenzer aber nur also endanschlagt nehmen also darauf achten das der golf noch federt und auch ausreichend. dann nimmst du so viel begrenzer das der reifen nicht auf den radlauf trifft und fertig. aber das ist keine et 15 eher et 30.

gruß marcel

In Flames 18.07.2010 20:27

Zitat:

aber das ist keine et 15 eher et 30.
Oh ja, da hast du recht. Im Gutachten steht auf der ersten Seite was von ET 15, weiter hinten ne Übersicht mit u.A. 30 - auf der Felge steht auch 30.

Sieht das jetzt irgendwie anders aus?

Bluedragon777 19.07.2010 03:11

Also,ich hab ja fast die selben felgen.
Die Radhausverbreiterungen habe ich innen einfach abgeschnitten.Mit nem Dremel,damit es auch ordentlich wird.Danach kanten umgelegt.Und zum tüv gefahren.Fertig!Federwegsbrenzer hab ich aber auch noch drin zur Sicherheit.Ist zwar scheiße mit dem Bördeln wegen den Verbreiterungen aber muss man leider machen.

Marschel 19.07.2010 09:31

wenn du eine verbreiterungen nicht zerschneiden willst kann ich dir noch 2 stück schicken die shcon aus geschnitten wurden.


gruß marcel

In Flames 19.07.2010 15:36

Bluedragon777

Zitat:

Danach kanten umgelegt.Und zum tüv gefahren.Fertig!Federwegsbrenzer hab ich aber auch noch drin zur Sicherheit.
Bezieht sich das jetzt auf nen Serienfahrwerk oder mit Tieferlegung (falls ja wie viel ca.)

Das mit den Radlaufverbreiterungen bekomm ich schon hin, da mach ich mir wenig Sorgen. Ich find's zwar ätzend da irgendwas abzuschneiden, aber wer schön sein will muss
leiden.

Also muss ich, wenn ich nun nen 40/40 Fahrwerk einbaue, die Kanten umlegen und ggf. Federwegsbegrenzer rein und hab den Segen vom Tüv?

Interceptor 22.07.2010 11:27

ist das denn soo schwer sich die Auflagen von Fahrwerk und Rad-Reifenkombi durchzulesen und alles danach abzuarbeiten und zu ändern?

Mache es so wie es die Auflagen fordern und dann ist alles im grünen Bereich.

Hab das auch so gemacht und alles wurde ohne Probleme eingetragen( auf meine Änderungen am Fahrzeug bezogen)

In Flames 22.07.2010 15:30

Zitat:

ist das denn soo schwer sich die Auflagen von Fahrwerk und Rad-Reifenkombi durchzulesen und alles danach abzuarbeiten und zu ändern?
Davon war nie die Rede - nur würd ich's gerne im Vorfeld wissen bevor ich irgendwelche Arbeiten durchführe, die keinen Sinn machen.
In der Hinsicht hab ich aber nen anderen Entschluss gefasst - von daher kann das Thema als erledigt angesehen werden.
Danke nochmal an alle für die Unterstützung.


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