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noch als anhang... minimal höhe von 20 cm über boden gilt bei leergewicht! |
Der §60 StVZO, wurde in der aktuell gültigen Fassung der StVZO vom 24.05.2007 ersatzlos gestrichen. Nachzulesen in der StVZO, die man über bundesregierung.de erreicht. Ein Hinweis auf eine mögliche europäische Ersatz-Regelung ist nicht zu finden. Dadurch entfielen auch die Regelungen über den Mindestabstand des Kennzeichens vom Boden. Grundsätzlich galt bisher: amtliche Kennzeichen sind mittig am Fahrzeug anzubringen. Einige wenige Fahrzeughersteller konnten sich per Sondergenehmigung bei besonderen Gründen von dieser Regel ausnehmen lassen. Prominentestes Beispiel hierfür ist z.B. der Mitsubishi Evo. Auch die nun scheinbar nicht mehr gültige Regel mit dem Mindestabstand des Kennzeichens vom Boden wurde häufig per Sondergenehmigung umgangen. Siehe Peugeot, die für den 206 / 207 solche Sondergenehmigungen erhielten. Hier ma was mehr oder weniger neues...nix 20cm vom boden entfernt...die STVO wurde vor einem jahr ersatzlos gestrichen! |
Hi, das ist so nicht ganz vollständig. Laut EU ist es nicht mehr vorgeschrieben, aber die einzelnen Mitgliedsstaaten können trotzdem noch eigene Richlinien erlassen. So hat das zum Beispiel Deutschland mit der FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verodnung) wieder mal anders geregelt: Nachzulesen hier: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php Auszug davon: Zitat:
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Ich mag dieses Thema. Es gibt ne Mindesthöhe von 20cm. Es ist vorgeschrieben wegen der Radarkästen und so. http://www.golf3.de/clear.gif http://www.golf3.de/clear.gif Es gibt aber ausnahmen http://www.golf3.de/clear.gif für jene die es Serienmäßig so angebracht haben. (kennzeichen, Lampen und Blinker habe eine mindesthöhe) Generell bekommst du eine durchschrift von dem Verwarngeld und einen Mängelschein. Sollte du keinen "roten Schein" bekommen haben, kannst du es abstreiten, daß es so warst. ( keine Unterschrift von Dir) Solltest du einen Mängelschein bekommen haben, dann hast du in der Regel 1-2Wochen Zeit bei leichten Verstößen es bei den Cops vorzustellen oder dein Auto bei ner Werkstatt vorzustellen und die änderung bestätígen zulassen. Es mir aber schon mehrmal passiert, das ich "ausversehen natürlich" den Zettel verloren habe. Und es ist nix weiteres gekommen oder passiert. |
hab bisher noch nix von gehört ^^ also ich bin jetzt total verwirrt...gilt das gesetz jetzt noch oder nich?!...... |
wie bereits gesagt! soclhe sachen vergessen die mesitens wieder... also muss net unbedingt sein das die sich bei dir melden, nur wiederum kennste auch die Beamtenpünktlichkeit!!!! Auf Strafzettel warteste auch schon mal nen Monat bis 2! mfg |
Zitat:
Das Gesetz ist gültig. ABER: Laut deutscher Zulassungsverordnung wieder ausgehebelt (siehe mein Beitrag oben). Bis dann, Michael |
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