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osnabruecker 24.10.2013 13:05

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1647002)
hab ich au nich gesagt :-P

Eine Aussage wie:
Zitat:

Zitat von Baxter89
Is legal, da eingetragen, fertig!

hört sich für mich aber irgendwie danach an ;)

Baxter89 24.10.2013 13:11

Kommt auf dein Prüfer an, meiner, wie gesagt die auflagen sind andere und nicht alle erkennen die an...

Baxter89 24.10.2013 13:12

Zitat:

Zitat von osnabruecker (Beitrag 1647037)
hört sich für mich aber irgendwie danach an

man nein!

is das gleiche als wenn ich mitm TÜV Türki gutachten komme xD

man bekommts wie gesagt eingetragen

McMar 24.10.2013 16:37

Habe alte bastuck anlage, fächerkrümmer und k&n filter eingetragen bei mir am VR, steht nichtmal bei dass ich eine Motorhaubendämmmatte fahren muss!
glaube bei mir war der k&n auch mit Gutachten von tüv austria.

Peter[OG] 24.10.2013 16:53

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1646990)
Is legal, da eingetragen, fertig!

:-lol-:

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1646990)
Lesen tut man viel aber wissen muss man!

Dann sollte man auch Wissen das nicht jede Eintragung legal ist und man trotzdem ohne Zulassung und damit auch ihne Versicherungsschutz unterwegs sein kann.

Also hat die erste Aussage schon mal nichts mit Wissen zu tun.

Habe vor einiger Zeit schon mal was über "Sportluftfilter" verlinkt. Dürfte man über die Suchfunktion sicher finden.

Bleib beim original Filter, etwas besseres gibts nicht für deinen Motor.

Baxter89 24.10.2013 17:01

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647096]Dann sollte man auch Wissen das nicht jede Eintragung legal ist und man trotzdem ohne Zulassung und damit auch ihne Versicherungsschutz unterwegs sein kann.

Doch ich bin mit legaler Eintragung unterwegs!!!

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647096]Also hat die erste Aussage schon mal nichts mit Wissen zu tun.

Doch sonst sag ichs nich.

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647096]Bleib beim original Filter, etwas besseres gibts nicht für deinen Motor.

Ja vom Verbrauch und der Leistung rate ich das auch.

Peter[OG] 24.10.2013 17:09

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1647098)
Doch ich bin mit legaler Eintragung unterwegs!

Offener Sportluftfilter und Sportauspuff ?

Edit: Vielleicht mit Hilfe einer Geräuschmessung eintragen bekommen ?

Baxter89 24.10.2013 17:14

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647103]Offener Sportluftfilter und Sportauspuff ?

Jo, es sagt nur das jeweilige Gutachten aus ob man originale AGA habn muss sonst ist sowas nirgendwo festgehalten, wenn nich steht halt nichts drin, mein KIT ist etwas älter von K&N

Mein Gutachten dazu hat leider mein TÜVer einbehalten. Aber wie gesagt steht ja nich in allen.

Mortiferus 24.10.2013 17:20

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647103]Offener Sportluftfilter und Sportauspuff ?

Edit: Vielleicht mit Hilfe einer Geräuschmessung eintragen bekommen ?

Bis vor paar Jahren war die Eintragung auch kein Problem, da stand nichts drin, dass man eine originale Auspuffanlage braucht.

Die Richtlinien wurden aber verschärft.

Ist genauso mit Eintragungen von Rad-reifen-Kombinationen.

Eigentlich muss seit 2009? nach Eu-Richtlinen eingetragen werden, das heißt, das komplette Rad muss vom radkasten abgedeckt sein.

Das heißt aber nicht automatisch, dass alle voran gegangenen Eintragungen nichtig sind!

Im Bezug zum K&N gilt das gleiche, also bitte mal etwas mehr mit der Matiere befassen...

Baxter89 24.10.2013 17:23

Zitat:

Zitat von Mortiferus (Beitrag 1647105)
Das heißt aber nicht automatisch, dass alle voran gegangenen Eintragungen nichtig sind!

Mein TÜV Prüfer von der Dekra trägt mir noch immer dem alten Konzept ein, bei mir muss nur Lauffläche abgedeckt sein. is halt nich einheitlich....egal

BTT

Peter[OG] 24.10.2013 17:24

Die Auflage steht seit mehreren Jahren in eigentlich allen Gutachten der offenen Sportluftfilter, ausser im Gutachten der Sportauspuffanlage wird die Verwendung eines offenen Luftfilters genemigt. Und das ist selten.

