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Pump2k7 17.07.2009 17:05

Da stimme ich AAM zu.Der Tüv-Mensch mißt ja nicht nur das Restgewinde,sondern auch die gesamte Fahrzeughöhe.Das wird alles ja im Fahrzeugschein geändert.Also jedes mal neu eintragen.

Gruß

vwcult33 17.07.2009 18:07

Ja schon klar, aber es geht ja darum das das Fahrzeug nicht gefährdet ist weil es bei einer zu tiefen einstellung Schleiffen aufsitzen oder sonstiges könne. Wenn das Auto aber etwas höher ist als eingetragen stellt das keine gefahr da und ist deshalb auch meist kein Problem.

AAM 17.07.2009 20:32

Zitat:

Zitat von vwcult33
Ja schon klar, aber es geht ja darum das das Fahrzeug nicht gefährdet ist weil es bei einer zu tiefen einstellung Schleiffen aufsitzen oder sonstiges könne. Wenn das Auto aber etwas höher ist als eingetragen stellt das keine gefahr da und ist deshalb auch meist kein Problem.


Das ändert nix an der Tatsache das du mit erloschener BE rumfährst.


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