Also eigentlich gelten die 10-15€ für ein defektes Lämpchen. Wenn aber gar keine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist, dann handelt es sich strenggenommen um ein nicht zugelassenes Fahrzeug. Das heisst dann anderes Theater.
Es ist natürlich aberwitzig, aus einer fehlenden Kennzeichenbeleuchtung eine solche Straftat zu konstruieren, aber wer weiss, was den Juristen alles einfällt.
Ich denke selbstleuchtende Nummernschilder sind das einzig richtig in diesem Fall. Das kostet so ca 120€. Da ist auch ein Stromversorgungsgerät dabei, das die benötigte Betriebsspannung erzeugt. Google einfach mal danach. Stichwort "Selbstleuchtende Nummernschilder"
Wolfgang |