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-   -   keine Seitenblinker was sagt TÜV??? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=34868)

Masterb2k 17.02.2008 21:27

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__54.html

meh rwüsste ich jetzt grad net.

Golf3sascha 18.02.2008 01:00

Der gesetzestext beschreibt nicht, daß Seitenblinker Pflicht sind. Erst ab einer Länge von 6 Metern.
So siehts aus.

golf variant 18.02.2008 02:04

seitenblinker sind ab einem bestimmten bj sollte 92 sein pflicht. dazu kommt noch was ab werk eingebaut ist an lichtsignal ist in der abe des auto hinterlegt und hat am auto zu sein und muß betriebsfähig sein. also ohne seitenblinker ist das fahren nicht legal.

GP-Wu 18.02.2008 06:52

Zitat:

Zitat von ck222
Meine herren, jeder sagt was anderes, bzw. das was er sich denkt oder irgend wann man von unsicherer quelle gehört hat!

Daher lieber das lesen was gesetzt ist.


Der golf ist keine 6m lang, braucht also keine seitenblinker!

mfg
ck222


ich würde sagen das hier sagt alles.... es muss für jeden ersichtlich sein wo u hinwilst auch an einer unübersichtlichen kreutzung

Zitat:

Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann

ck222 18.02.2008 08:53

Zitat:

seitenblinker sind ab einem bestimmten bj sollte 92 sein pflicht. dazu kommt noch was ab werk eingebaut ist an lichtsignal ist in der abe des auto hinterlegt und hat am auto zu sein und muß betriebsfähig sein. also ohne seitenblinker ist das fahren nicht legal.
Quelle?

mfg
ck222

cartman1 18.02.2008 21:21

Zitat:

Zitat von ck222
Quelle?

mfg
ck222

Das gleiche fragte ich auch bei deinem Post ;) Haste mal den Gesetzestext parat?

MFG

ck222 18.02.2008 21:31

ich hab doch aus dem gesetzestext kopiert.
Ghostdriver hat ihn komplett weiter oben eingestellt.

mfg
ck222

cartman1 18.02.2008 21:53

Achso, okay. Hatte jetzt nicht mehr den kompletten Thread verfolgt.

MFG

Masterb2k 18.02.2008 22:58

Scheint tatsächlich so zu sein. über 6m -> Pflicht... unter-> Freiwillig.

Aber, steht der murks nicht in der ABE des Wagens? - Änderung der Lichttechnischen Einrichtung? Oder wie?

cartman1 18.02.2008 23:09

Also es steht so im Text:
Zitat:

An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten.
An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein
Das heisst ergo, das Seitenblinker wohl vorhanden sein müssen, jedoch ab 6 Metern weitere Fahrtrichtungsanzeiger angebracht sein müssen!
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__54.html

MFG

Cult-Golf 18.02.2008 23:19

Bis jetzt hat es bei mir noch nie jemanden interessiert. Weil wenn sie weg sind. Fällt es auch nicht weiter auf!

Nur Mut nicht so ängstlich!

G_O_L_F III DRIVER 18.02.2008 23:23

Ich hab Speigel die haben an der Seite Blinker. da könnte ich doch die im Kotflügel entfernen oder nicht?

cartman1 18.02.2008 23:25

Ja, könntest du.

MFG

Golf3 16V 18.02.2008 23:32

der typ vom tüv hat mir das so erklärt.
Autos mit nationaler Zulassung (ABE) brauchen keine Seitenblinker.
Autos mit der neueren EU Zulassung brauchen Seitenblinker.

Masterb2k 18.02.2008 23:42

Cartman, lies bitte nochmal was du markiert hast...

a) Golf unter 4m? -> Nein
b) unter 1,6m -> Nein

Fahrtrichtungsanzeiger nur an den Längsseiten -> Nur bei solchen Fahrzeugen...

und naja... der Golf hat vorn und hinten.... ;)

aber das nur am Rande...

cartman1 18.02.2008 23:52

Mensch, ja! Jetzt wo ich nochmal drüber nachdenke.
Stimmt, der Golf ist 4020 und 1695 breit.
Ich habs zwar gelesen, aber da ist mir irgendwas im Kleinhirn verloren gegangen. :D

Am besten, alle vergessen einfach, was ich da so schön Zitiert habe :)

MFG

Golf Driver 23.02.2008 14:53

Zitat:

Zitat von Golf3 16V
der typ vom tüv hat mir das so erklärt.
Autos mit nationaler Zulassung (ABE) brauchen keine Seitenblinker.
Autos mit der neueren EU Zulassung brauchen Seitenblinker.


wo ist der der unterschied zwischen

national und eu zulassung

1,9 TurbO 23.02.2008 19:22

Hab Seitenblinker gecleant und von der Seite sieht man die vorderen auch NICHT !


