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ChrisCabrio 23.11.2016 09:30

Nun, da steht ja auch gleich drin: Nur Gültig zum Ausfüllen der Zulassungsdokumente.

Also leider sehe ich das auch so, das man das Gutachten hätte umgehend in den FZS übernehmen müssen.

Convertible 23.11.2016 14:45

Solange es nicht auf der Eintragung steht das es unmittelbar einzutragen ist sollte das so völlig reichen.

Ansonsten ist es beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle einzutragen also eigentlich kein Thema. Da ist mal wieder ein Prüfer mehr als kleinlich.

forchi 23.11.2016 15:00

Eine Vollabnahme machst du dann, wenn du nen Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis hinstellst.... und da kannst du immer davon ausgehen, dass du auf die Zulassungsstelle musst um die neue Papiere ausstellen zu lassen. 21er heißt immer: Papiere korrigieren lassen. In der Rechtsprechung heißt es "unverzüglich".... und das ist per Gesetz mit MAXIMAL 14 Tagen festgelegt......

Wünsche dir viel Erfolg bei der Sache, aber ich glaube ja fast, dass du hier nochmals nen 21er machen darfst.

Ich wette, dass auf einem der Blätter der Satz "Eine Berichtungung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich." steht

McMar 23.11.2016 17:07

Ganz oben steht auch :"Nur Gültig zum Ausfüllen der Zulassungsdokumente Teil 1 und Teil 2 durch die Verwaltungsbehörde"

Das Gutachten ist nur für das Straßenverkehrsamt gedacht um deine Papiere zu korrigieren und nicht zum vorzeigen bei einer Kontrolle etc.
Für welchen Hubraum bezahlst du denn Steuern?

osnabruecker 24.11.2016 13:04

Zitat:

Zitat von Convertible (Beitrag 1811199)
Solange es nicht auf der Eintragung steht das es unmittelbar einzutragen ist sollte das so völlig reichen.

Ansonsten ist es beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle einzutragen also eigentlich kein Thema. Da ist mal wieder ein Prüfer mehr als kleinlich.

Ich kenn das andersrum. Bei meiner Fahrwerksabnahme stand auf dem Prüfbericht drauf das eine Änderung der Papiere beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle ausreicht.

Rolw 24.11.2016 13:23

Also es ist wohl wirklich so, das §21 Gutachten nur 18 Monate gültig sind, jedenfalls steht das hinten so aufm Dekra Papier meiner Eintragungen.

Das Motor oder andere Änderungen die wirklich das Fahrzeug ändern gleich in die Papiere müssen ist klar.
Hat ja auch direkte Auswirkungen auf Steuer,Versicherung oder Führerschein wenns bei Moped oder LKW ist.

Muss dann wohl doch neu erstellt werden.

Nur paar Räder oder Fahrwerksfedern muss entweder garnicht nachgetragen werden, oder bei nächste Gelegenheit.

Convertible 24.11.2016 13:53

Also ich hab hier noch ne Eintragung von Fahrwerk und Felgen liegen und steht unten ganz klar drunter das die Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich ist.

Kenne das nur so das wenn es nicht drunter steht es beim nächsten Aufsuchen der Zulassungsstelle zu erledigen ist.

Crs 24.11.2016 13:58

Zitat:

Zitat von Rolw (Beitrag 1811231)
Also es ist wohl wirklich so, das §21 Gutachten nur 18 Monate gültig sind, jedenfalls steht das hinten so aufm Dekra Papier meiner Eintragungen.

Das Motor oder andere Änderungen die wirklich das Fahrzeug ändern gleich in die Papiere müssen ist klar.
Hat ja auch direkte Auswirkungen auf Steuer,Versicherung oder Führerschein wenns bei Moped oder LKW ist.

Muss dann wohl doch neu erstellt werden.

Nur paar Räder oder Fahrwerksfedern muss entweder garnicht nachgetragen werden, oder bei nächste Gelegenheit.

Oder einfacher gesagt: Alles was den Staat betrifft (In dem Fall Steuern) muss umgehend gemacht werden.

Als kleinlich wuerde ich den Pruefer nicht bezeichnen. In dem Fall kann man froh sein wenn er das nicht der Zulassungsbehoerde meldet wegen Steuerhinterziehung. Dann heisst es 5 Jahre nachzahlen ggf. noch eine Strafe und Bearbeitungsgebuehr.
Sowas kann im schlimmsten Fall naemlich auch passieren. Also lieber alles neu machen lassen und damit zur Zulassung.

yawns 24.11.2016 14:24

war das Auto denn abgemeldet? Oder wieso ist das bei den 2jährlichen TÜV Besuchen nicht aufgefallen?

wolfi71 24.11.2016 19:44

Daraus, dass es bei der HU nicht auffiel, kann man keine Ansprüche ableiten.

yawns 24.11.2016 20:58

Das hat auch niemand angedeutet. Mich würde trotzdem interessieren, wieso das bei den vorherigen 2 TÜV besuchen nicht aufgefallen ist


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