golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   Elektronik (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=33)
-   -   Wieso US-Standlicht verboten??? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=65190)

ChristianXD 22.11.2009 13:41

Zitat:

Zitat von ChristianXD
py 21W das is ausscglaggebend...

wenn das standlicht wäre dann würde da noch W5W oder so stehen.

Die haben ne standlicht funktion, sind aber damit niht geprüft worden um das e prüfzeichen zu erlangen.

geneu so wie das die heutigen autohersteller machen.

Kurvenlicht, nebel schaltet sich einsitig zu beim abbiegen, aber laut stvo dürfen nebelscheinwerfer nicht ünter den gewissen witterungen nicht eingeschaltet werden.

TFL´s sind auch ansichtssache, blenden wie sau, wenn ich mal an audi denke und eretieren, die habenzum glück selbst gemerkt das die tfl´s abdunkeln beim blinken, vorher sah man den blinker garnicht...


Es gibt genug "grauzohnen" Polizist will ich heute auch nicht sein.

Denn was macht man wenn TFL´s falsch angeschlossen sind, Sind die Kurvenlichter erlaubt? Wenn ja wiederspricht es der STVZO...

Das wird jahr für Jahr schlimmer,

Einige Poliziscten sagen auch schon, die haben keinen bock manche autos anzuhalten weil die schulungen auch nicht überall erfolgen.

Das ist leider fakt....

wolfi71 22.11.2009 13:51

Nur mal so am Rande, die Lampen mit dem "gelben" Licht gelten rechtlich als weiße Lampen. Dafür gibt es sogar "Gutachten". Nach vorne darf in der ganzen EU kein farbiges Licht abgestrahlt werden. Es war ja auch mal der Vorschlag einer grüne Bremsleuchte nach vorn in der Diskussion. Das verschwand aber alles wieder im Zuge der Harmonisierung.

Wolfgang

sr1ver 22.11.2009 13:56

hmm hört sich ja alles schön und gut an aber wieso hat der 5er BMW vorne am scheinwerfer nen gelber standlicht? ^^
http://www.golf3.de/images/imported/2009/11/550.jpg

Danjo 22.11.2009 14:45

das ist der vorteil von autoherstellern die kriege auch mal schnell ne sondergenehmigung ist für otto normal so gut wie unmöglich.

wolfi71 22.11.2009 15:28

Zitat:

Zitat von Danjo02vr
das ist der vorteil von autoherstellern die kriege auch mal schnell ne sondergenehmigung ist für otto normal so gut wie unmöglich.

Die setzen den TÜV ganz einfach unter Druck. Wenn du das nicht machst, dann gegen wir eben nach Frankreich oder Österreich und die machen uns das. Da die Betriebserlaubnis EU-weit gilt, stehen die Schlechtachter auch ein bisschen unter Druck.

Wolfgang

Charger 22.11.2009 15:38

leute, Bitte beim Thema bleiben!!!!!
hab eben wiedermal 8 oder mehr Posts gelöscht, wo wirklich total unsinnig waren.....
und an den Threadersteller:

das nächste mal eine Eindeutige Thread-Überschrift!!!!!! sonst Verwarnung....

wolfi71 22.11.2009 15:44

doppelt gewesen

Danjo 22.11.2009 15:55

na danke und meins war nicht zum thema oder wie ???

ChristianXD 22.11.2009 15:56

hab das schon angekreidet....

Bitte nicht so hart durchgreifen...
Gehörte alles zum thema!!!!

Charger 22.11.2009 16:28

sorry, aber:

@ChristianXD: was hat folgender satz von dir mit dem Thema zu tun:
"wie gesagt, sondergenemigung...."

was hat das mit dem Thread zu tun, worin die Frage gestellt wird, wieso es verboten ist und nicht :"wieso darf BMW das"

und an

Danjo02vr:

nein, es war nicht zum Thema........
weil hier wie oben die gleiche frage gestellt wirst und nicht einem User die E-Prüfzeichen erklären sollst bzw. für welche teile die stehen!! das hat nämlich nix mit dem Thread zu tun....

Danjo 22.11.2009 16:34

nur mal so nebenbei wenn gesagt wird es ist erlaubt weil es ein e-prüfzeichen hat, ist das nunmal zu widerlegen wenn du der meinung bist das gehört nicht zum thema hast du einfach keine ahnung es geht um us standlicht und davon hab ich geredet wenn du richtig gelesen hättest wüsstest du das auch.
das nächste mal etwas genauer hinschauen und nicht so schnell löschen ist besser für den frieden im forum.

danke gruss daniel

Masterb2k 22.11.2009 17:11

Also: Der auf S3 gezeigt BMW Scheinwerfer ist eine Seitenmarkierungsleuchte, die auch als solche zugelassen ist! Das Posilicht ist in den Ringen.


Wer langeweile hat, kann in der StvZo mal nachsehen, eine SML darf auch nach vorn abstrahlen. Das ist schon gut so.


Zu den von mir angefragten Daten: nicht das P21W ist wichtig, sondern, das:
Zitat:

01 I
das ist die Zulassung als Blinker. Bei Standlich wäre da ein A - ggf mit Ziffern dazu.


Eine Sondergenehmiugng für Standlicht: Lichttechnische Sonderabnahme, dürfte im 5-Stelligen Bereich liegen.... ich bezweifel das.

ChristianXD 22.11.2009 17:29

es ging um die farbliche prüfung da nue weißes licht nach vorne zulässig ist.

weil bmw gelbe positionslampen hatb die bis nach vorne reichen....

Masterb2k 22.11.2009 18:08

Nein.
Das bei BMW sind Seitemarkierungsleuchten! Welche Eigenschaften die erfüllen müssen, steht in der StvZo! Die dürfen u.U. nach vorn abstrahlen! - und sind gelb!

Genauso sind hinten am Fahrzeug rote SML erlaubt, wenn sie eine Einheit mit der Rückleuchte bilden.

ChristianXD 22.11.2009 18:31

ja, abstrahlen ist aber nicht in verbindung eines lichtleiters gemeint, aber egal

Thema geklärt und das wars.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:25 Uhr.

Powered by vBulletin®