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quattro-RS90 08.10.2009 10:20

Zitat:

Zitat von Dr.NOS
@VW-Audi-Tuner
Erzähl mir doch nicht, dass du dich an die 130 km/h Richtgeschwindigkeit hältst ;) .

Was spricht dagegen bei gutem Wetter im Winter mit 190 über die Ab zu fahren?

Abgesehen von der einen Radkombination die nur noch in den Papieren steht sollte es kein Problem sein alle von VW für das Fahrzeug freigegebenen Bereifungen zu fahren. Bei einer Kontrolle kann die Polizei diese abfragen, ansonsten müsste es Pflicht sein alle möglichen Kombinationen in den Papieren eintragen zu lassen.

Nur weil man beim TÜV z.B. größere Räder eintragen lässt wird die originalbereifung ja nicht ungültig.


dat is mir sch... egal ob du das glaubst oder nich, im winter bin ick auf der AB NIE schneller als 150 lt tacho (140 echte) gefahrn!!! NIEEEEEE in meinen 12 jahren FS

AgentBRD 08.10.2009 12:47

Es geht hier doch nicht um "Wer mit wem und warum - und wie stehe ich selbst dazu?", sondern es geht dem Fragesteller um eine rechtlich verlässliche Aussage zu seiner Problemstellung. Richtgeschwindigkeiten tragen nichts, aber auch garnichts zum Thema bei. Genausowenig ist es von Relevanz, wie schnell wer, wo fährt.
Was ich als richtig ärgerlich empfinde, ist, dass die Aussage zudem noch falsch oder bestenfalls unvollständig ist. Richtgeschwindigkeit 130 km/h hat mit der Jahreszeit oder der Bereifung einfach mal gar nichts zu tun. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt auf alles bundesdeutschen Autobahnen, zu jeder Jahres- und Tageszeit, sofern lokale Regelungen nicht dagegen sprechen.
Also zurück zur Sachlichkeit, bitte.


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