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GT_Freak 15.06.2009 20:32

@ glugolf: Woher hast du den die ABE, wenn man fragen darf? Wenn es so eine aus Ebay ist, ist das Ding absoluter Schwachsinn und auch nicht gültig.

MFG

AAM 15.06.2009 20:38

Richtig,

diese "ABE" ist gefälscht.

Damit kann man sich den Popo abwischen!!!!!

Es muss immer ALWR und SRA vorhanden sein. Ganz zu schweigen von Zugelassenen Scheinwerfen.

glugolf 16.06.2009 16:48

also ich die war bei meinen xenon dabei musste ich halt extra bestellen und gültig is se a hab se scho paar mal den grünen und den tüv vorgelegt die habn bisher noch kein problem damit gehabt und meine scheinwerfer sind auch zugelassen und auf für xenon ausgelegt

@partic-christian: as 10ner is blau erst ab 12000 wirds violett und ich hab mit dem die gleiche sicht wie einer der a 8ter verbaut hat wohl gemerkt ich hab keine 35w sonder 55w brenner mit steuergerät

OCB2005 16.06.2009 16:50

Welche Komponenten hast du denn genau :confused:

Grüße
OCB2005

glugolf 16.06.2009 16:56

also xenon weiß ich etz leider net genau hab die verpackung nimma da müsst mid oda so sein und die scheinis sind von fk mit linse und strandlicht ringe

ck222 16.06.2009 17:43

Was hast du für die Scheinwerfer bezahlt? Müssten ja dann ca. 500-800€ gewesen sein.

mfg
ck222

glugolf 16.06.2009 17:49

naja so 250 wenn ich mich recht erinnere

DS1986 16.06.2009 17:50

[QUOTE=patric-christin]@ DS1986
mit dem leben bezahlen. das haste schön gesagt. wenn du damit leben kannst das dein auto nicht stvo tauglich ist durch solche sachen und vielleicht unschuldige dabei zu schaden kommen. :) ok.

also ich kann mit bestem gewissen sagen das ich nix illegales am auto habe, alles eingetragen und das ist mir ehrlich gesagt auch am wichtigsten!!!

glugolf 16.06.2009 17:52

ja bei mir doch a mein besagtes abe is gültig und da rest is a eingetragen

OCB2005 16.06.2009 17:52

Also das ist mir auch alles nen bissl viel Geld für 3 Punkte :o

glugolf 16.06.2009 18:10

Beglaubigt vom Kraftfahrt-Bundesamt(KBA)!!!




. Diese Gutachten sind nur für Fahrzeuge zu verwenden,die vor Erstzulassung 01.07.2000 sind und in diese Fahrzeuge eine Xenon Umrüstung vorgenommen wurde,oder Ihr noch vorhabt da Xenon einzubauen ohne es beim Tüv einzutragen!!! Also diese Papiere bei Verkehrskontrollen vorzeigen und ihr könnt nachweisen das man umrüsten durfte, es vor dem Jahre 01.07.2000 getan hat und keine Eintragung gefordert wurden ist zum damaligen Zeitpunkt!!! Somit habt Ihr bei Kontrollen keinen Ärger weil Ihr es schriftlich habt!!!




Ich habe bei mir selber seit über 5 Jahren auf Xenon Licht Umgerüstet bei meinem Fahrzeug und habe seit der Umrüstung mit diesem 4 seitigen Gutachten keine Probleme mehr bei Tüv oder Verkehrskontrollen gehabt,weil ich eben diese ABE mitführe und in dem 4 seitigen Gutachten vom Kraftfahrt-Bundesamt und Hella eben genau geschrieben steht,das bis zu dem Erstzulassungsdatum keine Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage gefordert werden kann.





Also steht mit diesen 4 seitigen Gutachten und der ABE, der Umrüstung auf Xenon Licht mit Xenon Umrüstsätzen nichts im Wege,weil Ihr dieses Freigabe Gutachten bei jeder Verkehrskontrolle vorweisen könnt und somit nichts eingetragen werden muß!!!

patric-christin 16.06.2009 21:50

@ DS1986

das war jetzt auch nich bös gemeint :) nur wenns halt nen 3er is mit Original scheinwerfern dann is es nie legel. is nen richtiges xenon set z.B. von FK verbaut dann spricht da ja auch nix gegen. im gegenteil dann find ichs gut weil dann der sicherheit beiträgt und sich im dunkeln wirklich schön fahrn lässt.

von allem andern bin ich leider ein gegner weils halt andere gefärdet. fahr ich mich selber inne kiste ok pech. aber andere nein danke :)

OCB2005 17.06.2009 10:38

Mal so nebenbei hat jemand nen Foto von dem Golf von vorne mit diesen Xenonlike Birnen ?

Grüße
OCB2005

marcel.d 17.06.2009 10:55

Diese ABE gilt für Fahrzeuge bei denen vor 2000 Xenon eingebaut wurde und nicht für Fahrzeuge, die vor 2000 zugelassen wurden und danach Xenon eingeaut wurde.

Ich hatte auch schon Xenon in meinem damaligen Variant. 4300er in In.Pro R32-Look Scheinwerfern. Die SWRA habe ich damals auch nachgerüstet. War mir trotzdem zu heikel. War übrigens auch ein günstiges ebay-Kit. Ich hatte allerdings keinerlei Schwierigkeiten damit.

In meinem Mondeo, den ich jetzt habe ist auch Xenon ab Werk verbaut. Vor zwei Wochen sind wir nachts von der Ostsee nach Dortmund zurück gefahren und meine Frau fragte, ob ich die ganze Zeit mit Fernlicht fahren würde, was ich natürlich nicht tat. Das Xenon-Licht ist schon ganz geil, weil man wirklich so einen Lichtkanal vor sich hat.

Als nächstes kommt in den Firmensprinter ein Xenon-Kit - der ist aber in NL zugelassen und dort ist es wiederum kein Problem :D

patric-christin 17.06.2009 12:13

@ marcel.d

dann weisst ja wo der unterschied is zu original und nachgerüstet :)

was bin ich froh das meiner bixenon hat :D kommt nochmal ne nummer besser wenn die bahn frei is :D

marcel.d 17.06.2009 12:36

Bi-Xenon habe ich leider nicht, obwohl es ein 2005er Mondeo ist. Das normale reicht mir aber auch. Das Fernlicht ist aber bei meinem jetzigen trotzdem Top. So ein Fernlicht hatte ich bisher in keinem Wagen.

Ich glaube wenn du damit einen nachts anblinkst, denkt es wird schon wieder hell :D

Bi-Xenon Fernlicht natürlich noch eine Ecke besser, denke ich.

Bremer 17.06.2009 14:39

H4 und H7 Kits habe ich noch gute liegen -welche welche braucht einfach per PN melden.

glugolf 18.06.2009 17:17

ja da steht ja acuh drin

dass des eben entfällt wenn er vor 2000 zugelassen worden ist und das fernlicht muss mit abblendlicht gehen und dass die vorschriften also lwr und swra bei nachrüstung entfallen

ck222 18.06.2009 17:41

Für alle die noch glauben, das man mit ebay xenonkit legal rumfahren kann:
http://www.beetle24.de/tec_wissen/li...enon_info1.pdf




Polizeikontrolle - mögliche Konsequenzen bei illegalem Xenonlicht:

- 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr -3 Punkte - A-Verstoß für den Fahrer
- 36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung
- 250-400€ Nachschulungskosten
- 120-250€ Abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
- 280-520€ Gutachterkosten
- 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten

Im Falle eines Unfalls:

- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt)
- Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000 €

mfg
ck222


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