![]() |
nein woanders waren wir nicht ich bin halt erstmal raus aus dem kreisverkehr und an der nächst besten möglichkeit raus das die straße frei ist. Tja die polizei hat von niemanden die Personalien aufgenommen nur meine. Nein die polizei haben wir nicht gesehen und sie dürften doch normal nicht einfach vorbeifahren. Sie müssten doch gleich anhalten und fragen ob wir hilfe brauchen oder etwa nicht? |
Ich werde eine Stellungnahme machen das ich nicht zu schnell war habe 3 zeugen und ich hatte keine chance da fahrzeugtechnisch kein abs komplett blockiert... wegen glatteis direkt gerutsch bin. Und Witterungsbedingt angepasste Geschwindigkeit hmmm ist doch für jede Person anders? |
Müssen tun die das nicht, tun tun die das meist. Also Daten der Zeugen festhalten, Anwalt gehen und die Daten angeben. Anders verlierst du ziemlich sicher den Führerschein. Ohne Akteneinsicht weißt du ja gar nicht, was dir vorgeworfen wird. Geht das wirklich drauf raus, dass du evtl nur niemanden verständigt hast, das wäre eine OWi oder wollen die auf Unfallflucht raus und das wäre eine Straftat. Da wirst du eben in den sauren Apfel mit den Kosten beißen müssen. Wolfgang |
kann ich eig. bei der Führerscheinstelle anrufen und dort nachfragen ob es punkt gibt oder sowaS? |
Zitat:
Wie bereits geschrieben, nimm Dir einen Anwalt. Lass auch Deine Darstellung vom Anwalt schreiben, damit Du Dich nicht selber noch tiefer hineinfährst! |
gibt was neues von der Straßenmeisterei =( Verkehrszeichen Baum und Glas-Reflektoren wurden beschädigt..... voraussichtlich auf ca 1000€ belaufen werden.... Es steht noch ich kann es der Haftpflichtversicherung melden wenn ich es will meint ihr die Prozente gehen sehr arg hoch? |
Die Schadenshöhe ist egal , du wirst nach Tabelle zurück gestuft.Auf wieviel Prozent bist du jetzt?? |
Also der nächste brief ist gekommen.. Bußgeldbescheid 168,50 € gesamtbetrag und da steht ... Hinweis: Das Kraftfahrtbundesamt wird bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids die Entscheidung mit 03 Punkten bewerten. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheids und somit nicht anfechtbar. |
Ooooha... dann steht ja jetzt bald die Nachschulung an! 3 Punkte... nich schlecht! :respekt: :P |
heißt das auch fahrverbot`? |
Zitat:
Weil bei einem B Verstoß wär das ganze ja nur halb so dramatisch... da wärens dann 3 Punkte und Busgeld, wie bei einem abgefahrenen Hinterreifen... oder so Gruß |
Zitat:
Hast du denn schon Bescheid bzgl. einer Nachschulung bekommen? Und gibt es irgendeinen Ansatz, bzw. eine Information bzgl. eines evtl. Fahrverbots? |
denke B steht nix mit A nein steht nix |
Zitat:
Da ja 2 B verstöße wie ein A verstoß geahndet wird.. |
Zitat:
Jedoch bei einem so einem hohen Bußgeld und auch noch der Punkteanzahl geht normalerweise kein Weg an einer Nachschulung vorbei... Meiner Meinung nach gibt es ab einem Punkt und 40 EUR Bußgeld auf jeden Fall eine Nachschulung... |
Zitat:
gut wird man sehen was dabei rauskommt... wobei bei ~150€ busgeld geh ich auch von ner nachschulung aus.. |
Wird eine NAchschulung |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:42 Uhr. |
Powered by vBulletin®