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ok alles klar |
So habe die zweite Antwort von nem Kunden von diesen Gutachten bekommen: Hier: Hallo Es handelt sich um ein Schreiben das die Verwendung für Xenonumbauten vor 2000 für legal erklärt. Es ist aber eben nur eine Kopie von einem Gutachten... Da sie schlecht zu lesen ist, ist nochmal ein Schreiben dabei, in dem das alles deutlich lesbar geschrieben steht, mit Paragraph und Absatznummern und so weiter. Außerdem ist ein Gutachten für eine Universal Leuchtweitenregulierung von Hella dabei. Die nützt sicher nichts, da sie ja an eine KBA Nummer gebunden ist. Ich hab so eine Leuchtweitenregulierung jedenfall nicht, also brauch ich das Gutachten auch nicht. Ob das Schreiben für das Xenon etwas taugt, werd ich bei der 1. Kontrolle erleben. Es ist aber ganz generell gehalten und nicht Hersteller- oder Fahrzeug gebunden, was eigentlich ganz gut ist. Mal sehen ob`s hilft.. |
hmm, an sich ja ganz interessant, d.h. aber dann im klartext,man braucht scheinwerfer, die vor 2000 produziert wurden (und xenonzugelassen sind?). und die xenonbrenner müssten dann ja logischerweise auch von vor 2000 sein, aber war die technik da schon soweit? |
Zitat:
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Bei dem 2000 geht es doch nur um Fahrzeuge vor 2000 und nicht die Scheinwerfer oder Brenner. |
Es gibt die möglichkein in die runden Doppelscheinwerfer andere Scheinwerfer einzubauen... Von BMW gibts welche die exakt gleich sind allerdings xenon zugelassen sind... Der Abblendscheinwerfer ist von Hella und wird auch in den BMW Modellen E30 E32 und E34 eingesetzt. Diese Modelle gab es auch schon mit Xenon! müsst mal da rein gucken---> http://ck222.de/ ganz obel ist der link für legal xenon! |
Zitat:
zitat aus dem ebay-angebot: Also diese Papiere bei Verkehrskontrollen vorzeigen und ihr könnt nachweisen das man umrüsten durfte, es vor dem Jahre 01.07.2000 getan hat du nutzt diese gutachten also dann, um zu beweisen, dass du vor besagtem datum umgerüstet hast |
Naja die rennleitung weiß ja auch nich immer wann welches Scheinwerfer modell rausgekommen ist. Und man kann es ja damals schon umgerüstet haben und sich nun neue Scheinwerfer gekauft haben umrüstung war ja vor 2000. |
ohh man das hier immer noch an das abe märchen geglaubt wird. nee nee nee. |
Zitat:
Im Endeffekt kommt es immer auf die Polizei oder Prüfer an, bei dem einem klappts, bei dem anderen nicht... Habe auch diese ABE vor paar Jahren mal gekauft und sie hatte für mich NULL Wert, da sie offiziell als Ungültig eingestuft wurde... mfg marko |
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