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Ich bin gerade am Lesen der Stvo § 54 Fahrtrichtungsanzeiger. (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind 1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein. Daraus geht hervor das ich garkeine Frontblinker brauche. Kann ich mir kaum vorstellen is das so korrekt? Was ist nun das Vordere Teil der beidne Längsseiten? Sind das beispielsweise miene seitenblinker? Oder müsste ich alla US Seitenmakierungsleuchten vorne Blinker hin? Das bedeutet ja auch das ich die Blinker forn hintun kann wo ich will oder? |
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