| AgentBRD | 06.06.2010 21:32 | Zitat:
Zitat von Proof
(Beitrag 901819)
So will ich auch nochmal was dazu sagen. Füßraumbeleuchtung ist unterm fahren Verboten.... Ich wurde gestern angehalten und da meinte er zu mir das ich das ausbauen soll oder ein schalter zwischen machen soll . Ich sprach ihn auch drauf an, das ich das bis zu bestimmten SIchtkanten machen darf. Er meinte das das nicht der fall ist. Also ich denke das gibts ganz unterschiedliche meinungen. | Zitat:
Zitat von Proof
(Beitrag 902092)
Jo wie schon gesagt das ist ansichtssache der eine sagt ja der andere nein :stupid: | Und derjenige, der "Nein, darf man nicht!" sagt, spricht die Unwahrheit.
Aber auch "Ja klar, ist erlaubt!" ist nur die halbe Wahrheit.
Fakt ist, dass du dir im Innenraum soviel Beleuchtung reinknallen kannst, bis der Arzt kommt. Sie darf lediglich: - Den Fahrer nicht blenden
- Darf die Ablesbarkeit der Instrumente nicht beeinträchtigen
- Darf nicht den Gegenverkehr blenden
- Darf nach außen wirkende, lichtttechnische Einrichtungen nicht in ihrer Wirkung beeinträchtigen.
Sofern diese Punkte erfüllt sind, ist alles möglich.
Gegen den Pauschalismus "Darf man nicht, alles verbotenes Teufelswerk" möchte ich mich scharf aussprechen. Wie schon vorher erwähnt wurde: "So entstehen Gerüchte."
Um dem entgegenzuwirken, seien hier die harten Fakten angeführt, wo man nachlesen kann: - § 30, StVZO
- § 49a, AtVZO
- ECE R48
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