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Wenn die noch einen Schlechtachter rausschicken, dann kostet das deren weiteres Geld udn so einfach wird es auch nicht werden, den Wert niedriger zu schätzen. Denn das muss dann ggf begründet werden. Und ein Gutachterbesuch schlägt leicht mal mit 350€ zu Buche. Und ob dann soviel weniger rauskommt, das ist schon zu bezweifeln. Wolfgang |
wie schon geschrieben erhielt ich am 16.10 das gutachten . ich gehe davon aus, dass die versicherung vom unfallgegner dieses am selben tag erhielt.ich habe noch nichts wieder von denen gehört, deshalb hat mein vater die woche mal dort angerufen( mein golf war ja auf ihn versichert). und die meinten laut fotos wären noch teile verwendbar oder könnten verkauft werden, was dem widerspricht, was im gutachten steht. deshalb soll jetzt wahrscheinlich nochmal ein restwertgutachter rauskommen. jetzt meine frage: dürfen die das jetzt überhaupt noch? ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass die versicherung nur 2 wochen zeit hat, gegen das gutachten einspruch zu erheben. und frage nummer 2: was wäre, wenn ich das auto einfach vorher verschrotten lasse und den verschrottungsschein als beweis hierfür vorzeige? grüße! |
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Aber 50 in beide Richtungen^^... = 100 km/h |
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also die efh kosten die getänge um die 70-80€ und der motor so um die 150€ oder so neu für eine seite. bei der innen ausstatung kommt es auf die farbe drauf an bei den edition gabs ja die drei farben der streifen auf den sitzen grün rot und blau von daher musst du schauen eine ausstatungs variante ist selten und sehr begehrt |
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falls sie Dir wirklich erzählen wollen, dass Du noch Teile des Wagens verkaufen kannst, dann biete ihnen den Wagen sofort zum angegeben Restwert an. Begründe es damit, dass Du KFZ-technisch ein Laie bist und keine Ahnung von so etwas hast. Falls sie darauf nicht eingehen wollen, fordere binnen drei Arbeitstagen das Geld ein. Habe ich vor ca. 3 Jahren so gemacht und es hat wunderbar geklappt. Innerhalb der Frist war das Geld auf dem Konto. Viel Erfolg. |
Anwalt einschalten , |
Ermittle den Wohnort des Sachbearbeiters und verteile in dessen Umfeld Schreiben mit dem was der tut. Ne aber jetzt im Ernst: Wenn die Versicherung drei Wochen braucht bis die sich melden, dann ist das für dich nicht schlecht. Denn die drei Wochen kannst du auf jeden Fall als Nutzungsausfall geltend machen. Weite rwurde hier schon gesagt, was du erklären sollst: Das Fahrzeug kann die Versicherung zum Restwert übernehmen, sprich die sollen die den Zeitwert vor dem Unfall erstatten und das Fahrzeug vom Hof schaffen. Standgeld 3,-€ täglich verlangen. Dir steht natürlich der Nutzungsausfall für die Wiederbeschffungszeit, die Kosten für an- und Abmeldung zzgl Wegegeld und Zeitaufwand und wenn du ein neues Auto vor der Bezahlung des Schaden gekauft hast, stehen dir bis zur Regulierung auch Zinsen zu. Wenn du das aus dem Dispo bezahlt hast, dann müssen diese bezahlt werden. Ansonsten eher wenig zur Zeit, aber 4% kannst du immer ansetzen. zusätzlich verlangt ihr ein Nicht-Anwalt-Entgelt von 200,-€ und einen zuschlag von 200,-€ als Aufwandsentschädigung für Ärger mit der Versicherung (nur mündlich). Weiters: Wenn die Zicken machen, alle Briefe bitte direkt an den Vorstand adressieren und da kannst du ggf. die Adresse leicht ermitteln (Steht im Handelsregister). Davor hat der Sachbearbeiter am meisten Angst, weil wenn der Vorstand von seiner Holden den Brief auf den Tisch kriegt, dann hat der Leiter der Schadenabteilung und demzufolge der Sachbearbeiter einen ganz schlechten Tag. Wolfgang |
