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Daniel !!!xD Du hast fast Recht: I. Allgemeine Verkehrsregeln §17 Beleuchtung (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Das markierte kann auch heißen am Tage, ich bin nun am Tage der Meinung das es erfolrderlich ist, warum denn in Richtung verboten denken wenns doch nur gut sein kann. Ja OK kann man fast Grauzone nennen aber für mich eindeutig, doch ich diskutier gern xD |
so wars danke :D scheiss deutsche gesetze hätten wir das geklärt. weils eben so unschlüssig ist. daher denke ich sind die cops angewiesen es einfach nicht mehr zu ahnden. aber mal ganz einfach zurück zum thema. ne zweite standlicht birne wäre eigentlich die wirklich einfachste und beste lösung. ;) |
Jo, also ich find die TFL Dinger immer echtes ATU Pimping da unten diese leisten, passt nich so zum Golf, denn lieber einfach nur n dezentes altes gelbes Standlicht^^ |
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Du hast jedenfalls Recht, die Diskussion nervt. Aber das liegt vor allem daran wie unverständlich die StVO geschrieben ist. ;) Zitat:
Deswegen wäre für mich bescheidene Seele so eine Schaltung in Verbindung mit einem *hust etwas helleren Standlicht eine gute Lösung. Gruß, daniela |
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@ Daniela: Wenn dein Plan korrekt ist, dann stimmt das so, wie du das eingezeichnet hast und du brauchst die Dioden, da die Standlichter mit den Rückleuchten intern in der ZE zusammen geschlossen sind. Und die extra Sicherungen nicht vergessen. Die fehlen in deiner Einzeichnung ;) |
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Edit: Wieso wurden eigentlich meine Beiträge gelöscht ? |
Das mit den Dioden kann man sich sparen. Ich hab nochmal nachgelesen, und die Begrenzungsleuchten dürfen nicht nur vorne betrieben werden: Zitat:
Ob sich das kleine Projekt lohnt... weiß ich nicht. Da eigentlich nur die Innenbeleuchtung gespart wird, rechtfertigt die Ersparnis wohl kaum den Aufwand. Auch hat man hinterher immernoch kein TFL. Die Charakteristik ist zwar schonmal näher dran als ein NSW, aber die Leuchtstärke haut nicht hin. Zur Orientierung: 100W Glühlampe hat 110cd. Die H5W Lampe hat auch nicht mehr. TFL fängt aber erst bei 400cd an und geht bis 1200cd auf der Hauptachse. Trotzdem, gerade weil es ums gesehen werden geht, besser als nichts. Und wir wissen jetzt jedenfalls wie es geht! ;) Ich hab noch nen paar Ideen, was Nachrrüst-TFL am Golf 3 angeht. Unsichtbar verbaute Nachrüst-TFL. Aber dazu mach ich wohl lieber mal nen neuen Thread auf. Dankeschön an alle fürs mitmachen! :danke: Ok, außer Peter :P Gruß, daniela |
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Und jetzt mal zum Thema: Abseits der rechtlichen Situation: Wenn du in die Leitung zu den vorderen Lampen jeweils eine Diode einsetzt und dann über zwei Entkoppelungsdioden die Klemme TFL einspeist, dann ist alles klar. Die Dioden in der 58R/58L-Leitung sperren den Strom zu den Rücklichtern und die beiden Dioden in den Leitungen zu den vorderen Lampen entkoppeln das bei Parklicht. Also die Anodenseiten zeigen zu den Lampen und die Kathoden zu den Schaltern. An der Anodenseite sind die je Lampe (links/rechts vorn) und auf der Kathodenseite zum TFL zusammengeschaltet. |
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toll sieht das ganze aber nicht aus ! dann lieber Standlicht auf TFL legen |
Für weitere TFL-Ideen habe ich mir erlaubt einen neuen Thread zu eröffnen. |
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Das mit den TFLs da unten in den Abdeckungen sieht ja komisch aus^^ |
:rofl: Das ist weder ein Gesetz noch ein Urteil. Das ist ein simpler Beschluss einer einzelnen Richterin von einem Amtsgericht gegen diesen einen Bussgeldbescheid über lächerliche 10 €, nicht mehr und nicht weniger. Das "eigentliche Gesetz" ist die StVO, und diese ist in dem Punkt sehr schwammig formuliert. Wer aber glaubt das dieser Beschluss ein Freifahrtschein ist soll das gerne tun, und sich im Fall der Fälle selber davon überzeugen das auch anderst sein kann. Edit: Mal gespannt ob der Beitrag auch wieder gelöscht wird. Einen Grund für die Löschung der anderen Beiträge werde ich wohl auch nie erfahren. Ist halt schon "Arm" wenn einer der "Verantwortlichen" nur positives lesen und womöglich auch verstehen kann. |
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Wenn Du jetzt meinst Du weißt es besser als der Richter müsstest Du das schon nen bissl begründen. Es kursieren auch Anfragen ans Verkehrsministerium mit dem gleichen Ergebnis im Netz, aber das kannst du selber googeln. Du hast Recht wenn Du sagst nen Urteil/Beschluss ist kein Freifahrtschein, aber ist das in der Praxis wichtig? Wenn Du jetzt nen Beispiel ab 2010 anbringen würdest wo es anders ausging wärs das sicher interessant für alle. Zitat:
- ich extra lieb drum gebeten hab das nicht hier im Thread zu machen - Du immer auf deiner Meinung beharrst ("Das ist Quatsch!") anstatt mal die Karten auf den Tisch zu legen und einfach zu schreiben was du weißt - Du schon x-mal gesagt hast "ich bin raus" um dann doch wieder anzufangen. Du hast von Anfang an das Thema und meine Bitte dabei zu bleiben ignoriert. Deswegen wurden, auf meinen Vorschlag hin, deine Beiträge wegen Offtopic gelöscht. Meine Antworten-Beiträge übrigens auch. Wenn Du einfach nen neuen Thread aufgemacht hättest, wären unsere Beiträge (und die schöne Zeit) net umsonst gewesen, hätte sicher auch andere interessiert. So und jetzt zeig doch mal dass Du nicht nur stänkern/besserwissen/jammern kannst und such Dir nen anderen Thread. Gruß, daniela |
Also ich habe keine tfl drin sondern ganz normale frontblinker in die allerdings eine standlichtfassung mit eingebaut wurde (vom hersteller).. Natürlich mit E Prüfzeichen... So sieht es mit eingeschaltenem Standlicht aus ( benutze ich Tagsüber und wetter- bzw dämmerungsbedingt natürlich das Abblendlicht) http://www.golf3.de/images/imported/2013/07/478.jpg und niemand hat sich, bis jetzt, diesbezüglich beschwert (weder tüv hessen oder die polizei, wenn sie mir entgegen kommen) PS: Das Foto wurde bei Dunkelheit auf meinem Stellplatz gemacht (ich fahre so im dunkeln NICHT herum) Gruß |
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Wenn du den Lichtschalter im Auto nach ganz rechts dreht. Leuchten die Standlichter in Kombination mit Abblendlicht oder gehen die aus? |
Ja bin so drüber gekommen die leuchten mit dem Abblendlicht |
Komisch die Kombination ist verboten. Bei mir hatte mal einer vom Tüv gemeckert und gemeint, dass die abblenden müssen ( dunkler). Wikipedia: Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen. Muss diesen Monat tüven und bin am überlegen die vorher raus zu machen. Oder du sagst mir wo du warst :D |
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