golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   Golf Allgemein (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=17)
-   -   Golf 3 gekauft, dringend Fragen!!! (http://www.golf3.de/showthread.php?t=59228)

Rotergolf 05.07.2009 12:12

Da hast du dir aber im wahrsten Sinne des Wortes ein Faules Ei gekauft,ich hätte da keine 500 mehr gegeben.Und Bei den Ebay Bildern ist nichts von der Durchrostung zu sehen.Da kannst du noch gut Kohle reinstecken.
Wenn du alles in ner Werkstatt machen lässt bist du ja locker nochmal 500€ oder mehr los

Ich würde Versuchen den Wagen wieder zurückzugeben.Das grenzt ja schon an betrug!

Wenn der Verkäufer nicht einlenkt würd ich zum Rechtsanwalt gehen und mich erkundigen was man machen kann!

ChristianXD 05.07.2009 12:20

das ist jetzt die sache....

finde iwi den link nich^^

golfff 05.07.2009 12:27

normale gebrauchsspuren und leichte rostansätze ist doch ein scherz...und als ich sie per mail fragte wie es mit nemanakufstest aussieht schrieb sie dass schon jemand da war und einen gemacht hat und das auto sofort haben wollte...
kann euch den mail verkehr auch noch mal posten!

die frage ist, kann man das auto überhaupt noch fahrtüchtig machen oder ist der nur mehr schrott?

wie kann ich heruasfinden ob die Km stimmen? wenn man den tacho ausbaut und nen neuen einbaut stehen dann die falschen gefahrenen km werte am tacho?

AgentBRD 05.07.2009 12:32

Der Rat "Mach' dem Verkäufer die Hölle heiß, fordere dein Recht ein usw." ist verständlich. Die Praxis zeigt, dass eine vorsätzliche Täuschung äußerst schwer beweisbar ist. Der Wagen sieht ja für den Augenschein wirklich sehr gut aus. Man kann nicht erwarten, dass man regelmäßig auch unter das Fahrzeug schaut - Kein Witz: Das kann man im juristischen Klärungsverfahren nicht erwarten.
Daher würde ich mir den Gang zum Anwalt sparen - führt zu nichts. Die Diskussion hatten wir schon so oft und ich verfolge es auch in anderen Foren: Am Ende hat der Käufer die Pappnase auf. So zumindest die rechtliche Situation in der BRD.
Verschärfend kommt ja noch hinzu, dass das geschriebene Wort gültig ist: Und egal, was am Telefon gesprochen wurde, lediglich das Geschriebene ist nachvollziehbar. ==> Der Rechtsweg wird zur Sackgasse.

Nun hast du dich für den Wagen entschieden, der Vertrag ist unterschrieben - jetzt musst du eben dazu stehen. Ist ja keine Schande, man kann im Leben nur dazulernen. Vielleicht hilft dir mein Lebensmotto weiter: "Die falsche Entscheidung ist selten so schlimm, wie keine Entscheidung".

Abgesehen von der Schweißstelle am Dom sehe ich nichts, an das ich mich nicht selbst heranwagen würde.

Ende Juli und den gesamten August durch habe ich noch Zeitkontingente offen. Ich hab' ein Schweißgerät, massenhaft Werkzeug und einen Abschleppwagen. Vielleicht kann ich dir helfen.

PS: Das mit dem email-Verkehr posten, das lass' bitte sein - das ist nicht rechtmäßig.

Rotergolf 05.07.2009 12:36

Natürlich kann man das Auto wieder reparieren,aber wenn man das nicht selber machen kann würde ich sagen lohnt sich das nicht mehr,weil das sind ja nicht nur die Roststellen bzw Durchrostungen.Und wenn man einen anderen Tacho einbaut stehen dann die km vom Neuen Tacho,das ist richtig!

Und selbst wenn man schreibt Verkauf als Bastlerfahrzeug kann man nicht einfach alle Mängel verschweigen und ne Schrottmühle verkaufen.

ChristianXD 05.07.2009 12:42

Besteht eine erhebliche, nicht reparierte Beschädigung?: Nein

das is der ausschlaggebende punkt...

Ruf *peitsch*, Ihn *peitsch*, An *peitsch*

^^

denn obwohl da bastlerauto steht muss er sowas angeben...

