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Tatsache Ich habe im anderen Forum das hier gefunden: KAT-Center, 04 21 / 89 47 72 , Ing.-Büro und Werkstatt für Abgasreinigung in Stuhr-Seckenhausen Geht aber nur G-Kat für knappe 600€ :stupid: Steuermäßig ist der mir zu teuer 226€ Würde den eh nur das ganze Jahr anmelden.Da nehme ich lieber die 190€ Steuern. Sind zwar nur 36€ aber der Kat kommt dazu und einbau und eintrag usw. Für das Geld kann ich den golf weiter aufarbeiten. Zb Kleine Lackarbeiten usw.Neue Reifen oder Felgen.... Und wer weiss wie lange es noch G-Kat noch zu fahren ist,bis der Staat wieder meint nein ,werden ausgegrenzt..... Gruss Frank |
mir gings ja nicht um h-kennzeichen oder nachrüsten wegen steuern - ich habe nur gefragt, weil ich angezweifelt habe, dass man den nicht auf EURO 1 bringen kann um in umweltzonen reinzufahren. :D |
Schade das es so teuer ist das umrüsten. Mal sehen.:danke: Gruss Frank |
für Oldtimer gibt es meines Wissens nach eine Ausnahmegenemigung für die Umweltzonen, aber da muss das Auto ja auch erst mal 30 Jahre alt werden. |
Genau, 30 müssen die sein.Also alle Golf 1 bis auf die cabrios die Jünger sind. und da es schon die ersten Golf 2 Jetta,Passat und co sind nun auch schon in den alter ;) Für meinen alten Golf 1 den ich mal hatte habe ich 132€ Versicherung und 190€ Steuern bezahlt.also finde ich für ein ganzes Jahr ok.DA lohnt sich für mich kein umrüsten. Und was geil ist,Golf 2 16v ist auch Oldtimer Also Karren die richtig teuer waren im Unterhalt. Leider ist der Steuersatz egal ob minikäfer oder V8 gleich.Das finde ich aber auch nicht ganz ok. Kleine Autos gleichgestellt mit den dicken brummern.Das finde ich an der Sache nicht so ok. Gruss Frank |
Zitat:
Daher finde ich es gut, dass hier pauschalisiert wird und es mit der Bürokratie nicht übertrieben wird. In 5 Jahren bekommen die ersten Golf 3 auch ihr H :) Die werden bis dahin sicherlich auch gänzlich aus dem täglichen Straßenbild verschwunden sein. |
Glaube ich eher nicht. Den die meisten golf 3 sind mit Euro 2 und D3 günstiger als die H-Zulassung. Glaube nicht das viele das machen würden,da der steuersatz zu hoch ist mit 190€ In dieser hinsicht würde ich wenn mein golf 1 Euro 2 hätte würde ich auch auf das H-verzichten aber geht leider nicht in meinen Fall. Aber ich bin trotzdem mal gespannt auf das was kommt :P gruss Frank |
Wenn dann 2023 noch Golf 3 nicht völlig durchgerostet vorhanden sind, was sehr wenige sind. ;-) Wenn dann kleine Benziner die von Omi kaum bewegt wurden, aber Kat haben und damit schon in die Umweltzone dürfen, lohnt sich also nicht. Tuning und optisch guter Zustand sind fürs H Kennzeichen ja auch noch relevant. Wenn werden es Diesel sein, die dann wieder in die Stadt dürfen. ;-) |
Zitat:
Bei mir sind es noch 7 Jahre :D Und das schöne ist, der VR ist mit H-Zulassung günstiger ;) |
Man darf in fünf Jahren mit einigen Golf3 die Umweltzonen nicht mehr befahren. Die wollen nämlich teilweise Euro4 vorschreiben. Ist zwar völlig sinnlos, weil gerade die alten Einspritzer keine Partikel ausstoßen. |
War das Thema nicht mal H- Zulassung?( Kennzeichen) |
Genau: H-Kennzeichen. Hier habe ich Infos aus dem Netz zusammengefasst: Es muss aber noch gesagt sein, Es gibt einmal das Oldtimervollgutachten und einmal ein Wertgutachten Wer nur das Oltimergutachten macht und kein Wertgutachten bekommt man den Oldi nur Haftpflichtversichert. Mit dem Wertgutachten kann man Teil und Vollkasko versichern. (Das Wertgutachten ist bei allen Versicherungen vorgesehen wenn man Teil oder Vollkasko versichern will.) Nur mal zur info Und nun zum Text: Die H-Nummer für Kult-Karossen Seit 1997 gibt es eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Sie erkennen diesen Status am Kennzeichen: Hinter der Erkennungsnummer folgt der Buchstabe „H". Das Finanzamt besteuert Oldtimer-Autos derzeit pauschal mit 191 Euro pro Jahr. Für Oldtimer-Krafträder beträgt die Kfz-Steuer zur Zeit 46 Euro pro Jahr. Ab wann gilt ein Auto oder Kraftrad als Oldtimer? Ihr Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen worden sein. Das Erstzulassungsdatum bisher nie zugelassener Fahrzeuge kann, bei Vorliegen entsprechender Nachweise, bezüglich der Oldtimer-Richtlinie mit dem Produktionsdatum gleichgestellt werden. Ihr Fahrzeug muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet werden. Maßgeblich ist die zum 1. November 2011 aktualisierte „Richtlinie für die Bgutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministerium für Verkehr und ditigale Infrastruktur. Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen ohne oder mit ungültiger Zulassungsbescheinigung eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann. Wann ist ein Fahrzeug ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"? Bevor ein Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen bekommt, muss der Sachverständige sie als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ adeln. Die Bedingungen hierfür regelt der § 23 StVZO: Ihr Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Dazu wird ein guter Pflege- und Erhaltungszustand als Abgrenzung zum "normalen alten" Fahrzeug vorausgesetzt (gebrauchter Zustand möglich, normale Spuren der Jahre (Patina), ohne technische Mängel, keine Unfallrestschäden oder unsachgemäße Instandsetzung, kein Fehlen wesentlicher Teile). Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein. Das heißt: Es sieht so aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der Verkehrswelt erblickte. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen. Kleiner Tipp: Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es hilfreich, wenn Sie Modelldokumentationen, Handbücher oder Prospekte vorlegen. Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug vom Original abweichen, beispielsweise Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl Jedoch müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein. Im Zweifelsfall wenden Sie sich im Vorfeld an Ihren TÜV NORD Sachverständigen. Die Farbgebung Ihres Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc. Welche Umbauten werden anerkannt? Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein. Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte bereits vor der Prüfung mit einem TÜV NORD Sachverständigen. Gruss Frank |
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