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fkt ist das das genauso legal ist wie ne umrüstung auf xenon ... lasierte sachen sind niemals tüvig never ever egal was leute sagen es ist und bleibt verboten da gibts nichts dran zu rütteln. |
Ein Grund ist das nicht Gewährleistet werden kann das es beim Lasieren immer gleich wird. Jede Firma die ein Gutachten oder eine ABE für sein Produkt will, muss ein Qulitätssicherungssystem haben das es halt immer gleich wird. |
Da musste mit Sicherheit wieder mal das vor einigen Jahren mal fälschlicherweise ausgestellte Gutachten von Herrn Muschwitz herhalten. Das Thema hatten wir schon zur Genüge im Sciroccoforum. Der gute Mann hat sich dort sogar selber zu Wort gemeldet und das Gutachten für null und nichtig erklärt! lasiert---->illegal!!! Finger weg! Schade ums Geld! |
für ein treffen jedoch, ideal wie ich finde! das auto sollte jedoch dabei stehen, auf treffen gilt nach wie vor die StVzO.. ;) |
Zitat:
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Auf Treffen gilt nur dann die StVZO wenn diese im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Auf einem abgesperrten Platz darfst du machen was du willst. Nur eben nicht auf der Straße. Wolfgang |
Zitat:
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Hier handelt es sich um eingefärbte Rüklichter es werden Grundsätzlich Original Lichter benutzt so dass die 100%ige passgenauigkeit gegeben ist.Ausserdem können muß aber nicht beim Lackieren kleine Stuabpartikel umschlossen sein wie eigentlich bei jedem lackieren. Ich schreibe dies alles deshalb weil ich im nachhinein dem Ärger aus dem Weg gehen möchte. Deshalb bieten Sie nur wenn Sie diesen Text gelesen haben und auch damit einverstanden sind. Spätere Reklamationen werden nicht angenommen. SO NUN VIEL SPAß BEIM BIETEN..... ??????? Ich währe sehr vorsichtig net das du rückleuchten bekommst ```??? |
wolfi: auf Flyern und Internetseiten von Treffen, steht es expleziet drauf: auf dem gesamten gelände gilt die StVO / StVzO! Warum? Im Falle von Unfällen, Schäden etc könnte man den Veranstalter als Platzmieter an den Karren pinkeln! Damit sich diese davon distanzieren, gilt eben diese Regel! Nähe Itzehoe, auf der Wolfparade, wurde durch die Polizeit sogar Alkohol und Drogenkontrolle durchgeführt, bei jedem Fahrer der an die 1/4 meile wollte! Wenn sich der Veranstalter durch diese Angabe von Rechtsansprüchen distanziert, müssen die eigenen Versicherungen herhalten, um mehr geht es dabei nicht! Das gilt auch bem VW Blasen, in Zeven, in Schafflund, in Wittenberge etc! Fun Cars: in Wittenberge sind Fun Cars laut den Platzregeln sogar verboten, es kam zu oft zu unfällen mit diesen Wagen! |
stimmt mich würde es freuen wenn die das hinbekommen würde das mann das zugelassen bekommt. Denn auf den still "Dunkel und Gemein" |
Hallo Amazing, das steht zwar dran auf dem Parkplatz ist aber rechtlich nicht bindend. Es dient lediglich als Richtschnur für das was da geht. Es ist lediglich eine privatrechtliche Vereinbarung und die genannten Vorschriften dienen der Klarstellung, was da denn gelten soll. Denn wenn nichts geregelt ist, gilt Wild-West oder der Besitzer schreibt die Regeln vor, z.B. links vor rechts statt wie in der StVO rechts vor links. Im Haftungsfall wird dann die betr. Vorschrift herangezogen um die Haftungsfrage zu klären. Wolfgang |
Zitat:
gruß Volksgolfer:winke: |
wolfi: In erster Linie distanziert sich der Veranstalter von Rechtsansprüchen! Da er in im Moment der Veranstaltung der Inhaber des Platztes ist, kann auch er zur Rechenschaft gezogen werden! Das möchte sicher niemand! Jeder der auf dem Platz fährt, ist im normal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis! Ich widerspreche dem nicht, das es zur allgemeinen Regelansage hinzugezogen wird! Aber bei Unfallfragen und Regressansprüche gegen den Veranstalter kann er sich so rauswinden! Kenn das leidige Spiel nur zu gut, machen ja hier mit der Stadt zusammen den Hexenkessel mit Stock Car! |
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