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Golf.carcruiser 30.09.2009 16:32

Blauetachobeleuchtung ist aber verboten!!! ;)

hooorst 30.09.2009 16:52

Zitat:

Zitat von Golf.carcruiser
Blauetachobeleuchtung ist aber verboten!!! ;)


Erkläre das mal den Golf 4 Fahrern. ^^

gti-gott 30.09.2009 16:57

hehe :D

farbe ist scheiß egal, muss halt leserlich sein, also nich zu dunkel und darf halt nich nach aussen leuchten, also zu hell

nur die anzeigen wie blinker, fernlicht etc müssen so bleiben wie se sind

Golf.carcruiser 30.09.2009 17:09

Aufen Golf 3 bezogen ists verboten warum auch immer. Hab damit selbst schon erfahrung gemacht! Tacho war blau beleuchtet und alles war gut ablesbar...dennoch musste ich die birnen rausschmeissen!

greengolfi 30.09.2009 17:13

Unmöglich,da sis aber von Polizei zu Polizei verschieden,die einen sagen boah schau

mal sieht das geil aus,u die anderen pissn dir ans bein,sry wenn ich das so sage aber is so!

Trotzdem wenns nicht blendet gehtz,u alles ablesbar is und andere Symbole in ihrer

Farbe leuchten,sollte es kein Prob sein!

Selbst ich habe 20 3mm leds im im silbernen Tacho und keiner,wirklich keiner hat

jetzt was gesagt,u wenn es halt zu hell is u ihr bei einer Kontrolle sicher gehen wollt,denn dimmt halt runter;-)



greengolfi

Danjo 30.09.2009 18:08

Zitat:

Zitat von aNa-oNe
Hey beleuchtung ist im Auto solang erlaubt bis sie nicht andere Verkehrsteilnehmer blendet oder in die Irre führen könnte! Dh. du kannst ne fußraumbeleuchtung anschließen und niemand würde iwas dagegen haben! sonst wäre doch auch eine Handschuhfachbeleuchtung oder alles andere verboten! Naja ich kann dir sagen das sie definitiv nicht verboten sind!

das ist so einfach nicht richtig.

Aussage TÜV Nord STRASSENVERKEHR GmbH:
Türausstiegs-, Motorraum- und Kofferraumbeleuchtungen sind dann zulässig, wenn sie während der Fahrt kein Licht nach außen wirkend abstrahlen können. Es wäre daher möglich diese Leuchten über (Tür-) Kontaktschalter zu betätigen. Die Leuchten selbst müssen sich innerhalb der Karosserie befinden.

Aussage DEKRA Automobil GmbH:
die Schaltung von Neonröhren als Innenbeleuchtung, (Montage von Neonröhren im Fussraum wenn diese nur angehen, wenn die Tür geöffnet würde), ist nicht zu beanstanden. Beachtet werden muß allerdings, dass die Leuchten nicht so angebracht sind, dass sie im Fußraum stören/behindern. Ein Betrieb während der Fahrt ist wegen der Blendwirkung nicht zulässig.

nicht blenden reicht also nicht man darf es nicht sehn das ist der knackpunkt. und nicht blenden ist für mich nicht das selbe wie nicht sehn.


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