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Zitat:
Es gibt genug "grauzohnen" Polizist will ich heute auch nicht sein. Denn was macht man wenn TFL´s falsch angeschlossen sind, Sind die Kurvenlichter erlaubt? Wenn ja wiederspricht es der STVZO... Das wird jahr für Jahr schlimmer, Einige Poliziscten sagen auch schon, die haben keinen bock manche autos anzuhalten weil die schulungen auch nicht überall erfolgen. Das ist leider fakt.... |
Nur mal so am Rande, die Lampen mit dem "gelben" Licht gelten rechtlich als weiße Lampen. Dafür gibt es sogar "Gutachten". Nach vorne darf in der ganzen EU kein farbiges Licht abgestrahlt werden. Es war ja auch mal der Vorschlag einer grüne Bremsleuchte nach vorn in der Diskussion. Das verschwand aber alles wieder im Zuge der Harmonisierung. Wolfgang |
hmm hört sich ja alles schön und gut an aber wieso hat der 5er BMW vorne am scheinwerfer nen gelber standlicht? ^^ http://www.golf3.de/images/imported/2009/11/550.jpg |
das ist der vorteil von autoherstellern die kriege auch mal schnell ne sondergenehmigung ist für otto normal so gut wie unmöglich. |
Zitat:
Wolfgang |
leute, Bitte beim Thema bleiben!!!!! hab eben wiedermal 8 oder mehr Posts gelöscht, wo wirklich total unsinnig waren..... und an den Threadersteller: das nächste mal eine Eindeutige Thread-Überschrift!!!!!! sonst Verwarnung.... |
doppelt gewesen |
na danke und meins war nicht zum thema oder wie ??? |
hab das schon angekreidet.... Bitte nicht so hart durchgreifen... Gehörte alles zum thema!!!! |
sorry, aber: @ChristianXD: was hat folgender satz von dir mit dem Thema zu tun: "wie gesagt, sondergenemigung...." was hat das mit dem Thread zu tun, worin die Frage gestellt wird, wieso es verboten ist und nicht :"wieso darf BMW das" und an Danjo02vr: nein, es war nicht zum Thema........ weil hier wie oben die gleiche frage gestellt wirst und nicht einem User die E-Prüfzeichen erklären sollst bzw. für welche teile die stehen!! das hat nämlich nix mit dem Thread zu tun.... |
nur mal so nebenbei wenn gesagt wird es ist erlaubt weil es ein e-prüfzeichen hat, ist das nunmal zu widerlegen wenn du der meinung bist das gehört nicht zum thema hast du einfach keine ahnung es geht um us standlicht und davon hab ich geredet wenn du richtig gelesen hättest wüsstest du das auch. das nächste mal etwas genauer hinschauen und nicht so schnell löschen ist besser für den frieden im forum. danke gruss daniel |
Also: Der auf S3 gezeigt BMW Scheinwerfer ist eine Seitenmarkierungsleuchte, die auch als solche zugelassen ist! Das Posilicht ist in den Ringen. Wer langeweile hat, kann in der StvZo mal nachsehen, eine SML darf auch nach vorn abstrahlen. Das ist schon gut so. Zu den von mir angefragten Daten: nicht das P21W ist wichtig, sondern, das: Zitat:
Eine Sondergenehmiugng für Standlicht: Lichttechnische Sonderabnahme, dürfte im 5-Stelligen Bereich liegen.... ich bezweifel das. |
es ging um die farbliche prüfung da nue weißes licht nach vorne zulässig ist. weil bmw gelbe positionslampen hatb die bis nach vorne reichen.... |
Nein. Das bei BMW sind Seitemarkierungsleuchten! Welche Eigenschaften die erfüllen müssen, steht in der StvZo! Die dürfen u.U. nach vorn abstrahlen! - und sind gelb! Genauso sind hinten am Fahrzeug rote SML erlaubt, wenn sie eine Einheit mit der Rückleuchte bilden. |
ja, abstrahlen ist aber nicht in verbindung eines lichtleiters gemeint, aber egal Thema geklärt und das wars. |
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