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Wie das jetzt menschlich ist, das sei dahingestellt. Hilft ja nicht weiter. Es ist vielleicht etwas weit gegriffen, den Verkäufer schon als bösen Übeltäter, vorsätzlichen Nepper und Abzocker hinzustellen. Ein jeder ist so lange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Vielleicht ist der Verkäufer ja selbst auch von seiner Werkstatt oder dem Vorbesitzer getäuscht worden und war sich dessen selbst nie bewusst. All das weiß man nicht, daher vorsicht vor Rundumschlägen und Anschuldigungen. Wie dem auch sei: Der Vorschlag von fanatic82 ist der Beste, der hier gemacht wurde. Ein klärendes Gespräch verspricht die beste Erfolgsaussicht. Zwar zweifle ich daran, dass man einen Monat nach Verkauf noch große Kulanz erwarten kann, aber das ist natürlich Spekulation. Mit dem Anwalt drohen bringt sicher nichts. Beim gewöhnlichen Bundesbürger stachelt das nur den Widerstands- und Kampfwillen an. Ein bitterböser Betrüger lässt sich dadurch bestimmt auch nicht aus der Fassung bringen. Äußere dem Verkäufer gegenüber keine Konsequenzen, die du nicht bereit bist, auch konkret folgen zu lassen. Und zu den Klauseln: Man kann in einen Vertrag alle Klauseln reinschreiben, die man möchte. Die Nennung einer Klausel ist nicht verboten. Fraglich ist nur, ob dadurch auch Rechtsverbindlichkeiten entstehen. Eventuell habe ich mich da vorhin unglücklich ausgedrückt. Dieser Artikel schafft Klarheit: *Klick* |
habsta den den gefragt??? vlt erstattet er nen teil der preises zurück?! |
bisschen alt der artikel allerdings scheint sich da beim privat verkauf nicht viel geändert haben hab auch mal einbissel gegoogled. ich hab ihn ja auch nicht beschuldigt ich hab nur geschrieben das da der verdacht nahe liegt. mit dem rest stimm ich dir zudrohen bringt meisst überhaupt nichts. |
Ich werd mich mal morgen mit meinem Kumpel an den Golf ranmachen... wir werden uns auch mal mit dem Verkäufer in kontakt setzen... Anwalt bringt nix, is zu teuer. |
Zitat:
Grundgesetz etc. |
Zitat:
es ging doch vor allem darum das sich doch die gesetzeslage mit der gewährleistung teilweise geändert hat vor ner weile. |
eben^^ so isses |
Die Änderung des Gewährleistungsanspruches bei Privatverkäufen ergab sich aus einer EU-Richtlinie von 1999. Der sich daraus ergebende Zwang zum ausdrücklichen Ausschluss der Gewährleistung ist also schon etwas älter. In Deutschland wurde die Richtlinie in deutsches Recht eingepflegt und der Entwurf wurde 2002 ratifiziert. Drive hat also völlig recht: Nur weil der genannte Beitrag aus dem Jahre 2005 stammt, hat er nichts an Aktualität verloren. Die Gesetzeslage hat sich zeitlich nach dem Beitrag nicht geändert. Es wirkt auf mich unseriös, Drive als Knaller zu bezeichnen, dies dann mit einer Behauptung zu untermauern, um dann wiederum keine Belege dafür zu liefern. Aber ich bin neugierig: Was soll sich denn geändert haben? |
Zitat:
Meine Aussage war nicht ausschließlich, sondern mit "etc.", einfach vollständig lesen. Und nun sag mir bitte nicht, dass unsere Gesetze nicht wie Gummibänder sind! Ironie übersehen / überlesen? |
erstmal war das mit dem knaller auf den vergleich bezogen und wir sind doch hier keine mimosen oder schlimm war das doch nicht oder ich musste nur über den vergleich lachen. mal abgesehn war da nicht viel zu überlesen bei deinem post. oder? geändert hat sich zum beispiel das ein händler überhaupt nicht mehr ohne gewährleistung verkaufen darf ausser natürlich seine privatsachen. ich wusste nur nicht inwieweit sich das auch auf privatverkäufe auswirkt. und mister agent kannst deinen klugscheisser modus bitte ausschalten zieht bei mir überhaupt nicht danke. |
Zitat:
„Der Knaller“ und nicht Du Knaller! Aber alles klar, was soll das. Zitat:
NULL, es sei denn, Du hast unheimlich viel Zeit und einen Anwalt, dem es Spaß macht, sich um solche „Kleinigkeiten“ zu streiten. Zitat:
Warum sollte sich nicht jemand mit der Gesetzelage auskennen? Bei richtiger Auslegung und ebensolchem Gebrauch muss man keine Angst haben. Ob man das in der jeweiligen Situation immer so lesen möchte, ist jedoch eine andere Frage! |
naja zumindest kein streitpunkt wie ich finde^^ der eine kennt sich im recht aus der andere in der technik! beides is selten HAHA!! is ja n privat futzi gewesen, also kontaktieren, und ggf Freundlich mit ihm reden, evtl giebt ers ja zu lol oder erstattet auf kulanzbasis geld?! danach is die Möglichkeit der Verbalen und Körperlichen gewallt immer noch gegeben und der rechtsweg ja ebenso *lach also warum schwer machen? naja mfg |
:meister: Verbale und Körperliche Gewalt *lol*::hammer:: |
warum nich?? wasn falsch?? lol |
Zitat:
Fest steht, dass dich die Gesetzeslage für Privatverkäufe seit 2002 nicht geändert hat. Aber nur darum geht es hier und daher ist der Einwurf eines gewerblichen Handels und die dafür geltenden Regularien für den Fragesteller vollkommen irrelevant. Wenn ich beim Metzger Wurst bestelle, dann hilft mir auch kein Käse weiter. Der "Knaller" war durchaus mißverständlich. Zwar sehe ich ein, dass Danjo02vr wohl nicht - wie angenommen - beleidigend sein wollte, aber Ironie ist in Foren eben immer so eine Sache... Zitat:
Wie Scaleo22 schon sagt: Das Gespräch suchen, die Sachlage darlegen und einen Kompromiss finden. Führt das zu nichts, kann man die Sache auf sich beruhen lassen oder einen Rechtsbeistand mit der Prüfung beauftragen. Interessant wäre es, den Kaufpreis zu erfahren. |
ich hatte mal einen ähnlichen Fall und war damit beim Anwalt - im Kaufvertrag hat der Verkäufer im Kleingedruckten geschrieben, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handele ... Mein Anwalt hat mir geraten, nichts zu versuchen.... |
wenn sowas drinne steht und mann das erst im notfall liest isses leider die eigene schuld ?! is halt immer so ne sache mit den verträgen. wie Agent sagt währe der ungefähre kaufpreis sehr interressant, bez der schadens bemessung. |
naja vom Schaden her lohnt sichs wohl nicht deswege zum Anwalt zu rennen. ABS is der Drehzahlfühler VR defekt, Airbag ist der Schleifring am Ar***, und Wärmetauscher, naja, kostet net die Welt... werd des mit dem zusamme reparieren... aber telefonieren werden wir mit dem Verkäufer trotzdem, vllt. kommt der uns ja Geldmäßig entgegen |
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