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derk 11.09.2017 13:49

Es gibt wohl noch Prüfer die das anscheinend machen, aber hier in Paderborn und Umkreis gibt es niemanden mehr. Selbst der Tüv der mir vor 2 Jahren 245/35 auf 10x17 eingetragen hat, würd das mittlerweile nicht mehr machen.

Gylee 16.09.2017 16:07

Hallo Leute.

Ich schreibe gerade meine Bachelor-Thesis über das Thema Fahrzeugtuning. Ein großer Teil beschäftigt sich mit der Zulässigkeit von Veränderungen. Ich denke, dass ich euch, nachdem ich eine umfangreiche Recherche betrieben habe in diesem Thema die klare Gesetzeslage erklären kann.

1. Änderungsabnahmen / Einzelabnahmen / Einzelbetriebserlaubnis

Bauteile, die nicht über eine ABE-, ABG-, EG-, ECE- Zulassung verfügen müssen von einer Prüfstelle abgenommen werden. Liegt dazu ein Teilegutachten vor sind drei mögliche Verfahrensweisen möglich:

a) Eintragung per Änderungsabnahme gemäß §19 Abs. 3 StVZO.
Hierbei müssen alle im Gutachten geforderten Verwendungsbereiche und Auflagen eingehalten werden.
Bsp. Eine Tieferlegung mit serienmäßiger Reifen-/Felgen-Kombination.
Hierbei muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) nicht verändert werden, ein Nachtrag erfolgt lediglich bei Zulassungsänderung)

b) Eintragung mittels Einzelabnahme gemäß §§ 19 Abs. 3 i.V.m. 21 StVZO
Diese Variante ist anzuwenden, wenn der Verwendungsbereich des Gutachtens eingehalten wird, jedoch nicht alle Auflagen eingehalten werden. Ein Prüfer (dazu später mehr) kann dann eine Begutachtung des Ist-Zustandes vornehmen und die Zulässigkeit bescheinigen.
Bsp. Fahrwerk tiefer als im Gutachten oder Verwendung einer nicht geprüften Kombination aus Rädern und Fahrwerk
Ein Eintrag in die ZSB 1 ist immer dann notwendig, wenn das Gutachten dies fordert.

c) Einzelbetriebserlaubnis
Die letzte Möglichkeit ist die Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21 StVZO.
Dies ist immer dann notwendig, wenn die Zulässigkeit eines Bauteils für einen bestimmten Fahrzeugtyp nicht nachweisbar ist. Ein Prüfer kann dann eine umfängliche Untersuchung vornehmen und die Zulässigkeit bestätigen.
Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist dann zwingend notwendig.
Bsp. Nicht ausreichendes Teilegutachten für Räder.

2. Wer darf was eintragen?

Hierzu müssen zwei Begrifflichkeiten betrachtet werden.

a) technische Prüfstelle
Die technische Prüfstelle stellt in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen die DEKRA
b) amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen
Das sind GTÜ, KÜS usw. Hierunter fallen in den neuen Bundesländern auch der TÜV und in den alten die DEKRA.

Abnahmen gemäß §19 Abs. 3 StVZO dürfen alle technischen Prüfstellen und die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen.
Abnahmen gemäß §§19 Abs. 3 i.V.m. 21 StVZO und reine §21er Eintragungen dürfen ausschließlich die technischen Prüfstellen vornehmen.

In der Praxis sieht das häufig anders aus und die Prüfer überschätzen ihre Kompetenzen. Dies führt dazu, dass sie sich strafbar machen können und die Abnahme KEINERLEI Rechtmäßigkeit besitzt.

3. Folgen von Nichtbeachtung
Sollte eine eine Abnahme falsch abgelaufen sein ist man ganz schnell im Bereich des Erlöschens der Betriebserlaubnis. Wenn eine Gefährdung begründet werden kann (was bei Fahrwerksteilen in der Regel nicht schwer ist) wird es richtig ärgerlich.
Fahrzeuge ohne BE dürfen im Bereich der StVO nicht in Betrieb gesetzt werden. Lediglich direkte Fahrten zur Wiedererlangung (TÜV/DEKRA und Zulassungsstelle) sind zulässig.

Das angesprochene Gesetz ist lediglich eine interne Richtlinie des TÜV für die alten Bundesländer. In den neuen dürfen sie es ja eh nicht.

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Golf2b 17.09.2017 00:14

Ohne das ich mir jetzt alle Antworten durchgelesen habe...
Nein ich habe die Felgen nicht eingetragen bekommen...
Es soll irgendwo in Deutschland Tüv Prüfer geben die sowas noch eintragen allerdings keine seriösen Ortsansässigen Tüv Prüfer die streng nach Vorschriften arbeiten... Da ich kein Bock auf irgendwelche Hampelmänner in blauen Uniformen habe die das ganze anschliessend anzweifeln bin ich halt den Schritt gegangen und fahre jetzt rundrum 8x17 mit 205 40 17 wie es im Gutachten steht
Damit gabs weder Diskussionen beim Eintragen noch bei irgendwelchen Kontrollen

Finde es echt Schade aber so will es leider die Gesetzgebung in Deutschland bzw. In unserer Region... im Osten und im Süden solls wohl noch einfacher sein

p1xx0r 18.09.2017 09:14

Zitat:

Zitat von Golf2b (Beitrag 1829165)
die Gesetzgebung

Den Gesetzestext dazu hast du gesehen?^^

Golf2b 19.09.2017 06:11

Der Prüfer hat mir die Mitteilung bzw. Info der Zentrale gezeigt in der steht das die in Zukunft auf den Impact Test achten sollen
Der ja nunmal die kleinste getestete Reifengrösse angibt
Wenn man jetzt einen kleineren bzw. Hauptsächlich nen schmaleren reifen fahren möchte braucht man eine Freigabe vom Reifenhersteller sowie vom Felgen hersteller...
Und die bekommste i.d.r. nicht

Convertible 19.09.2017 07:33

Freigabe vom Reifenhersteller ist 2 min arbeit und bei z.B. Falken nach 2 Tagen per E-Mail da.

Freigabe vom Felgen Hersteller gibt es immer nur im Bereich Traglast und das steht in jedem Normalen Gtachten mit drin.

Hättest du dir alle Antworten durch gelesen hättest du die Antwort schon vor gut ner Woche gelesen und dich entsprechend um die Sachen kümmern können.

Golf2b 19.09.2017 23:09

Wie gesagt die weigern sich alle die Dinger einzutragen
Nur in 8x17 rundrum mit 205 40 17

Habe ja nun auch seit 3 Monaten die Kreuzspeichen drauf
Ob die Turbos nochmal drauf kommen steht in den Sternen

cool-viper 11.10.2017 21:57

So kleine Info der Vollständigkeit halber:

Reifen sind per Einzelabnahme eingetragen worden. Also wie ein paar Vorredner schon sagten, alles noch möglich man muss nur Prüfer finden die sich auskennen und Lust auf sowas haben.

Convertible 12.10.2017 08:05

Alles andere hätte mich auch schwer gewundert

cool-viper 12.10.2017 11:11

Es war aber beim Tuner ! Der direkte Weg zum TÜV blieb nach wie vor erfolglos.

ruebe 12.10.2017 11:19

Zitat:

Zitat von cool-viper (Beitrag 1830146)
Es war aber beim Tuner ! Der direkte Weg zum TÜV blieb nach wie vor erfolglos.

Letztendlich zählt doch nur das Ergebnis


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