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Crs 11.01.2009 20:02

Zitat:

Zitat von stingewitz2
so sieht es aus, hab ich ja auch schon geschrieben, was danach ist muss ausgetragen werden, geht dann aber nur wenn man 2 andere seitenblinker hat wie z.b. im spiegel

Richtig! Werden die an der Seite entfernt, muss seit dem 6/95 ein Ersatz her!
Blinker in den Scheinwerfern ersetzen NICHT die Seitenblinker, egal wie gross der Abstrahlwinkel ist.

blizzard40k 21.01.2009 05:16

Mhm also gilt die EG richtlinie nicht die stvzo?

Weil laut stvzo darf man sogar die frontblinker gegen Seitenblinker tauschen. z
Zumindest geht das aus dem text in §54 hervor.

Wie hoch und wie weit auseinander/zusammen müssen die Blinker denn nun angebracht sein?
Steht das auch irgentwo oder könnte ich die übertriebernermasen an die oberen ecken der Windschutzuscheibe oder unten an in die Spoilerlippe verfrachten ?

quattro-RS90 21.01.2009 08:50

Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich:

• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO



höchste stelle is auf jeden fall 1,50m

Lev90 21.01.2009 08:51

1,50m ?? M?

quattro-RS90 21.01.2009 11:48

wat? jo meter

Lippi87 21.01.2009 20:15

welche höchste stelle?? mein ganzes auto ist nur 1,47m hoch....

quattro-RS90 21.01.2009 21:42

ja blinker oberkannte.,,,,,, das is ja nich nur für pkw sondern allgemein

Meik und sein TDI 29.01.2009 18:25

bekommt man sie ausgetragen ohne ersatz oder nicht ??? Ja oder nein!!!
Habe baujahr 7/97

DaTheo 13.02.2009 20:40

will die frage nochmal aufgreifen, hat jmd schonmal negative erfahrungen gemacht? mich interessiert nich tüv oder polizei, dir werden es nicht merken, aber wie siehts im falle eines unfalls aus, wenn gutachter das auto unter die lupe nehmen?

edit: hab hier nochmal was gefunden:

3.3.1. EG-Typgenehmigung
In Serie hergestellte Pkw unterliegen seit 1996, in Serie hergestellte Krafträder seit 2003 und in Serie hergestellte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen seit 2005 dem EG-Typgenehmigungsverfahren. Bei diesem Verfahren bescheinigt ein Mitgliedstaat, dass ein Fahrzeugtyp alle Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen der einschlägigen EG-Rechtsvorschriften erfüllt. Die EG-Typgenehmigung ist in allen Mitgliedstaaten gültig.


da wurde das ja so einiges beschlossen. zählen zu 1996 die auf den markt kommenden bestehenden typen oder nur neutypen wie zb golf 4?

Lippi87 13.02.2009 20:50

ein gutachter wird das sicher nicht bemaängeln, im falle eines unfalles musst du keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren, kannst dir immer nen eigenen suchen, und mit dem kann man sicherlich reden oder???


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