![]() |
Zitat:
looool dann mach ick einfach meine radläufe größer und nehm da 5 cm blech weg dann kann ick se tiefer legen :D:D:D so ein blödsinn der tiefste punkt unterm auto muss glaube 11 cm übern boden sein aber darum gehts hier ja auch ncih |
mindesthöhe ist 250mm also so wie bereits gesagt 25cm |
ich finds nich schön, nachts denke ich mir dan immer "nebler-proll" ich weiss is TFL, aber da sieht man nachts nich viel unterschied! Und am tage gefällt es mir auch nich, wenn da unten was leuchtet aber die scheinis aus sind MFG Matze |
Zitat:
TFL MÜSSEN ausgehen sobald standlicht oder abblendlicht eingeschaltet werden. sie dürfen nicht als nebelscheinwerfer benutzt werden und sie dürfen auch nicht zu anderen lichtern dazu schalbar sein. |
Siehst Klasse aus!! Bau se ein. Hab was gefunden zum Thema Mindesthöhe:Wie eSmoka schon sagte 250 mm! Hier der Paragraf zu: StVZO §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt. Mindesthöhe 250 mm bis Unterkante Lichtaustrittsfläche bei Spiegelreflektoren oder 250mm bis Linsenmitte bei Linsenscheinwerfern. |
Ahja, danke Bude! |
bitte schön |
|
brauchst für tagfahrlichter nicht mal zum tüv. nen kumpel hat sich die dinger vom audi s6 rangebaut..an sein nissan almera. sieht richtig fett aus..und am besten sind immer die blicke von den leuten die blöde gucken..hehe.... hier gibt es viele Infos: http://www.passatplus.de/umbauteile/audi-s6-tfl/ ich hab die originalen von hella für golf 3...leider keine leds...aber irgendwann kommen auch leds ran |
ja weiß ich finde die dinger für den golf nicht schon weiß auch nicht warum. auf der seinte die du da gepostest hast gibt es n golf auch mit tfl aber in led. die find ich echt hammer sowas werde ich mir auch dranbauen... oder halt sowas wie man auf dem link von mir sieht ebay. sowas selbst gebautes sieht danz schön geil aus und hat nimmand... MfG |
Also ich halte von den TFL's gar nichts. Oder ich halt generell wenig davon bei jedem Tuning Hype mit einzusteigen. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:42 Uhr. |
Powered by vBulletin®