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Danjo 28.06.2010 20:09

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 920102)
Meine Frage war: Warum fährt er mit dem Auto des Bruders, das so nicht zugelassen ist, wenn mit seinem Auto alles in Ordnung ist?

Wolfgang

jetzt hab ich dich verstanden. hätteste auch gleich so schreiben können.
er hat nur gefragt falls er mal den wagen seines bruders fährt was ihn erwartet ich geh mal davon aus das der ein wenig geiler geht als seiner :D

Patrick2Go 28.06.2010 20:51

Warum den Luftfilter nicht einfach eintragen lassen und somit Strafen vermeiden ?

Bin auch noch in der Probezeit und erkundige mich bei fremden Autos einfach kurz vorher, ob alles eingetragen ist. Das eine Auto, welches ich oft benutze, was ein Kumpel fahren würde, wenn er einen Führerschein hätte ^^ hab ich mir sogar mal den ganzen Schein angekuckt ob eben alles eingetragen ist, man muss ja nicht unbedingt ein Risiko eingehen, oder ?

Sven_1986 28.06.2010 21:09

Dazu kann ich auch was beitragen^^
du kannst mit einer satigen geldstrafe rechnen punkte mindestens 3 und dadurch das du noch in der Probezeit bist wird es dann auch noch eine Nachschulung geben und das für ein Sportluftfilter is es nicht wert! Hab das auch schon mitgemacht und ich war mit guten 400€ dabei! Überlegs dir gut^^ mfg

wolfi71 28.06.2010 21:14

@sven: er ist nur "Fahrer", nicht der Halter.

Wolfgang

Danjo 28.06.2010 21:17

wie gesagt mir wurde mal von nem polizisten erzählt das es sowohl fahrer als auf halter gleich hart trifft.

Sven_1986 28.06.2010 21:20

Zitat:

@sven: er ist nur "Fahrer", nicht der Halter.
Also bei uns hier weiß ich das du als fahrer genauso wie der halter eins auf den deckel bekommst! hab auch einmal punkte bekommen weil de kolleg von mir mein auto gefahren ist(2 reifen platt)! da hab ich 6punkte kassiert genauso wie mein kollege auch...
ich würd es nicht riskieren

wolfi71 28.06.2010 21:34

Also ich habe mal ein bisschen gegooglet: Es trifft wohl beide gleich. Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt vom verkehrssicheren zustand des Fahrzeugs zu überzeugen und der Halter darf den betrieb eines Fahrzeugs nicht gestatten, das Mängel aufweist.

Also sind im Zweifelsfall beide dran. Zusätzliches Problem, das zwar nicht die Bußgeldstelle trifft, aber ggf der Richter: Wenn das der Bruder ist, so kann der Richter im Rahmen der Würdigung der Beweise sogar unterstellen, dass der Fahrer das wusste und wider besseres Wissen fuhr. Ergo Vorsatz und erhöhtes Bußgeld.

Wolfgang

Danjo 28.06.2010 21:36

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 920252)
Also ich habe mal ein bisschen gegooglet: Es trifft wohl beide gleich. Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt vom verkehrssicheren zustand des Fahrzeugs zu überzeugen und der Halter darf den betrieb eines Fahrzeugs nicht gestatten, das Mängel aufweist.

Also sind im Zweifelsfall beide dran. Zusätzliches Problem, das zwar nicht die Bußgeldstelle trifft, aber ggf der Richter: Wenn das der Bruder ist, so kann der Richter im Rahmen der Würdigung der Beweise sogar unterstellen, dass der Fahrer das wusste und wider besseres Wissen fuhr. Ergo Vorsatz und erhöhtes Bußgeld.

Wolfgang

genau so hatte man mir das auch erklärt:D damals war ich dumm und hab die leuchten meines zweiers noch lasiert in rot und der gehörte nicht mir sondern der lebensgefährtin meines vaters und mein glück war das es an ner tanke war und das zeug mit nem dampfstrahler abging.

Zentra 29.06.2010 00:03

naja wurde ja doch noch ne sinnvolle diskusion zu diesem thema

@wolf richtig zurzeit ist bei mein auto alles heile und eingetragen nur wollt ich sowas im allgemeinen wissen bevor ich in nem auto steige sei es bruder oder kumpel und ich fahre einfach mal so weil ich lust hab und dann nicht überrascht werde von den pilizisten;)

und es wurde ja noch vernünftig geklärt hier

und das heißt für mich fahrzeugschein studieren bevor ich einsteige

danke an alle für die klärung

cartman1 29.06.2010 00:15

Genauso ist es richtig! Lieber nur das eigene Auto fahren oder vorher 100%ig vergewissern, das alles in Ordnung ist!;)

MFG


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