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-   -   Unfall? nachschulung=? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=51661)

turkisch 21.02.2009 11:24

nein woanders waren wir nicht ich bin halt erstmal raus aus dem kreisverkehr und an der nächst besten möglichkeit raus das die straße frei ist.
Tja die polizei hat von niemanden die Personalien aufgenommen nur meine. Nein die polizei haben wir nicht gesehen und sie dürften doch normal nicht einfach vorbeifahren. Sie müssten doch gleich anhalten und fragen ob wir hilfe brauchen oder etwa nicht?

turkisch 21.02.2009 11:28

Ich werde eine Stellungnahme machen das ich nicht zu schnell war habe 3 zeugen und ich hatte keine chance da fahrzeugtechnisch kein abs komplett blockiert... wegen glatteis direkt gerutsch bin.

Und Witterungsbedingt angepasste Geschwindigkeit hmmm ist doch für jede Person anders?

wolfi71 21.02.2009 11:29

Müssen tun die das nicht, tun tun die das meist.

Also Daten der Zeugen festhalten, Anwalt gehen und die Daten angeben. Anders verlierst du ziemlich sicher den Führerschein.

Ohne Akteneinsicht weißt du ja gar nicht, was dir vorgeworfen wird. Geht das wirklich drauf raus, dass du evtl nur niemanden verständigt hast, das wäre eine OWi oder wollen die auf Unfallflucht raus und das wäre eine Straftat.

Da wirst du eben in den sauren Apfel mit den Kosten beißen müssen.

Wolfgang

turkisch 21.02.2009 11:44

kann ich eig. bei der Führerscheinstelle anrufen und dort nachfragen ob es punkt gibt oder sowaS?

Drive 21.02.2009 11:51

Zitat:

Zitat von turkisch
kann ich eig. bei der Führerscheinstelle anrufen und dort nachfragen ob es punkt gibt oder sowaS?

Schlafende Hunde soll man nicht wecken!!!

Wie bereits geschrieben, nimm Dir einen Anwalt. Lass auch Deine Darstellung vom Anwalt schreiben, damit Du Dich nicht selber noch tiefer hineinfährst!

turkisch 07.03.2009 21:32

gibt was neues von der Straßenmeisterei =( Verkehrszeichen Baum und Glas-Reflektoren wurden beschädigt..... voraussichtlich auf ca 1000€ belaufen werden....

Es steht noch ich kann es der Haftpflichtversicherung melden wenn ich es will
meint ihr die Prozente gehen sehr arg hoch?

Tdiler2 07.03.2009 23:16

Die Schadenshöhe ist egal , du wirst nach Tabelle zurück gestuft.Auf wieviel Prozent bist du jetzt??

turkisch 18.03.2009 12:13

Also der nächste brief ist gekommen.. Bußgeldbescheid 168,50 € gesamtbetrag
und da steht ...

Hinweis:
Das Kraftfahrtbundesamt wird bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids die Entscheidung mit 03 Punkten bewerten. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheids und somit nicht anfechtbar.

Simmi 18.03.2009 12:25

Ooooha... dann steht ja jetzt bald die Nachschulung an!

3 Punkte... nich schlecht! :respekt: :P

turkisch 18.03.2009 12:32

heißt das auch fahrverbot`?

napst3r 18.03.2009 12:38

Zitat:

Zitat von turkisch
Also der nächste brief ist gekommen.. Bußgeldbescheid 168,50 € gesamtbetrag
und da steht ...

Hinweis:
Das Kraftfahrtbundesamt wird bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids die Entscheidung mit 03 Punkten bewerten. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheids und somit nicht anfechtbar.

Nur so nebenbei, ist so eine Art von Unfall eigentlich A oder B verstoß ?! Da ja auch kein anderer mit Beteiligt ist, bzw. du niemand anderem Geschadet hast.

Weil bei einem B Verstoß wär das ganze ja nur halb so dramatisch... da wärens dann 3 Punkte und Busgeld, wie bei einem abgefahrenen Hinterreifen... oder so

Gruß

Simmi 18.03.2009 12:40

Zitat:

Zitat von turkisch
heißt das auch fahrverbot`?

Nicht unbedingt... kommt auf das Ausmaß der Strafe an. Es gibt einige Straftaten, welche mit 3 Punkten und einem Fahrverbot belohnt werden. Das ist jedoch nicht die Regel.

Hast du denn schon Bescheid bzgl. einer Nachschulung bekommen? Und gibt es irgendeinen Ansatz, bzw. eine Information bzgl. eines evtl. Fahrverbots?

turkisch 18.03.2009 12:42

denke B steht nix mit A
nein steht nix

napst3r 18.03.2009 12:43

Zitat:

Zitat von turkisch
denke B steht nix mit A

Wenn nur ein B verstoß, sollte es nicht zu eine Nachschulung oder Probezeitverlängerung kommen, meines Wissens nach...

Da ja 2 B verstöße wie ein A verstoß geahndet wird..

Simmi 18.03.2009 12:56

Zitat:

Zitat von napst3r
Wenn nur ein B verstoß, sollte es nicht zu eine Nachschulung oder Probezeitverlängerung kommen, meines Wissens nach...

Da ja 2 B verstöße wie ein A verstoß geahndet wird..

Genau das Gleiche habe ich auch gerade gedacht.
Jedoch bei einem so einem hohen Bußgeld und auch noch der Punkteanzahl geht normalerweise kein Weg an einer Nachschulung vorbei...

Meiner Meinung nach gibt es ab einem Punkt und 40 EUR Bußgeld auf jeden Fall eine Nachschulung...

napst3r 18.03.2009 13:07

Zitat:

Zitat von Simmi
Genau das Gleiche habe ich auch gerade gedacht.
Jedoch bei einem so einem hohen Bußgeld und auch noch der Punkteanzahl geht normalerweise kein Weg an einer Nachschulung vorbei...

Meiner Meinung nach gibt es ab einem Punkt und 40 EUR Bußgeld auf jeden Fall eine Nachschulung...

ich hatte mal bei meiner 125er nen Abgefahrenen Hinterreifen, der mich 3 Punkte und 75€uronen gekostet hat ;) OHNE Nachschulung Probezeitverlängeungr etc...

gut wird man sehen was dabei rauskommt...

wobei bei ~150€ busgeld geh ich auch von ner nachschulung aus..

Tdiler2 18.03.2009 17:06

Wird eine NAchschulung


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