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noch dazu ein golf 3 baujahr 99, das halte ich ja fürn totales gerücht. ansonsten gilt, hinfahren, mitm tüvi quatschen, machen wie er meint, fertig. alles andere ist wahrsagerei. |
dachte eigentl es zählt dabei die Erstellung der BE des Fahrzeugs. erstZulassung 99 ist durchaus möglich wenns ein ladenhùter war. bj 99 glaub ich irgendwie auch nicht. |
vieleicht hat er ein Cabrio wurde ja ab 98 gebaut und is ja eigentlich ein G3 |
ez 99 lass ich mir schon eingehen, wenn der lang im laden stand. aber wie gesagt, baujahr 99 halt ich für unwahrscheinlich - cab wär natürlich möglich, war ja aber keine rede davon. |
Und war gar kein Golf, sondern, so wie ich das lese ein Polo 6N |
Zitat:
zitat: Hab nen 6N Polo 95BJ nach altem Recht und mein 99BJ Golf 3 ist schon nach EU zugelassen. |
Ihr Spezialisten . Ez ist 23.04.1999. Ist ein Variant. Der wurde bis 04.99 gebaut. Evtl der letzte:-) |
okay das es ein variant ist hättest du ja auch dazu sagen können. außerdem: du vermischt ja zwei sachen - EZ und BJ. Erst war bei dir vom Baujahr die rede, dann von der EZ. EZ 4/99 heißt ja nicht, das er 99 erst gebaut wurde, der könnte ja schon seit 97 im laden stehen. |
Die eg typgenehmigung war Ende 7/98. Aber glaub darum geht's in dem Fred auch nicht. Sondern um die Abdeckung der Lauffläche oder des Rades. Und das wurde mir so bei der Dekra gesagt. |
Zitat:
du bist ja ein ganz toller hecht. haste uns auflaufen lassen warum war mir klar das du mit nem vari kommst wenn wir hier von ner limo reden .... Zitat:
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Ich bleib bei Spezialisten. Wenn nicht mal ein Fahrzeugschein richtig gelesen werden kann, sondern es Fahrzeug abhängig gemacht wird ob deutsches- oder Eu Recht.. Stattdessen sich der Kopf zerbrochen wird, was ich nun für ein Modell fahre Und natürlich greifen beim Variant andere Bestimmungen als bei der Limousine. (Achtung IRONIE) Die Diskussion ist dem Fragesteller bestimmt hilfreich. |
nur gut das Du klugscheisser gelesen hast worum es hier ging als du dich mit Polo und variant eingeklinkt hast. btw hab ich vom Jahr gesprochen. |
Gut das jemand ein Klugscheißer ist, wenn er Fakten nennt und nicht irgendwelches Halbwissen verbreitet. Aber bei dem Kennzeichen hätte ich das ja wissen müssen. Bin raus! |
Takumi hat doch alles im zweiten Beitrag geschrieben ! Am Besten du fährst damit zum TÜV und er wird Dir genau sagen, ob er es einträgt oder nicht ! Bei mir wurde es an meinem Cabby EZ 12/ 95 im Raum Augsburg eingetragen :) |
Zitat:
wo ist dein Problem mit meinem Kennzeichen du pappnase. wenn du gern mit mir Stress haben möchtest schreib mir ne pn. 35 Beiträge und nen dicken macker spielen das sind mir die liebsten. |
Also Radlauf deckt gerade so ab, beim Vollen einfedern liegt/schleift auch nichts an. Das einzigste was zum Problem werden könnte ist die Abdeckung hinten bei der Heckstoßstange, weil da das Rad keine wirkliche abdeckung hat. |
mach mal ein bild wo man dioe abdeckung des reifens von hinten sieht. |
Passt schon ist Eingetragen ;) |
Also Rad Reifenkombi ist ja eingetragen. Nun wollte ich aber doch noch etwas Tiefer. Was meint ihr geht das noch? Bin mit der HA Hinten Links mal aufm Boardstein gefahren damit es einfedert. http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1410182374.JPG http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1410182394.JPG [IMG]http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1410182427.JPG[/IMG] Beim Tüv wird ja anders getestet die legen vorne Rechts und links was unter. In wie weit da noch ein Unterschied endsteht weiß ich jetzt aber auch nicht. Ps: Die Abschürfungen am Reifen waren schon da vom Vorbesitzer. |
Eingetragen wurde auch bei der Rad Reifen Kombi das ich nur Toyo Bereifung fahren darf. Geschwindikeitsindex derzeit V ist auch mit Eingetragen. Wie ist das reicht es aus wenn ich wieder Toyo Reifen verbaue und könnte ich dann auch einen W Reifen fahren der ja höher ist als der V? |
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