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Zitat:
Ich habe es mal mit Tropfenspiegel versucht, aber da meinten alle wenn sie es eintragen, erwisch icn nunmal den richtigen und dann haben wir beide nen Problem. Denn, auch wenn Bauteile ein E-Prüfzeuchen drauf haben, wurden sie nur einer technischen Prüfung unterzogen. Ein Teil mit Prüfzeichen müsste normal einen Zettel dabei haben.
Ich muss da unserem "Fußkranken" zZ recht geben! Sorry, das ich den Beitrag erstmal wieder hoch hole, aber so ist es nunmal... Unwissenheit der Prüfer und Rennleitung sind leider immernoch das Problem! LGC |
Die Tropfenspiegel, die ich mir mal gekauft habe, wurden mit dem Zusatz "nicht zulässig im Bereich der StVZO" angepriesen. Ich habe sie weiter verkauft. Dort wurde festgestellt, das hinter dem Glas ein E-Prüfzeichen zu finden ist. Polizei hatte die Spiegel mal bemängelt un darauf hin wurden sie wieder demontiert. Denn ein Prüfer sagte, das man sich das E-Prüfzeichen hinter dem Glas in die Haare schmieren kann. Ganz davon ab, das die Tropfenspiegel ausser welche von KPU, alle Nase lang NICHT zulässig sind, werden sie auch heute nicht mehr eingetragen, weil die Spiegelfläche zu klein ist. Aussenspiegel sind EINTRAGUNGSPFLICHTIG. Bauartbedingte Änderung am Fahrzeug. Bauteil, das Passanten im Strassenverkehr näher kommen und diese verletzen kann ( Teilweise ja keine Einklappfunktion ) etc pp. Gründe gibt es genug! UND: Nur weil man nie erwischt wurde, oder die Beamten einfach mal keine Ahnung haben ( meist liegt es aber an mangelnden Weiterbildungen ), heisst es noch lange nicht, das das alles legal ist. Und wenn man erwischt wird, kann man auch nicht so arugmentieren, von wegen: Das hat vorher auch keinen gestört, somit wusste ich das nicht! UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT |
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