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ds26122 23.01.2010 11:56

alles über 3,5t Zählt auch nicht mehr als PKW außer:
Die Hauptuntersuchnung muss für Taxen und Mietwagen all 12 Monate durchgeführt werden.
+Überprüfung von elektronisch geregelten Systemen (Taxameter)
Eine Ausfertigung des Untersuchungsberichts muss unverzüglich der Genehmigungsbehörde oder der von der Landesregierung bestimmten Behörde vorgelegt werden.

bei mehr als 8 Personen brauchst du einen Personenbeförderungsschein

ChristianXD 23.01.2010 12:01

Wie es aber auch oben schon steht.

Manche Finanzämter lassen keine neuen LKW´s mehr zu, bzw neue Umbauten.
Alte werden weiterhin wieder zugelassen.

LGC

Amazing 23.01.2010 12:04

Raver-One:

kurzum, wie es bei mir läuft!

Ich habe offiziell 280km einfache Strecke zur Arbeit!

1. Wohnsitz zur Arbeit
Das ich ein Auto besitze, weiss das Finanzamt natürlich, zumind. die andere Abteilung für KFZ Steuer.

Beim Lohnsteuerjahresausgleich sind Angaben zum Fahrzeug nicht von nöten.

Einfach die Strecke angeben. Wenn es ihnen komisch vorkommt, musst du die Jahres-Km nachweisen, anhand von TÜV / Werkstattbelägen etc. Mehr nicht.

Der km-Pauschalsatz wird so oder so gezahlt, auch wieder ab dem 1. KM ;).

ChristianXD 23.01.2010 12:10

genau, das war vor letztes Jahr anders. Das wurde vom Bundesgerichtshof wieder geändert.
Früher musste men als Arbeitnehmer einen Arbeitsweg von 20KM aleine in Kauf nehmen, da wurde erst ab 20KM angefangen Kimometergeld zu zahlen.

Für manche Personen Lohnt es sich sogar dann zwei Autos zu besitzen.
Das Spaßmobil kann dann nur auf 9TKM versichert werden und ist daher günstiger, man verbraucht weniger Sprit und mit einer "Altagshure" geht man nicht so penibel um.

LGC

wolfi71 23.01.2010 12:25

Es gibt eine Höchstgrenze für die Fahrten zur Arbeit. Das ist der Betrag einer BahnCard100. mehr gibt es nicht, weil mehr niemals anfallen kann.

Wolfgang

max 23.01.2010 12:28

Aber letztendlich geht es doch um die Frage ,ob er die Km->Pauschale weitehin bekommt ! und die bekommt er ja, egal ob ich fahre oder Fliege! Aber um Geld zu sparen, wird hier doch ein Fahrzeug gesucht, das weniger an Sprit ,wie sein Cab (10 €) für die Strecke frißt!
Mir ist nur neu, das ein Fahrzeug, dass eine LKw-Zulassung besitzt, weniger Sprit fressen soll! Um Steuern zu sparen, ja, hättest dann aber doch drei Fahrzeuge? Ich würde mir eine kleine Schleuder ,mit wenig Ps, die in der Versicherung nicht zu teuer ist und kaum Sprit frißt, kaufen! Und mich ewtl. vom Cab oder VR6 trennen( Notfalls Tageszulassung)!

Raver-one 23.01.2010 12:45

Vom VR6 trennen ich glaub es hackt!!!

Ich werde mich vom Cabrio trennen , das ist mein Alltags und Winterauto!
Wenn ich mir ein Auto mit LKW-Zulassung kaufe ist dies natürlich ein Diesel.

Da wird der Verbrauch geringer sein und der Diesel momentan ca. 20 Cent günstiger.
abschreckend ist da nur die Hohe Steuer, die ich mit der LKW-Zulassung umgehe, da sind dann nur noch je nach Hubraum max. 100€ fällig.

darum ist die LKW-Zulassung günstiger

max 23.01.2010 13:12

Vielleicht kannst Du Dich noch daran erinnern, das es da vor 1 1/2 Jahren keine preislichen Unterschiede zwischen Diesel und Benzin gab! Aber letztendlich geht es Dir ja auch nur um die Frage, ob es die Pauschale noch für Dich gibt! Und die bekommst Du ja, egal mit welchem Auto Du zur Arbeit fährst!

3erGolf79 23.01.2010 14:00

na wenn du zwei Autos weiterhin hast ist es doch sowieso easy. Da gibste einfach den VR6 als Fahrzeug an

Raver-one 23.01.2010 15:55

hm stimmt.... das würde auch gehen....

AgentBRD 23.01.2010 16:16

LKW-Zulassung und Lohnsteuerjahresausgleich haben in etwa soviel zu tun, wie die Normgröße von Schrauben mit Leben auf der Venus: Nichts.

Ich rate dir von der LKW Zulassung ab. Zwar gibt es Vorzüge:
  • Günstigere Steuer
Aber damit hat es sich auch.

Nachteile:
  • Um als LKW anerkannt zu werden, muss das Fahrzeug umgebaut werden, damit das Fahrzeug anerkennungswürdig erscheint. Beispielsweise müssen die hinteren Sitze dauerhaft unbrauchbar gemacht werden (entfernen) und die hinteren Scheiben müssen geschlossen werden (Bleche einschweißen). (==> Umbau kostet Geld)
    Der Nutzwert sinkt dadurch für den Normalbürger erheblich - ist ja nicht jeder ein Hermes-Paketbote.
  • Das Fahrzeug muss entsprechend umgemeldet werden (=> Gebühren)
  • Fahrzeugversicherungen sind für LKW allgemein teuerer, teilweise sogar empfindlich teuer.

Der Nutzen ist zweifelhaft. An der Kilometerpauschale ändert sich absolut nichts. Dem Finanzamt ist es egal, ob du zu Fuß, mit dem Dreirad oder mit dem LKW zur Arbeit fährst. Interessant wird es erst dann, wenn du eine erhöhte Kilometerpauschale geltend machen möchtest - und so wie es aussieht, strebst du kein Fahrzeug an, mit dem das zu machen wäre.

In meinem Landkreis ist es weniger aufwendig, eine LKW-Zulassung zu erlangen, im Nachbar-Landkreis verlangt man aber einen Bedarfsnachweis. Hinzu kommt, dass die Kennzeichen zweckgebunden vergeben werden, so dass eventuell auch noch eine Umkennzeichnung (=> Schilder, Gebühren) hinzu kommt.

Kurzum: Wenn du nicht für Hermes Pakete ausfährst und täglich 72 km zum Depot fahren musst, macht die LKW-Zulassung für den Golf absolut keinen Sinn.
Eine Anmeldung eines Cabriolets als LKW kann man sich ohnehin abschmatzen - so dumm ist der öffentliche Dienst auch wieder nicht. Aber das hast du ja bereits erkannt.

Raver-one 23.01.2010 17:12

ich will ja wenn einen fertigen Wagen kaufen , der schon LKW-Zulassung hat, einziger Nachteil wäre dann dass es ein Zweisitzer ist ..
aber das juckt mich nicht wirklich...
Die Versicherung für einen Wagen mit LKW-Zulassung ist in den meisten Fällen sogar günstiger als für den gleichen "normalen" Wagen...


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