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Dieverse Motoren und Bremsanlagen sind auch VW Originalteile..... |
Ich kann nur sagen wie es mein dad mir erklärt hat... Und bitte wer soll wissen ob vorher nun Sideairbags drin waren oder nicht? Der TÜV macht sich nicht die Mühe nach zu gucken und die Grünen wissen es ganz bestimmt nicht... |
Bei einem Unfall bei dem Airbag ausgelöst hat oder er das eben nicht tat (warum auch immer) könnte das relevant sein. |
Ich denke den sachgemäßen Einbau muss man schon eintragen lassen. Man stelle sich vor, Einer mit 2 linken Händen verkabelt das nach freiem Ermessen und ohne Vorwarnung geht plötzlich der Airbag auf. Dann verreißt der Fahrer das Lenkrad und baut nen Unfall. Würde schon sagen, dass das sicherheitsrelevant ist. |
wenn man mit gebrauchten airbags zur werkstatt geht, dürfen die die nicht einbauen... da sowieso airbags alle 10 Jahre aus sicherheitsgründen erneruert werden müssen laut serviceplan... |
Zitat:
mfg ck222 |
Dein Tür müsste dann auch verstärkt werden weil bei Autos mit Sideairbags die Türen verstärkt waren Meiner hat in der Tür ne Stange und unten an der Tür nen langen Stahlwinkel |
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bei Volvo is das immernoch so.... @ R18 ich weiss nicht ob es nen seiten aufprallschutz im 3er gab??? Hat nochjemand ne tür vom concept stehen? |
ja gab es. Und die Tür bei Gölfen mit Airbag unterscheidet sich darin, das sie unten in der tür eine weitere Stahlstange hat. Was hat die Tür von einem concept damit zu tun? mfg ck222 |
na mein ich doch er geht bestimmt davon aus das alle cc seitenbags hatten |
Sagt mal was habt ihr nur: Eingetragen werden müssen Dinge, die für die Fahrsicherheit entscheidend sind. Das sind Motoren, Bremsen und die schon eingeschränkt und alle Bauartänderungen, die nach außen wirken. Bremsen deshalb eingeschränkt, weil die oftmals nur wegen der geänderten Motorleistung gefordert sind. Wenn ich z.B. bei mir eine innenbelüftete 239er-Scheibe einbaue und dafür die dünnen Klötze, dann juckt das keine Sau. Vor allem muss etwas eingetragen werden, wenn der Vater Staat Mehreinnahmen zu erwarten hat (Steuer). Ein Airbag wirkt nur nach innen und der muss nicht eingetragen werden. Wozu auch, wenn der nicht hochgeht, dann hast du eben nur den Schutz, den du sowieso hättest, wenn der überhaupt nicht verbaut wäre. Und dass die Türen mit Seitenaufprallschutz ab Bj 95 Sinn machen, das bestreitet niemand. Die müssen aber nicht eingetragen werden. Das einzige was da kritisch wird ist die Zuladung. Denn es kann sein, dass bei dem Seitenaufprallschutz das ZGG erhöht wird um die Zuladung aufrecht zu erhalten. Das gilt auch bei den Airbags, da werden euch ein paar Kilo fehlen. Wenn jetzt jemand kommt und sagt, ein Airbag der hochgeht ohne Auslösung ist eine Gefahr, dann lache ich mal kurz und kräftig. Wer normal sitzt im Auto, dem werden bestenfalls die Hände kurz vom Lenkrad geschlagen vom Airbag. Mehr passiert da nicht. Du fasst da aber reflexartig sofort wieder nach. Darüber gibt es Untersuchungen. Es gehen nämlich mehr Airbags ohne Grund los, wie gemeinhin angenommen. Die werden von den Werken i.d.R. stillschweigend und kostenlos getauscht. Eine Diskussion ist von Seiten der Hersteller nicht erwünscht. Was das ganze Thema verschärft: Wer Angst vor einem wild auslösenden Airbag hat, der sollte sein Handy vor dem Einsteigen ins Auto abschalten oder in eine Halterung mit externer Antenne verbringen. Das kann nämlich unter Extremen Umständen auch zum auslösen führen. Gerade unsere Golf stammen aus einer zeit, in der war das Handy noch nicht üblich. Deswegen ist das Auto auch nicht darauf ausgelegt. Zur Info: Die GSM-Netze (d1, D2) wurden 1993 eingeschaltet und erst 1995/1996 wurde eine Million Teilnehmer erreicht. Standard war damals das C-Netz. Wolfgang |
