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das ist übrigens auch zu beachten... ZITAT: nabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich: • Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO • Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO • Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO • Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO • Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO • Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO • Blinker vorne 350mm § 54 StVZO • Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO • Blinker hinten 350mm § 54 StVZO • Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO ZITAT ENDE |
im meine gutachten steh 9cm restgewinde sieht aus wie orginal hoch!! bodenfreiheit von 11cm das ist doch keine teiferlegung!! grüße |
Hier das Bild von meinem Kumpel das Fahrwerk ist so eingetragen http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1268769242.jpg |
die Front sieht ja mal echt fertig aus... schön tief isser ja, alltagstauglich aber nicht mehr! |
dann würde ich gern mal die eintragung sehen die ich meinem tüver vor die nase halten kann und sagen kann genau so will ich das auch haben!! |
Kann dir meine Eintragung anbieten is vorne hinten radmitte kotikante 31 eingetragen Das er fährt waren ca 27 |
bei mir stehen jetzt schon 315 und 325 drin brauche aber von 285mm wären schon genial dann sollte alles laufen aber danke für dein angebot |
Convertible der Golf sieht kommisch aus, meiner ist genauso tief und hat totall viel Luft in den Radkästen. |
Zitat:
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Da fehlt net teil vorne von der Zierleiste. |
Zitat:
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Die Front hatte der Vorbesitzer dran geamkcht mittlerweile hat das Cabrio ne US Vento Front |
Das sind mehr als 1 cm bis zu Lippe. Und er hat das so vlt eingetragen bekommen. Es is aber trotzdem net legal und somit auch net eingetragen ;-) |
Zitat:
MFG Cris |
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