Habe ohne Probleme Tüv bekommen :)

Mfg

golf variant 24.02.2008 10:26

bedenke, das die stvzo nur für deutschland gilt. da es aber noch eu normen gibt und diese sind nicht in der stvzo hinterlegt. dazu kommt noch, was serienmäßig am auto war, ist in der abe hinterlegt und muss somit am auto sein und auch gehen. also seitenblinker abbauen ist nicht.

dazu bedenkt, das vw überall gespart hatte in der zeit. hätte man damals keine seitenblinker gebraucht, so hätte sie vw nicht verbaut. selber der polo 86c 2f als ausstattung fox, also null ausstattung, hatte seitenblinker ab werk, weil pflicht.

spaetbremser 28.02.2008 13:18

Der Golf 3 ist 1990 nach VDTÜV (national) zertifiziert, da es (noch) keine einheitliche europäische Zertifizierung gab!!
Für diese Zertifizierung benötigt das Fahrzeug keine Seitlichen Blinkleuchten.

Alle Fahrzeuge, die ab 1996 in den Markt kamen sind nach ECE (einheitlich europäisch) zertifiziert (Neutypen, nicht bestehende Typen!!!) und benötigen zwingend Seitenblinker. Die EG-Typgenehmigung wird seit 1993 umgesetzt (70/156/EWG) und ist ab 1996 Pflicht.

In der Zertifizierungsvorschrift nach VDTÜV steht auch, dass der FRAZ in einem Winkel von 89° seitlich zu Fahrbahn sichtbar sein muss. Erfüllt der FRAZ dieses Kriterium nicht, müssen seitliche FRAZ montiert sein.

Darum gab es Fahrzeuge mit seitlichem Blinker und Fahrzeuge ohne seitlichen Blinker. Für alle Neutypen seit 1996 gibts im ECE-Zulassungsbereich nur Fahrzeuge mit seitlichen Blinkleuchten, da zertifizierungsrelevant. Diese dürfen auch (theoretisch) nicht gecleant werden ohne Ersatz.

Hier ein Auszug aus der "Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden" der Eurpäischen Kommision vom 14.02.2007

"3.3.1. EG-Typgenehmigung
In Serie hergestellte Pkw unterliegen seit 1996, in Serie hergestellte Krafträder seit 2003 und in Serie hergestellte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen seit 2005 dem EG-Typgenehmigungsverfahren. Bei diesem Verfahren bescheinigt ein Mitgliedstaat, dass ein Fahrzeugtyp alle Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen der einschlägigen EG-Rechtsvorschriften erfüllt. Die EG-Typgenehmigung ist in allen Mitgliedstaaten gültig.

Stellt der Hersteller eines Fahrzeugtyps nach der Richtlinie 70/156/EWG einen Antrag auf EG-Typgenehmigung bei der dafür zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, so erteilt die Behörde die Typgenehmigung, wenn der Fahrzeugtyp alle Anforderungen der jeweils geltenden Richtlinien erfüllt15. Die Genehmigungsbehörde eines jeden Mitgliedstaates übermittelt den Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten eine Abschrift des Genehmigungsbogens für jeden Fahrzeugtyp, dem sie die Genehmigung erteilt, versagt oder entzogen haben.

Der Hersteller als Inhaber der Typgenehmigung stellt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung aus, mit der er bestätigt, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss jedem Neufahrzeug mit EG-Typgenehmigung beigefügt werden. Außerdem verpflichten die Vorschriften des EG-Wettbewerbsrechts die Hersteller, EG-Übereinstimmungsbescheinigungen innerhalb angemessener Zeit und diskriminierungsfrei auszustellen, unabhängig von Herkunfts- und Bestimmungsort des Fahrzeugs (d. h. es darf keine Rolle spielen, ob das Fahrzeug für einen Verbraucher oder Händler in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt ist). Die Mitgliedstaaten dürfen die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme von Neufahrzeugen mit EG-Typgenehmigung nur dann gestatten, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind.
Das EG-Recht schreibt nicht vor, dass die Übereinstimmungsbescheinigung beim Fahrzeug verbleiben muss, nachdem es zugelassen ist. In den meisten Mitgliedstaaten wird die Übereinstimmungsbescheinigung von der Zulassungsbehörde einbehalten. Für Neufahrzeuge mit EG-Typgenehmigung und gültiger EGÜbereinstimmungsbescheinigung darf weder eine erneute technische Prüfung vorgeschrieben werden noch dürfen zusätzliche technische Anforderungen an ihre Bauart oder Funktionsweise gestellt werden, sofern sie nicht offensichtlich nach Verlassen des Herstellerwerks verändert worden sind."


Ich hab keine seitlichen Blinkleuchten mehr und das ist so eingetragen. Meine Blinkleuchten sind in einem seitlichen Winkel von 88° zur Fahrtrichtung sichtbar (keine originalen Blinker).

Die meisten Fahrzeuge sind ab 1994 als Modellpflege europäisch zertifiziert worden, um möglichst wenige nationale Varianten zu bauen (Produktionssteuerungsaufwand, Teilevarianten, Ersatzteilsteuerung...). Das ist insofern auch noch wichtig, dass der Hersteller in der Lage ist, "Überproduktionen" auch in anderen ECE-Ländern abzusetzen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:32 Uhr.

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