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-   -   Fußraumbeleuchtung anschliesen (http://www.golf3.de/showthread.php?t=53517)

Golf-GL 06.08.2011 13:09

Achso ok aber Sie geht immer noch net versteh des Net...

kroelli 21.03.2012 17:19

hey hey habe mir jetzt schon viele Kommentare durchgelesen aber irgedwie finde ich nicht das Richtige! Also das mit der Fußraumbeleuchtung finde ich wirklich gut...habe mir auch schon blaube LED-Strips bestellt. Nun habe ich mir Gedanken gemacht. Würde es gern so haben das die Fußraumbeleuchtung angeht wenn dir Tür aufgeht, aber auch wenn ich das Licht anmache d.h. ich den Lichtschalten drehe. meine Frage ist jetzt, ist das überhaupt möglich ?!
Muss dazu auch sagen bin nicht der Profi in Sachen Elektronik!

ich hoffe ihr könnt mir helfen !!!

thx kroelli

hary 21.03.2012 18:06

also sprich du willst selbst bestimmen wann die leds leuchten?

wenn ich das richtig verstanden habe dann machst das wie folgt!

kaufst dir nen schalter!
den schließt du wie folgt an:
dauerplus (zb batterie, zigarettenanzünder usw...) auf den schalter
plus von den leuchten auch auf den schalter
masse für die leuchten holst dir beliebig wo halt masse anliegt!

somit kannst du die leuchten mit dem schalter ein bzw aus schalten!!!

hoffe dir etwas geholfen zu haben!

solltest du dauerplus von der batterie nehmen hänge ne kleine sicherung dazwischen! dann kann dir auch nix abfackeln ;)

kroelli 21.03.2012 19:41

hm naja eigentlich wollte ich keinen Schalter...sollte "automatisch" gehen...
also wenn ich Ablendlicht anmache sollten die Fußraumleuchten automatisch angehen...und genau wenn ich einfach die Tür öffne..
aber habe auch gelesen das es zu viele Stromquellen sind und das dies für nen Leihen wie mich doch ganz schön kompliziert werden kann...
hm ich weiß nich so richtig...will ja nich das irgendwann mein Auto in flammen steht...

..aber das mit der Sicherung is aber ne feine Idee...

danke trotzdem für die schnelle antwort - hary -

TheMikka123 21.03.2012 21:22

Das Problem bei der Sache ist meine ich, dass das Licht den + Kontakt schaltet und die Türen aber die Masse schalten... ansonsten wäre das einfacher.

.arwn00R 21.03.2012 21:43

Wenn du die Fußraumbeleuchtung mit dem Innenramlicht verbinden willst, empfehle ich den Potentialverteiler.

tom099 22.03.2012 12:42

Zitat:

Zitat von kroelli (Beitrag 1396456)
hey hey habe mir jetzt schon viele Kommentare durchgelesen aber irgedwie finde ich nicht das Richtige! Also das mit der Fußraumbeleuchtung finde ich wirklich gut...habe mir auch schon blaube LED-Strips bestellt. Nun habe ich mir Gedanken gemacht. Würde es gern so haben das die Fußraumbeleuchtung angeht wenn dir Tür aufgeht, aber auch wenn ich das Licht anmache d.h. ich den Lichtschalten drehe. meine Frage ist jetzt, ist das überhaupt möglich ?!
Muss dazu auch sagen bin nicht der Profi in Sachen Elektronik!

ich hoffe ihr könnt mir helfen !!!

thx kroelli

Hi, ist nicht kompliziert.

http://www.golf3.de/clear.gif

2 Relais, 1 Sicherung mit Halter, 1 Schalter falls es doch zu nervig ist in der Nacht, Kleinkram wie Kabel und Flachstecker

tom099

Schwatte 22.03.2012 12:49

ich habe mir einen zweiten heckscheibenheizungsschalter( was lang) besorgt und direkt an die Batterie angeschlossen so kann ich es an und aus machen wie ich es will.

Du weisst das du nicht mit fussraumbeleuchtung auf der Strasse fahren darfst??
deswegen wird es schwierig sein den cops zu erkläeren wenn die mal einen funktionstest bei dir machen und sie es sehen. über die Tür oder an einem extra schalter ist es erlaubt, solange man damit nicht rumfährt*hust* aber klemmst du es an den lichtschalter wird es schwierig weil nicht erlaubt.

.arwn00R 22.03.2012 12:53

Totaler unsinn, natürlich darf man mit einer Fußraumbelezchtung fahren..!
Genauso ist es unnötig direkt an die Batterie zu gehen... Aber ich red mit hier den Mund fusselig scheint keinen zu interessieren. Viel spass beim rumpfuschen.

Schwatte 22.03.2012 12:59

tatsache, man darf wenn es nicht nach aussen scheint. dann muss ich unseren Cops hier mal mächtig auf de Finger kloppen.
Hier ein Ausschnitt den ich bei Google gefunden habe.

Von der Beschreibung her könnte man zunächst meinen, die Innenraumbeleuchtung wäre in Ordnung. Grundsätzlich muss jedoch einschränkend folgendes festgestellt werden :

Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.

Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.

Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt und damit ebenfalls unzulässig.

Die von Ihnen angesprochene Umrüstung wäre nach den o. a. Regelungen eindeutig unzulässig. Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH

kroelli 22.03.2012 16:31

hey super das mit dem Schaltplan !!! thx

aber mal ne frage an .arwn00R...wo bekomme ich sonen Potentialverteiler her ? Das habe ich schon öffter gelesen...soll die sicherste Variante sein!

...ich glaube so langsam habe ich ein Bild vor den Augen xD

.arwn00R 22.03.2012 16:43

Warte das erklär ich Dir gleich, wenn ich am Laptob bin.

kroelli 22.03.2012 17:57

ja gut das is nett...ich hoffe ich bekomme das endlich mal hin dann...
... thx

TheMikka123 22.03.2012 18:08

Die Potentialverteiler sind schon Werksmäßig im Auto installiert. Allerdings nicht bei allen Modellen alle Verteiler.
Müsstes du mal nachschauen entweder direkt auf der Zentralelektrik (Sicherungskasten) ob die dort oben drauf stecken oder weiter oben hinter dem Amaturenbrett...

Roter Verteiler - Dauerplus, was du brauchst.
weißer Verteiler - Türkontakt, den du auch benötigst
grauer Verteiler - geschaltetes Plus vom Licht
und ein brauner Massestern befindet sich an der A-Säule unten

.arwn00R 22.03.2012 18:39

Es gibt nich mehr verteiler. Ab der Modellpflege waren immer alle Verteiler an board.


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