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Achsoo die brauchen also auch ein E-Zulassungszeichen .... hmm .. da frage ich mich warum noch nicht mal drauf hingewiesen wird. Wobei meine neue Tüv Plakete habe ich neulich ohne Probleme bekommen. Nur falls mal was passiert und die sind wirklich nicht zugelassen, baue ich mir demnächst lieber doch mal weiße ein :-) Werde das vorher mal speziell für Meine beim Tüv erfragen ... denn ansonsten können die gerne alles nachgucken ....alles erlaubt :D |
komme aus Breiholz! Ja, den Typen mit dem dreier kenne ich! habe selbst noch nichts bei ihm eintragen lassen, ich bin bisher immer mit unseren jungs in RD klar gekommen! Aber ein kollege von mir ist öfter da... |
ihr werdet lachen... wenn ich was eintragen lasse am auto, schick ich meinen vater immer hin :D der arme kerl.. kommt so planlos dort immer an.. das der TÜVer den immer mit eintragungen heim schickt :D. Da kenn ich nix ;p:schimpf: |
Zitat:
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stimmt, aber blödstellen hilft in deutschland trotzdem sehr oft :D |
ist keine unwissenheit! sondern unachtsamkeit! da kann dir kein bulle was... |
lol... probiers mal aus bei nem bullen der schlechte laune hat... ich würde da garnicht lange fackeln..... stilllegen und gut is... diese scheiss UBB die tierisch stört wenn man nachts auffer autobahn unterwegs is und son larry damit rumdüst... denn: In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu. Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen. Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt. Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr. Zum Schluß noch eine Broschüre zum Download: Lichtteschnische Einrichtungen an Kfz und Anhängern (485kb) : http://www.pagenstecher.de/div_images/lichtechnik.pdf Diese bekommt ihr auch nach Nachfrage an den meisten DEKRA-Prüfstellen als kleines Büchlein für's Handschuhfach. |
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