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Golfer19 09.02.2008 14:22

noch als anhang...
minimal höhe von 20 cm über boden gilt bei leergewicht!

olligolf3 14.02.2008 17:40

Der §60 StVZO, wurde in der aktuell gültigen Fassung der StVZO vom 24.05.2007 ersatzlos gestrichen. Nachzulesen in der StVZO, die man über bundesregierung.de erreicht. Ein Hinweis auf eine mögliche europäische Ersatz-Regelung ist nicht zu finden.

Dadurch entfielen auch die Regelungen über den Mindestabstand des Kennzeichens vom Boden.

Grundsätzlich galt bisher: amtliche Kennzeichen sind mittig am Fahrzeug anzubringen. Einige wenige Fahrzeughersteller konnten sich per Sondergenehmigung bei besonderen Gründen von dieser Regel ausnehmen lassen. Prominentestes Beispiel hierfür ist z.B. der Mitsubishi Evo.

Auch die nun scheinbar nicht mehr gültige Regel mit dem Mindestabstand des Kennzeichens vom Boden wurde häufig per Sondergenehmigung umgangen. Siehe Peugeot, die für den 206 / 207 solche Sondergenehmigungen erhielten.


Hier ma was mehr oder weniger neues...nix 20cm vom boden entfernt...die STVO wurde vor einem jahr ersatzlos gestrichen!

Konsul 14.02.2008 18:17

Hi,
das ist so nicht ganz vollständig. Laut EU ist es nicht mehr vorgeschrieben, aber die einzelnen Mitgliedsstaaten können trotzdem noch eigene Richlinien erlassen.
So hat das zum Beispiel Deutschland mit der FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verodnung) wieder mal anders geregelt:
Nachzulesen hier: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Auszug davon:
Zitat:

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Bis dann, Michael

VR SECHS 14.02.2008 19:07

Ich mag dieses Thema.
Es gibt ne Mindesthöhe von 20cm.
Es ist vorgeschrieben wegen der Radarkästen und so.


http://www.golf3.de/clear.gif

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Es gibt aber ausnahmen

http://www.golf3.de/clear.gif

für jene die es Serienmäßig so angebracht haben.
(kennzeichen, Lampen und Blinker habe eine mindesthöhe)

Generell bekommst du eine durchschrift von dem Verwarngeld und einen Mängelschein.
Sollte du keinen "roten Schein" bekommen haben, kannst du es abstreiten, daß es so warst. ( keine Unterschrift von Dir)
Solltest du einen Mängelschein bekommen haben, dann hast du in der Regel 1-2Wochen Zeit bei leichten Verstößen es bei den Cops vorzustellen oder dein Auto bei ner Werkstatt vorzustellen und die änderung bestätígen zulassen.
Es mir aber schon mehrmal passiert, das ich "ausversehen natürlich" den Zettel verloren habe. Und es ist nix weiteres gekommen oder passiert.

olligolf3 15.02.2008 15:54

hab bisher noch nix von gehört ^^ also ich bin jetzt total verwirrt...gilt das gesetz jetzt noch oder nich?!......

Golfer19 15.02.2008 15:59

wie bereits gesagt! soclhe sachen vergessen die mesitens wieder... also muss net unbedingt sein das die sich bei dir melden, nur wiederum kennste auch die Beamtenpünktlichkeit!!!!
Auf Strafzettel warteste auch schon mal nen Monat bis 2!
mfg

Konsul 15.02.2008 16:19

Zitat:

Zitat von olligolf3
hab bisher noch nix von gehört ^^ also ich bin jetzt total verwirrt...gilt das gesetz jetzt noch oder nich?!......

Hi,
Das Gesetz ist gültig. ABER: Laut deutscher Zulassungsverordnung wieder ausgehebelt (siehe mein Beitrag oben).
Bis dann, Michael


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