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da brauch man doch keine abe für oder?? denke mit E-prüfzeichen brauch man so was net. also welche farben jetzt genau? |
Nö ABE braucht man nicht. Hast ja das E-Prüfzeichen ;) . MFG |
hab grade noch mal geguckt bei mir hab ich nen schwarzes - und ein weißes schwarzes + dran das schwarze klemmst du am scheinwerfer an das braune kabel und das weisschwarze klemmst du am scheinwerfer an Graurot also Nochmal genau Schwarz an Braun - Weisschwarz an Graurot + Ne bezüglich der abe frage ich weil ich mal gelesen habe das man für die eine braucht wegen dem standlicht in den blinkern is zwar weiß aber trozdem?! |
Ich hatte auch mal Blinker mit Standlicht. Ich habe mal gehört das sich das E-Prüfzeichen nur auf den Blinker bezieht und nicht auf das Standlicht. Wenn du aber das Standlicht in den Blinkern anklemmen willst, musst du dafür das in den Scheinwerfern abklemmen und dann gehts glaub ich auch. 4 Standlichter vorn sind nämlich nicht erlaubt ;) . Deshalb hab ich´s lieber sein gelassen. AE sind doch geiler als die kleinen Birnchen da unten :) . MFG :winke: |
ich hab ja angeleyes von fk drin .. wollte die bilker aber dazu haben aber laut stvo ist es erlaubt bis zu vier standlicher zu haben und die angeleyes werden als ein sandlicht gezählt also proscheinwerfer also mit den blinkern hab ich dann genau vier so sollte es laut mehren foren richtig und erlaubt sein ?! Edit : §51 stvzo Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt. es sind 2 begrenzungsleuchten erlaubt plus 2 zusätzlich wenn 2 davon bestandteil der scheinwerfer sind. |
Das die 4 AE Ringe als 2 Standlichter gezählt werden weiß ich. Aber irgendwo hab ich das damals gelesen. Ich weiß nicht mehr ob´s hier oder in einen anderen Forum war. MFG |
Das mit den Begrenzungsleuchten bezieht sich aber auf die Seitenmarkierungsleuchten. Die sind nämlich auch Bestandteil der Scheini´s, denn die gehen ja auch nur mit an wenn man das Licht einschaltet. |
sicher? verdammt ::hammer:: hmmm und nun? ich scheuch mal die suche ansontzen mal gucken problem .. ich will es haben .. legal versteht sich .. da meine verlobte noch in der probezeit is will ich sie nicht mit nem auto los lassen wo die rennleitung sie gleich mit pimpert :D also muss ich gewissheit haben ... |
Ich hatte es auch 1 Monat angeklemmt und als ich das gelesen habe habe ich das Standlicht gleich wieder abgeklemmt. Bin ja auch noch in der Probezeit ::heul:-: . |
naja aber wenn gibt es eh nur ne mängelkarte und gut is also das is ja nix schlimmes in dem sinne .. wenndu jetzt mit nem fahrwerk oder so rum fährtst was nich eingetragen is oder so aber das denke nicht das es da groß palaba gibt |
aus dem absatz aus der stvo schließe ich dass ich die standlichter anschließen darf. hab ja keine angel eyes drin. also hab ich die 2 IN den scheinis und die zwei in den blinkern. oder nich oder wie?? |
genau das denke ich auch denn ob angels hin oder heer angels werden pro scheinwerfer als 1 standlich gezählt und nicht als zwei von daher .. hab meine jetzt einfach angeschlossen und gut is .. wenn einer meckern will der mecker eh ob mit blinker oder ohne sie leuchten ja weiß und nicht gelb von daher .... |
also meine standlichter in den blinkern sind gelb. darf man das denn nicht? |
nein gelb is defintiv verboten .. da gelb ja die amys haben das darfst du nur wenn du nen us model hast aber selbst da hat es leute gegeben die es austragen mussten .. also gelb ist defintiv verboten das weis ich edit auch noch mal hier nachzulesen http://www.golf3.de/showthread.php?t...dlicht+blinker |
ok denn lass ich das sein! |
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