Besten Dank wolfi71 für deine Hilfe. Ich habe gerade erfahren, dass heute Post kam von der Versicherung und da stand drin, dass ich die 3400€ in den nächsten Tagen auf mein Konto überwiesen kriege. also geschieht jetzt nichts weiter mit dem Auto und es kommt auch kein gutachter mehr raus ( wenn ich das richtig verstanden habe. habe den Brief selbst noch nicht lesen können). Könnte daran liegen, dass mein Vater nochmal dort angerufen hat und gesagt er wolle einen Anwalt einschalten^^.. Jetzt aber noch ein paar Fragen: in dem Brief stand defintiv nichts von dem Geld für die 14Tage Nutzungsausfall (wo ich einen Leihwagen hätte nehmen können)- muss ich deshalb extra nochmal ein wenig Terror dort machen damit ich das bekomme oder wie läuft das ab? Weiterhin würde ich gerne wissen, was ich noch an Kosten einfordern kann? An-/Abmeldung wurde ja schon geschrieben (Wie ist das hier mit Wegegeld und Zeitaufwand? Brauche ich hierfür Nachweise wie Tankbelege?) Was ist mit den Zinsen die mir zustehen,wenn ich übergangsweise schon ein anderes Auto gekauft habe? (in meinem Falle ein Suzuki Swift für 250€-soll mich erstmal über den Winter bringen) Das mit dem Nicht-Anwalt-Entgeld und dem Zuschlag für Aufwandsentschädigung habe ich auch nicht ganz verstanden. Könntest du mir das nochmal erklären oder evtl einen Tip geben, wo ich das alles nachlesen kann? Ich mache mich auch gern selber schlau, wenn du keine Lust hast alles haarklein zu erklären, aber ich wüsste jetzt spontan nicht, wo ich suchen sollte. Vielen Dank! grüße! |
Das mit dem Nichtanwaltsentgelt ist mehr oder weniger ein Scherz und ein Druckmittel gegen die Versicherung. Wenn die nur den Wert erstattet haben, dann verlange noch den Nutzungsausfall hinzu. Du kannst den abe rnur für die Zeit im Gutachten geltend machen oder wenn du weniger Zeit gebraucht hast, dann gilt diese Zeit. Für die An- und Abmeldung kannst du folgendes machen. Es stehen dir zu: Kosten der Zulassungsstelle, Schilder, Fahrtkosten dorthin. Für Porto, Telefon kannst du allemal 25-30€ pauschal ansetzen. Bei den Zinsen wird es mit 250€ eher schlecht aussehen. 4% ergeben auf ein Jahr gerade mal 10€ und davon dann ein zwölftel, das ist lachhaft. Wolfgang |
Die Dauer für den Nutzungsausfall legt der Gutachter fest. Der wird für nen Golf 3 bei 7 - 10 Tage liegen . Pro Tag kannst Du 29 Euro verlangen , dafür gibt es Listen .Dafür musst du aber den neuen Fahrzeugschein vorweisen. Solltest du deinen Swift nach 3 TAgen angemeldet haben , bekommst du auch nur 3 TAge erstattet Ferner kannst du eine Unkostenpauschale von 25 Euro verlangen.Sollte dir mehr entstanden sein, dann musst du das NAchweisen . An und Abmeldekosten , Nummernschilder für Überführung und Zulassung werden erstattet. Zinsen bekommst Du keine |
@tdiler2: Zinsen bekommt man schon. Man muss aber nachweisen können, dass es so ist und ein Verzug der Versicherung muss vorliegen. Wenn also die Wiederbeschaffungszeit 7-10 tage beträgt und die Versicherung sich erst nach 3 Monaten zur Zahlung bequemt, dann bekommt er sehr wohl Zinsen. Er bekommt auch die Fahrtkosten zur Zulassungsstelle und den Zeitaufwand bezahlt. Diese Kosten sollten um auf der sicheren Seite zu liegen genau am JEVG (Justizvergütung- und Entschädigungsgesetz) orientiert sein. Sprich Stundenlohn nach Lohnzettel beibringen. Dann kann die Versicherung sich sträuben, wird aber jeden Prozess verlieren. Er könnte schließlich auch einen Zulassungsservice beauftragen. Dessen Kosten muss die Versicherung auch tragen. Wolfgang |