AgentBRD 05.07.2009 12:42

Zitat:

Und selbst wenn man schreibt Verkauf als Bastlerfahrzeug kann man nich einfach alle Mängel verschweigen und ne Schrottmühle verkaufen.
Doch, genau das geht. Bei dem Vorwurf des Verschweigens von groben Mängeln gibt es bei privaten Verkäufern keine Möglichkeit der Beweislastumkehr. Das heißt, der Käufer muss beweisen können, dass der Mangel bei Kauf bestand und dass dies dem Verkäufer in voller Tragweite bekannt war. Weder ein Verdacht, noch ein Indiz sind ein Beweis.
Es ist unwahrscheinlich, dass man dem Verkäufer nachweisen kann, dass er von erheblichen Mängeln wusste. Dazu müsste er gestehen oder ganz verfängliche Schriftstücke veräußert haben. Anruf ist immer gut, "beim G'schwätz kommet d'Leut z'samme" - vielleicht lässt er ein paar Euro springen oder nimmt den Wagen sogar zurück. Einen rechtlichen Anspruch wirst du nicht dafür durchsetzen können.
(Rechtliche Situation für die BRD).

golfff 05.07.2009 12:42

also ich glaub ich werd mal morgen zum mechaniker schauen und mir eine kostenvoranschlag machen lassen und dann den verkäufer damit stressen und das geld für die reparatur verlangen...mal schauen...
sonst kenne ich einige anwälte persönlich (family von der freundin)!

der wagen hat tüv bis jänner...glaubt ihr dass ich damit noch so lange fahren könnte ohne mich einer gefahr auszusetzen?

@agentbrd

im letzten tüv standen alle diese fehler aber als leichter mangel und das war ende dezember 2008!!somit kann man schon nachweisen dass diese fehler dem verkäufer alle bekannt waren!

Rotergolf 05.07.2009 12:49

Zitat:

Zitat von AgentBRD
Doch, genau das geht. Bei dem Vorwurf des Verschweigens von groben Mängeln gibt es bei privaten Verkäufern keine Möglichkeit der Beweislastumkehr. Das heißt, der Käufer muss beweisen können, dass der Mangel bei Kauf bestand und dass dies dem Verkäufer in voller Tragweite bekannt war. Weder ein Verdacht, noch ein Indiz sind ein Beweis.
Es ist unwahrscheinlich, dass man dem Verkäufer nachweisen kann, dass er von erheblichen Mängeln wusste. Dazu müsste er gestehen oder ganz verfängliche Schriftstücke veräußert haben. Anruf ist immer gut, "beim G'schwätz kommet d'Leut z'samme" - vielleicht lässt er ein paar Euro springen oder nimmt den Wagen sogar zurück. Einen rechtlichen Anspruch wirst du nicht dafür durchsetzen können.
(Rechtliche Situation für die BRD).


Die Durchrostung ensteht wohl kaum in ein paar Wochen...
Von daher hätte man hier schon mal gute Vorraussetzungen den Verkäufer zu belangen!

EDIT: Mist zu langsam :-)

AgentBRD 05.07.2009 12:56

Zitat:

der wagen hat tüv bis jänner...glaubt ihr dass ich damit noch so lange fahren könnte ohne mich einer gefahr auszusetzen?
Dem Dom traue ich nicht - von den Bildern her, das muss du selber befunden können. Ansonsten sehe ich da kein Problem.

Zitat:

im letzten tüv standen alle diese fehler aber als leichter mangel und das war ende dezember 2008!! somit kann man schon nachweisen dass diese fehler dem verkäufer alle bekannt waren!
Nein, das glaube ich nicht. Zwar waren dem Verkäufer Mängel bekannt, aber nur leichte Mängel. Die volle Tragweite (massive Durchrostungen) kann er mit den lasziven Worten "Buhuhu - habe ich alles nicht gewusst, wer ahnt den sowas" einfach vor Gericht beiseite wischen. Ich kann dir nicht mit gutem Gewissen dazu raten, ein Rechtsprechungsverfahren einzuleiten - nicht bei einem Privatverkauf. Ich kann dir Rat, Hilfe und Beileid anbieten - mutwillig Sand in die Augen zu streuen um dir Mut zu machen - das mache ich nicht.

Zitat:

Die Durchrostung ensteht wohl kaum in ein paar Wochen...
Das ist ohne Zweifel richtig.
Zitat:

Von daher hätte man hier schon mal gute Vorraussetzungen den Verkäufer zu belangen!
Voraussetzungen sind aber keine Sicherheit, auch Recht zugesprochen zu bekommen. Ich denke mir auch, dass ein Gericht eine solche Klage zulassen würde, aber eine vernünftige Erfolgsaussicht sehe ich nicht. Juristisch hat der Käufer nur den Verdacht, im besten Fall noch ein Indiz in der Hand. Was fehlt ist der Beweis.
Der ehemalige Besitzer hätte es wissen können. Das beantwortet aber nicht die Frage, ob er es wirklich wusste, ob ihm der Mangel offenbar wurde. Denn nur in diesem Fall wäre der Mangel argwöhnisch verschwiegen worden und nur dann besteht die Möglichkeit, eine Wandlung des Kaufvertrages gegen den Willen des Verköufers durchzusetzen.
Mag sein, dass die rechtliche Situation in Osterreich ein Schlupfloch bietet - wünschen würde ich es ihm. Aber an den Rechtsstatuten der BRD gemessen, wäre der Rechtsweg in diesem Fall wahrscheinlich ein Holzweg.

oscar.kukoschkar 05.07.2009 18:40

also ... bis ins ausland würd ich nimmer damit ... hab eben die bilder nochma angeschaut ... hab des loch eben erst gesehen hinter dem Notwasserablaufstopfen ....