1:0 für wolfi71. Warum hört niemand auf den Mann? Zumal er in allen Punkten recht hat. Zwar möchte ich das Unfallrisiko durch grundlose Umsetzung des Airbags nicht herunterspielen, aber es ist absolut richtig: Airbag ist nicht eintragungspflichtig. Selbst für den Golf III gab es herstellerseitige Nachrüstsets. Wer sich erinnert: Dafür gab es dann auch diesen speziellen (und sündhaft teuren) Rückstellring mit Schleifkontakt. Das Set darf/durfte nur von Mechanikern mit zusätzlicher Ausbildung an Sprengstoffmaterial verbaut werden. Aber wie es eben so läuft in der Praxis: Einer im Betrieb macht die Ausbildung, aber jeder schraubt daran herum. Ist mit der Ausbildung ja auch nicht anders: Nur der Meister hat amtlich die Qualifikation zum Ausbilder, aber es will sicher niemand bestreiten, dass es der Meister ist, der sich laufend um seine Azubis kümmert. Der Hinweis Zitat:
Die Aussage Zitat:
Hört auf Andreas Schahn und Wolfi71, die haben Ahnung von der Materie. |
Kritisch wird es nur, wenn bei der HU die Kontrolllampe für die Bags leuchtet. Dann kann es sein, dass der Tüv die Plakette verweigert. Weil wenn die drin und angeschlossen sind, dann müssen die auch funktionieren. Wer aber die Kontrolllampe vergisst .... Wolfgang |
So ist es! Dauert nicht mehr lange und ich gründe meinen Wolfi71-Fan-Club. Ist ja wie bei Beleuchtung auch: Wer sich eine gelbe Rundumkennleuchte auf das Dach schraubt oder NSW einbaut, der darf das tun - auch wenn es noch so unnötig sei. Aber funktionieren muss es, sonst TÜV-Mangel. |
@wolfi71 und AgentBRD Ihr mögt vieleicht in Eintragungstechnischen Dingen recht haben (da fehlt mir das Fachwissen) aber man sollte bei veränderungen am Auto immer auf der sicheren Seite bleiben. Das heißt im zweifel vom Schlimmsten ausgehen. Ich kann mir mindestens 5 Fälle vorstellen in denen ein falsch auslösender Airbag mehr als nur eine Schrecksekunde verursacht. Hat man die Hand gerade quer überm Lenkrad (Hand auf 12 uhr und leicht eingelenkt) und der Airbag löst aus, dann landet die Hand direkt in deinem Gesicht. Nach all der Diskussion sollten wir den Ein- oder Umbau durch einen Laien nicht gutheißen sondern Veränderungen an der Sicherheitstechnik Fachleuten überlassen. Egal ob Dinge machbar oder legal sind, die Sicherheit geht vor. |
Zitat:
Rechtlich zu greifen ist er nicht und eintragen muss er auch nichts. Und daher ist für mich als Antworter die Frage der Sicherheit zweitrangig, da der Fragesteller nicht danach gefragt hat. Die Frage war: Zitat:
Von daher kann es mir egal sein, ob er sich beim Airbag-Einbau durch Pfusch ein Erdnuss-Gesicht zusammenballert. Und wer bin ich, dem Fragesteller pfuschige Arbeit zu unterstellen, wenn er doch selbst ausdrückt, ausreichend kundig zu sein. Noch mal ganz deutlich: Der Fragesteller will nicht wissen, wie man den Airbag ein-/ausbaut und was wir davon halten, sondern ob der Einbau eintragungspflichtig ist. Punkt. Zitat:
Ein Beispiel: Mit dem Mobiltelefon während der Fahrt zu telefonieren ist kategorisch verboten. Essen, Trinken, Musik hören, Luftgitarre spielen oder Kirschkernspucken ist es nicht (explizit). Nun kann ich mich hinstellen und sagen "Luftgitarre hat hinter dem Steuer nichts verloren". Einfordern kann ich diesen Anspruch aber nicht, selbst wenn mir 1000 Szenarien einfallen. |
Hallo Agent, ein Kollege von mir rasiert sich immer unterwegs im Auto. Neulich wurde der angehalten, er arbeite mit dem Handy. Naja, das Handy war im Aktenkoffer im Kofferraum und telefonieren geht während der Fahrt mit der Freisprechanlage (Geschäftswagen). Die haben blöd geguckt, haben aber klar gesagt, dass rasieren während der Fahrt nicht verboten ist, auch wenn das nicht einsichtig ist. Wolfgang |
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