Hallo ich hatte auch einen Unfall da ist mir einer beim Spurwechsel in die Seite gefahren bin nicht Schuld! die Gegnerischer Versicherung hatte sich bei mir gemeldet und hatte einen Gutachter vorbeigeschickt das Gutachten ist heute gekommen. Reparaturkosten: 2,551,33€ ohne MwST. 3.036,08€ inkl. MwST. Wiederbeschaffungswert: 1,750,00€ Wiederbeschaffungsdauer: 10 Werktage Jetzt zu meinen fragen: Soll ich ein Gegengutachten machen? Wenn ich die 1750€ bekomme kann ich das Auto dann einfach Verkaufen ? MFG Tandu |
von den 1750€ geht der Restwert nach Gutachten noch ab. Diesen Restwert musst du dir anrechnen lassen. Wenn der Restwert nicht zu erzielen ist, dann übergebe das Auto der Versicherung. Zusätzlich stehen dir ein paar Aufwendungen mehr zu. - Nutzungsausfall - Kosten zur Beschaffung (Fahrtkosten, Zeit) - Kosten der Zulassung incl. Schilder, nur wenn du neue nimmst ansonsten Wunschkennzeichen (wenn du die alten Schilder nimmst, dnan musst du ein Wunschkennzeichen buchen) - Aufwand zur Zulassung (Zeit, Fahrkosten, Auslagen) - allgemeine Unkosten ca. 30€ Wenn du zu einer Besichtigung fährst, dann lasse dir das bescheinigen, dass du dort warst. Das sind Kosten der Wiederbeschaffung, müssen die blechen. Sag es denen aber vorher, denn wenn die sagen, das wollen die nicht zahlen, dann fordere die schriftlich und nachweislich auf, dir ein gleichwertiges Auto vor die Tür zu stellen. Erteile denen dann gleich die Vollmacht zur Zulassung und sende die Versicherungsbestätigung an die. Das setzt die Jungs dann etwas unter Druck. Noch was: Setze den Schädiger etwas unter Druck. Verlange von dem den Ersatz. Dann wird der nämlich auf seine Versicherung einwirken. Wolfgang |
Habe vorhin mit einem bekannten telefoniert der gutachter ist er meint ich soll mal schauen ob ich ein gleichwertiges auto für 1.750€ finde sie da ein angebot auf mobile und autoscout für 2.290€ mit mehr km gleiche ausstattung gleiche farbe ich werde auf jedenfall morgen den gutachter von der gegnerischen versicherung anrufen und fragen wie er auf den wiederbeschaffungswert gekommen ist und mir die autos zeigen die soviel kosten und werde dann noch ein gutachten machen und es der versicherung zuschicken |
Wolfi hat recht. Du bekommst 1750 Euro minus Restwert. Der Nutzungsausfall iist 29 Euro pro Tag. Unkostenpauschale 25 Euro.An und Ummeldekosten werden auch bezahlt |
Wenn der Schlechtachter von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt hat, dann fordere die Versicherung auf, dir das Auto zu beschaffen und das innerhalb von 10 Tagen vor die Tür zu stellen. Teile denen mit, dass du nicht gewillt bist, dich zum Affen zu machen, weil der Schlechtachter da gute Arbeit geleistet hat. Er soll dir das Auto vor die Tür stellen. Gleiche Farbe wirst du nicht verlangen können, gleiche Ausstattung ist ein Grenzfall. Gleichwertig ja, gleich nicht unbedingt. Andere Frage: Warum hast du denn überhaupt den Schlechtachter der Versicherung akzeptiert? Würde ich nie machen. Ich suche mir den Gutachter meiner Wahl und meines Vertrauens aus. @tdiler: Man kann schon noch ein bisschen mehr rausschlagen. Es werden alle Aufwendungen bezahlt, die dir entstehen. Kosten für Zeiten immer nach JEVG ansetzen. Noch eine Frage: Welche Versicherung ist es denn? Wolfgang |
Richtig, Freie Wahl des Gutachters. Sicher kannst du ein Gegen Gutachten machen lassen. Aber die Kosten sind auch nicht ohne |
ich habe bis jetzt noch nix akzeptiert die gegnerische versicherung hat mir den einfach vorbei geschickt. Es ist die Allianz Versicherung ich bin bei der WGV werde da morgen anrufen und die sollen mir einen vorbei schicken ich muss dazu sagen es ist mein erster unfall ^^ |
du kannst selbst einen beauftragen. Interessant wäre, wenn du nen paar daten zu deinem autoo mailst, dann können wir dir genaus agen , ob er es wert ist |
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