An dem "blech" hängt der Aggregatträger ... und darauf sitzt der motor ... hängt der zufällig schon schief drin ? ... weil bei den rostspuren und dann noch dem LOCH ....

ich hab das mal erneuert in 3 tagen mit meim geselle .... teppich innen hoch ... unterbodenschutz weggeschliffen .... 23857498593 Nieten aufgebohrt neues blech ran.... und dann aufwendig verschweißt ...

muss man aber unbedingt zu 2t machen ... einer der gut schweißen kann und einer der oben im auto hockt und aufpasst dass durch des glühende blech der Teppich nich anfängt zu brennen .... hat den kunde damals ca 2500 euro gekostet ... blech war ja nich die welt aber die arbeitszeit ... also falls du jmd findest oder du selbst begabt bist und "GUT" schweißen kannst ... tjoa ....

kleiner tipp ... den stress würd ich mir aber net machen ... was hat der laufleistung ? ... iss der des wert ? .... 60 ps ?....

golfff 05.07.2009 20:30

Der hat 64 ps und ist ein diesel...ich weiss nicht ob der motor schief drinn ist! Was würdest du sonst vorschlagen?soll ich jetzt erst mal ein paar monate damit fahren und dann einfach mit grossem verlust verkaufen? Verstehe noch immer nicht wie so ein auto im dezember beim tüv durchkommen konnte! Ich könnt explodieren vor ärger...so ein scheiss!

wolfi71 05.07.2009 21:01

Also der Tüv ist kein Qualitätsmerkmal. Die HU prüft den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Vorführung und ohne Zerlegung.

Das heíßt, die prüfen was Sache ist und was die sehen wollen.

Du hast dann Chancen den verkäufer zu belangen, wenn du nachweisen kannst, dass der Ahnung vom Auto hat. Dann hat er nämlich erhöhte Sorgfaltspflichten. Wenn du das nicht nachweisen kannst, dann hast du schlicht Pech gehabt.

Eins muss dir klar sein, klagen macht nur Sinn, wenn du echte Chancen hast zu gewinnen. Und das ist eine Frage des Beweises. Vor Gericht gibt es nämlich Urteile und nicht unbedingt Gerechtigkeit.

Wolfgang

AgentBRD 05.07.2009 21:18

Wolfi71 stößt in's gleiche Horn wie ich. Anscheinend verlässt er sich auf Kenntnisse der Rechstkunde und lässt sich nicht aufgrund eines Bauchgefühls zur Dampfplauderei hinreißen. Zudem hat er die Fähigkeit, sich prägnant mit wenigen Worten auszudrücken.
http://www.golf3.de/images/imported/2009/07/37.jpg
Besonders die Aussage "Vor Gericht gibt es [...] Urteile und nicht [...] Gerechtigkeit." bringt's klar auf den Punkt. Ich bin kein Hellseher, aber ich sehe eine potentielle Verhandlung auf "In dubio pro Reo" hinauslaufen. Daher würde ich es nicht versuchen - dann würdest du dich richtig ärgern und hättest noch die Kosten des Verfahrens am Hals. (Zumindest nach den deutschen Rechtsnormen, für Österreich kann ich da nicht mit Gewähr sprechen)

Jetzt heißt's Schadensbegrenzung. Wenn ein klärender Anruf beim Verkäufer zu keinem positiven Ergebnis führt, dann heißt's Schadensbegrenzung zu betreiben. Jeder weiß, dass III-Gölfe derzeit in der BRD wie Sand am Meer zu haben sind. Wenn Interesse daran besteht, werde ich meine Verwerter ansprechen, ob eine Schlachtekarosse zu haben ist. Die reißen wir dann auseinander und schweißen alles brauchbare in deinen Wagen. Nur die Karosse komplett tauschen, das geht so nicht, die muss abgewrackt werden (sofern sie unter die Umweltprämie fällt.).

Schweißgerät habe ich, Werkzeug habe ich auch. Den gesamten August über habe ich sogar Zeit. Ich bin kein begnadeter Schweißer - wäre geloen, wenn ich das behaupten würde - aber dafür mach' ich dir das umsonst (exklusive Material).
Ich will mich aber auch nicht aufdrängen. Wenn dir jemand ein besseres Angebot macht, dann schlag' zu.

Thirdmonster 05.07.2009 21:33

Hi,

sieht schon schlimm aus dein Auto, ich würde auch net vor Gericht gehen, nacher bleibst du auf den Kosten sitzen und dann hast du erst Recht ein Problem.

Nimm das Angebot von AgentBRD an, besser gehts doch gar net!
Wenn jemand schon so net ist und dir das alles für lau macht, nimms an ;)

Finde Super das hier im Forum Leute sind, die einem so selbstlos helfen =)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:57 Uhr.

Powered by vBulletin®