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-   -   Welche VW Teile muss ich abnehmen lassen? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=37884)

Buddha 31.12.2010 10:34

Bei den Reifendimensionen muss man keine Tachoangleichung machen...

marci92 31.12.2010 14:00

Weil ich musste eine machen für meine alten aber war mir zu teuer

Buddha 31.12.2010 14:01

Hat das dein Tüver gesagt oder steht es im Gutachten?
Fahr mal nen anderen Tüv an.

marci92 31.12.2010 14:47

Der Prüfer hat gesagt du musst mit bei der Felgengrösse eine Bescheinigung haben das das Tacho noch innerhalb der 3% Toleranz ist ansonsten angleichen lassen

marko1983 31.12.2010 15:00

Aber nicht bei den Jubi-Felgen, also die Golf 3 Jubi Felgen !

mfg
marko

Tankdeckel 31.12.2010 16:14

Zitat:

Zitat von tuning3er (Beitrag 1070255)
Würde garnichts von den teilen eintragen lassen. Fahr zu nen Tuner der auch TÜV macht da kommt auf jeden fall durch den TÜV.

Wooohoo, sollte Komms braucht die Welt,... NICHT !


@Marci: Besorg dir mal ein Gutachten von Rädern, welche die gleiche Reifengrösse haben bzw jemanden, der die auch aufm Golf fährt. Kopie vom FzSchein reicht aus. Ausserdem kann er dir ja die Abweichung ausrechnen ;)

Achja, selbige Abweichung von der Golf 3 13 Zoll Felge wäre 1% ! also wenn du laut Tacho 99kmh fährst, sind es wirklich 100. Also innerhalb der Toleranz!

tuning3er 31.12.2010 16:51

Es ist so warum soll er eine GTI Lippe, Scheinwerfer und nen Golf 3 Heckspoiler eintragen lassen. wen sie serienmässig dran sind.

marci92 31.12.2010 19:28

Ich werde es einfach Probieren.

Peter[OG] 01.01.2011 12:39

Zitat:

Zitat von Tankdeckel (Beitrag 1070857)
...Achja, selbige Abweichung von der Golf 3 13 Zoll Felge wäre 1% ! also wenn du laut Tacho 99kmh fährst, sind es wirklich 100. Also innerhalb der Toleranz!...

Falsch !

Ein Tacho darf nie zu wenig anzeigen !

Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.

Pernodian 01.01.2011 12:46

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1071195)
Falsch !

Ein Tacho darf nie zu wenig anzeigen !

So ist es! Zu viel ja aber zu wenig auf keinen Fall!

Tankdeckel 01.01.2011 17:36

Sorry aber das ist kompletter Unsinn!
Die Vorschriften erlauben eine Toleranz von plus 1,5 bis minus 2,5 Prozent. Teilweise sind auch minus 4% erlaubt (je nach Rad und Reifen)

marko1983 01.01.2011 17:42

Zitat:

Zitat von Tankdeckel (Beitrag 1071400)
Sorry aber das ist kompletter Unsinn!
Die Vorschriften erlauben eine Toleranz von plus 1,5 bis minus 2,5 Prozent. Teilweise sind auch minus 4% erlaubt (je nach Rad und Reifen)

Da muß ich aber auch widersprechen, ein Tacho darf nie zu WENIG anzeigen, nur zuviel ! Die Tachos zeigen im allgemeinem auch +3km/h an.

mfg
marko

Tankdeckel 01.01.2011 17:43

Meiner zeigt 1.5% zu wenig an und das hat man beim TüV auch festgestellt. Da hab ich mir sagen lassen, das es innerhalb der Toleranz liegt.

Peter[OG] 01.01.2011 17:50

Zitat:

Zitat von Tankdeckel (Beitrag 1071400)
Sorry aber das ist kompletter Unsinn!
Die Vorschriften erlauben eine Toleranz von plus 1,5 bis minus 2,5 Prozent. Teilweise sind auch minus 4% erlaubt (je nach Rad und Reifen)

Wer verzapft so einen Unsinn ?

Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (Richtlinie ECE R-39).

Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf plus/minus 4% beschränkt.

Also nix mit minus 2,5 oder gar 4 % bei der angezeigten Geschwindigkeit auf dem Tacho !

Tankdeckel 01.01.2011 17:52

Ah. Also darf ich also doch 4% weniger angezeigt bekommen oder wie?

marko1983 01.01.2011 17:54

Zitat:

Zitat von Tankdeckel (Beitrag 1071410)
Meiner zeigt 1.5% zu wenig an und das hat man beim TüV auch festgestellt. Da hab ich mir sagen lassen, das es innerhalb der Toleranz liegt.

Laut Stvzo darf ein Tacho NIE zu wenig anzeigen ! Siehe auch hier:

Stimmt?s?: Stimmt's? | Wissen | ZEIT ONLINE

Also in der StVZO §57
steht:
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

Anhang (§72) wird nun auf die EWG-Richtlinie 75/443/EWG (mit Stand vom 25.07.1997 geändert durch 97/39/EG vom 24.06.1997) verwiesen.
Und in eben dieser Richtlinie findet sich die Formel, die die Toleranz angibt.

0 *kleiner gleich* V1 - V2 *kleiner gleich* V2/10 + 4km/h

d.h. bei gefahrenen 100km/h dürfen zwischen 100 und 114 km/h angezeigt werden

mfg
marko

Peter[OG] 01.01.2011 17:54

Nein. Der Tachowert darf niemals geringer sein als die tatsächliche Geschwindigkeit. Habe ich doch schon geschrieben.

marko1983 01.01.2011 17:57

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1071419)
Nein. Der Tachowert darf niemals geringer sein als die tatsächliche Geschwindigkeit. Habe ich doch schon geschrieben.

Entschuldige, ich war halt nicht so schnell wie du...

Peter[OG] 01.01.2011 17:59

War auch nicht an dich gerichtet. ;)

marko1983 01.01.2011 18:00

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1071424)
War auch nicht an dich gerichtet. ;)

Achso, aber nun ist das Thema ja endgültig mal geklärt und der "Unsinnschreiber" weiß es nun auch ;)


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