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wie ist das eigentlich? Ich habe mir gedacht ich schneide ein belech auf die größe der Seitenblinkeraussparung an, und hefte ich das dann nur an oder ziehe ich eine ganze Naht ringsherrum? |
Hallo Hab nur 6 Punkte gesetzt und dann Zinn drauf !! Ist immer bisser wegen Rost !! |
gut, und sieht noch gut aus? nach den Zinn was hast du dann gemacht geschliffen und dann Feinspachtel? |
mit den blinkern stimmt so nicht ganz. mein tüvprüfer meinte das der seitenblinker bis auf so und so viel grad sichtbar sein muss. dieses wird mit original front blinkern nicht erfüllt. abhilfe schaffen da aber alle blinker die um die ecke gehen (audi 80 blinker, alte porscheblinker...) lg |
Zu der GFK Variante: würde ich persönlich nicht machen da es immerhin 2 Verschiedene Materialien sind (Blech - GFK) deren Wärme ausdehnung unterschiedlich sind und es daher passieren kann das sich risse bilden! Das einfachst ist wirklich ein Blech anzufertigen das mit paar Punkten zu fixieren und dann das ganze zu verzinnen! Das sollte zumindes wenn der Kotflügel ausgebaut ist für niemanden ein großes Problem werden das bekommt (fast) jeder hin! @ Ansgar396: der Gesetztes Text den ich auf der Seite 2 gepostet hat ist doch nun wirklich aussagekräftigt genug! Und ansonsten hätten hunderte bis tausende Tuningfreunde keinen TÜV!!! Fazit: Seitenblinker dürfen entfernt werden!!! |
zu dem Verzinnen, wie halten die Unterschiedlichen metalle aneinander? Brauche ich da Flussmittel (colofonium) oder sowas? |
Ja solltest dir Besorgen !! Nach dem Zinnen leicht Spachteln und viel viel Schleifen damit es schön eben ist !! dann ab zum Lackierer !! |
Ja du brauchst Zinnpaste, die bekommst bei jedem Zubehör Händler! Schau mal hier is ne sehr gut gemachte Einleitung: http://www.limited-golf.de/tips/verzinnen/vorwverz.htm |
danke euch...so mach ich`s |
Servus! Hab mir gerade mal alles durchgelesen hier... Also Fakt ist... alle G3 jünger als Bj.95 müssen Seitenblinker haben. Ob im Spiegel oder Kotflügel ist egal, jedoch müssen welche da sein. Bei einem recht lockeren Tüv Prüfer wirst du da keine Probleme bekommen, aber legal ist das nicht. Das weiß ich daher, da meiner in 3 Wochen zum lackieren geht und ich die auch weg machen wollte... und ich einfach mal beim Tüv war und gefragt hab. Und den Gesetzestext kann der wohl besser entziffern wie wir denk ich. |
@ backes Zitat:
Ich weiß ja nicht was dein TÜV Prüfer dir erzählen will aber meinst du wirklich das tausende Fahrzeuge illegal durch den TÜV kommen? |
An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein, ... so jetzt erklär mir mal das. Lass mich ja gern eines besseren belehren ;-) Also da weiß ich nicht so 100% was da gemeint ist. |
naja also dann brauch ich mir ja keine sorgen machen, meiner is baujahr 10/1996 und dann geht das ja glatt.;) muss bloß ma jmd finden der sowas preiswert und in meiner umgebeung macht. |
Das bedeutet in etwa soviel: Stell dein Auto ins dunkle und mach die Warnblinke an! dann schaust du wie weit der Blinker ausleuchtet und nimmst jeweils den zum Fahrzeug zeigenden Rand´, den makierst du vorn und hinten und das darf dann nich länger als 6 m sein! was beim Golf nicht der Fall ist! Ich war vorhin beim TÜVer und der hat mir versichert das es kein Problem ist!!! |
@Trabigti: Tolle Ausführung der STVZO, aber falsche Schlussfolgerung!! Der Golf 3 ist nach VD-TÜV zertifiziert worden. Für diese Fahrzeuge sind Seitenblinker nicht vorgeschrieben, solange der seitliche Abstrahlwinkel des FRAZ noch den vorgeschriebenen Werten entspricht (ich hab da was von 89° im Gedächtnis). Ab 1996 sind Fahrzeuge nach ECE-Richtlinie zertifiziert worden, und die hat eine Seitenblinkerpflicht zur Folge (unabhängig vom Abstrahlwinkel). Fahrzeuge die 1996 bereits im Markt waren (so wie zB. der Golf 3) mussten nicht nach ECE nachzertifiziert werden, sondern behielten trotz alter Zertifizierung ihre Betriebserlaubnis. -> Heisst konkret: Beim Golf 3 darf der Seitenblinker bis Bauzeitraumende gecleant werden. Beim Golf 4 (zertifiziert nach ECE) darf der Seitenblinker nicht gecleant werden. Alle trotzdem eingetragenen Änderungen ohne Schaffung von Ersatz (zB. Spiegelblinker) führen zu einem Verlust der Betriebserlaubnis. |
Das hört sich meiner Meinung nach richtig an. Allerdings hatte ich auch gesagt bekommen das es an meinem 97er Modell eher nicht geht... allerdings meinte er könnte es auch so sein wie oben beschrieben von spaetbremser. Na also... alle G3 dürfen damit die Seitenblinker entfernen ;-) Viel diskutiert und am Ende ist doch alles super :-) |
jo alles klärchen dann is juti, wie ist das wenn ich das jetzt alles machen lasse, kann ich dann später so in nem jahr oder so erst lackieren oder setzt da rost an mit der zeit durhc die schweißarbeiten? |
Na endlich is das geklärt! ;-) Viel Luft um nichts!!! (Trotzdem traurig das es einem nicht einmal die TÜVer richtig erklären können) |
NICHT ZU SCHNELL MEINE FRREUNDE!!!! Ihr vergesst des Abstrahlwinkel des vorderen Blinkers!!!! Es muss gemäß Rili BMV/StV 7 blablabla in Ergänzung des §54 Abs1 der STVZO ein seitlicher Abstrahlwinkel von mindestens 80° zu Längsrichtung des Fahrzeug gegeben sein. NUR dann darf der Seitenblinker entfallen! Hat das mal jemand gemessen? |
Dieses ganze Paragrafenreiter wird mir langsam zu viel! Ich red jetzt nur für mein Auto! Ich habe bei meinem Golf die Seitenblinker entfernt und habe das ohne das geringst Problem eingetragen bekommen genauso wie viele andere Bekannte von mir! |
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