Eine (illegale) Eintragung macht das ganze also nicht immer automatisch Legal.

Peter[OG] 24.10.2013 17:28

Zitat:

Zitat von Mortiferus (Beitrag 1647105)
Bis vor paar Jahren war die Eintragung auch kein Problem...

Richtig, bis vor ein paar Jahren...



...und was hilft das dem TE heute ?

Nichts, da er es heute eigentlich nicht mehr eingetragen bekommt, und wenn dann bringt die Eintragung nichts, weil sie nicht mal das Papier Wert ist auf dem sie steht.
Ausser im Gutachten der Auspuffanlage ist die Verwendung eines offenen Sportluftfilters erlaubt.

Baxter89 24.10.2013 17:29

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647107]Die Auflage steht seit mehreren Jahren in eigentlich allen Gutachten der offenen Sportluftfilter

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647107]eigentlich

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647107]eigentlich

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1647107]eigentlich

Du sagst es :-)

Meiner behält alle Gutachten immer ein :-)

Peter[OG] 24.10.2013 17:31

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1647106)
Mein TÜV Prüfer von der Dekra trägt mir noch immer dem alten Konzept ein...is halt nich einheitlich...

Sollte aber so sein, die neuen Vorschriften gelten auch für "deinen" TÜV Prüfer.

Golftuner1986 24.10.2013 17:37

Also bei mir am VR wurde der 57i in Verbindung mit Sport-ESD eingetragen. Soviel zum Thema das dies nicht mehr machbar sei.

Allerdings habe ich hier etwas von -es ist eingetragen und fertig- gelesen. Diese Aussage ist so nicht ganz richtig....

Wenn die Rennleitung einen anhält und denkt der ist zu laut, und holen ihr Messgerät raus und er ist zu laut, dann interessiert das nicht ob der eingetragen ist oder nicht.

Im besten Falle gibt es eine mängelkarte mit nach Hause die man vom TÜV absegnen lassen muss....(kostet wenn alles ok ist ca. 40€)

Je nach Beamten kann es aber auch noch eine Strafe geben....

Musste ich selbst schon erleben. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch den netten bekannten TÜV von nebenan ist kein Freifahrtschein für Humbug gegenüber der Polizei.

Zudem wie schon hier erwähnt tut man seinem Motor definitiv nichts gutes mit dem offenen Luftfiltersystemen. Bei den Tauschmatten soll das wohl anders sein....habe aber selbst von denen in anderen Foren schon schlechtes gelesen.

Peter[OG] 24.10.2013 17:48

Zitat:

Zitat von Golftuner1986 (Beitrag 1647113)
Also bei mir am VR wurde der 57i in Verbindung mit Sport-ESD eingetragen. Soviel zum Thema das dies nicht mehr machbar sei.

Was stand in dem Gutachten vom K&N und dem Sportauspuff ? Wie lange ist das her ?

Mir wurde vor >10 Jahren auch ein Gewindefahrwerk am Golf 2 mit neu ermittelter Fahrzeughöhe eingetragen, legal war es deswegen trotzdem nicht.

=> Lichtaustrittskante war weit unter den vorgeschriebenen 50 cm.

Die Eintragung war also vollkommen Nutzlos.

Golftuner1986 24.10.2013 18:25

Was da drin stand weiß ich leider nicht mehr. Wenn das jemand in Augustdorf eingetragen haben möchte weiß ich aber jemanden der das dort macht.
Das muss jetzt ziemlich genau 3 Jahre her sein.

g3cmann 24.10.2013 19:11

das bj macht auch eine menge aus! 91 g3 darf noch mehr wie zb ein 99igerg3 vari

Buddha 24.10.2013 19:21

Zitat:

Zitat von g3cmann (Beitrag 1647147)
das bj macht auch eine menge aus! 91 g3 darf noch mehr wie zb ein 99igerg3 vari

z.B.? Was soll der dürfen was ein anderer nicht darf?

marco 88 24.10.2013 19:26

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1647112)
Sollte aber so sein, die neuen Vorschriften gelten auch für "deinen" TÜV Prüfer.

Es liegt immer im Ermessen des Prüfers , wenn er es so absegnet das z.B bei der Rad / Reifen Kombi nur die Lauffläche abgedecht ist ist es eben so. Der eine Trägt es ein der andere wiederum nicht , die Vorschriften wurden verschärft. Aber wie gesagt Ermessen des Prüfers.


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