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Baxter89 17.07.2013 00:17

Daniel !!!xD

Du hast fast Recht:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Das markierte kann auch heißen am Tage, ich bin nun am Tage der Meinung das es erfolrderlich ist, warum denn in Richtung verboten denken wenns doch nur gut sein kann.

Ja OK kann man fast Grauzone nennen aber für mich eindeutig, doch ich diskutier gern xD

Danjo 17.07.2013 00:24

so wars danke :D scheiss deutsche gesetze hätten wir das geklärt.
weils eben so unschlüssig ist. daher denke ich sind die cops angewiesen es einfach nicht mehr zu ahnden.

aber mal ganz einfach zurück zum thema.

ne zweite standlicht birne wäre eigentlich die wirklich einfachste und beste lösung.
;)

Baxter89 17.07.2013 00:27

Jo, also ich find die TFL Dinger immer echtes ATU Pimping da unten diese leisten, passt nich so zum Golf, denn lieber einfach nur n dezentes altes gelbes Standlicht^^

cosmopol_b 17.07.2013 01:01

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1619353)
Hey Cosmopol_b, haste zufällig meinen Thread mit dem Standlicht gelesen oder woher weiste es so genau? [...], kann das bald nich mehr hörn mit der Standlichdiskussion:schimpf: is au keine Grauzone oder so denn wenn man es genau liest ist der Text Aussagekräftig.

Das es so sein muss ergibt sich ja indirekt aus dem Gerichtsurteil von 2008. Außerdem ist es beim Abblendlicht ja im Grunde genauso. Wenn ich es nicht anmachen muss (Tageslicht), kann ich es (vorne/hinten getrennt) anmachen wie ich will. Natürlich sollte man jetzt nicht das Licht zum Bass der Musik blinken lassen oder Nightrider mit 4 Standlichtern vorne spielen. Meine Idee irritiert aber niemanden, sondern sorgt im schlimmsten Fall mit 10 Watt Einsatz für bissl mehr Sicherheit als ganz ohne richtiges TFL.

Du hast jedenfalls Recht, die Diskussion nervt. Aber das liegt vor allem daran wie unverständlich die StVO geschrieben ist. ;)

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1619353)
Kauf dir doch die originalen TFLs die unten in die Plastegitter kommen, sieht gut aus. oder sind das Neblis? hmmm aber weiter oben stand ja das die nich dein ding sind^^

"Originale" (von Hella oder was?) TFL für die Plastegitter, also nicht beides getrennt, find ich nicht mehr zum kaufen, nur noch für den Golf 4. Mit "nich mein Ding" meine ich die die an die Position der NSW kommen und eher zu den G4-Scheinwerfern passen weil Klarglas. Was man für den Golfi bräuchte wär entweder die skandinavische Schaltung oder gescheite Halogen-TFL. Ersteres ist imho bei VW nicht mehr lieferbar, und Halogen-TFL für den Golf 3 hab ich mit Zulassung keine gefunden. Und mein Gefühl sagt mir, dass es schwierig wär was zu basteln was nicht zu modern oder verkorkst aussieht.

Deswegen wäre für mich bescheidene Seele so eine Schaltung in Verbindung mit einem *hust etwas helleren Standlicht eine gute Lösung.


Gruß,
daniela

fitzner36 17.07.2013 07:54

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619367)
Hey cool, alles klar! Hab mich wirklich schon Kabelbäume mit Isolierband basteln sehen ;) Ich nehm mir morgen mal die Stromlaufpläne vor und schau mir das genauer an.



Also wenn ichs richtig verstehe meint ihr beide das gleiche.
Ich habs mal in einem Plan vom User Zaydo von t4-wiki.de eingezeichnet. Stimmt das so plus eventuelle Sicherungen?


Gruß,
daniela

genau so dann passt es ;)

Mustang80 17.07.2013 17:04

@ Daniela:

Wenn dein Plan korrekt ist, dann stimmt das so, wie du das eingezeichnet hast und du brauchst die Dioden, da die Standlichter mit den Rückleuchten intern in der ZE zusammen geschlossen sind.

Und die extra Sicherungen nicht vergessen. Die fehlen in deiner Einzeichnung ;)

Peter[OG] 17.07.2013 17:18

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1619353)
...seitdem es das beschriebene Gesetz gibt ist es erlaubt und nicht verboten!

Welches Gesetz ?

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1619353)
wer den Gesetzestext aufgeschlüsselt haben möchte gern per PN

Würde mich über eine PN sehr freuen.

Edit: Wieso wurden eigentlich meine Beiträge gelöscht ?

cosmopol_b 17.07.2013 18:00

Das mit den Dioden kann man sich sparen. Ich hab nochmal nachgelesen, und die Begrenzungsleuchten dürfen nicht nur vorne betrieben werden:

Zitat:

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1.
Parkleuchten,
2.
Fahrtrichtungsanzeiger,
3.
die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4.
Arbeitsscheinwerfer an
a)
land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b)
land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5.
Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Das heißt man muss die 2x5W Schlussleuchten mitbetreiben und die Kennzeichenbeleuchtung ebenfalls. Das sollte sich automatisch an Klemme 58l und 58r ergeben, da angeblich am rechten Standlicht sowieso die Kennzeichenbeleuchtung hängt.

Ob sich das kleine Projekt lohnt... weiß ich nicht. Da eigentlich nur die Innenbeleuchtung gespart wird, rechtfertigt die Ersparnis wohl kaum den Aufwand. Auch hat man hinterher immernoch kein TFL. Die Charakteristik ist zwar schonmal näher dran als ein NSW, aber die Leuchtstärke haut nicht hin. Zur Orientierung: 100W Glühlampe hat 110cd. Die H5W Lampe hat auch nicht mehr. TFL fängt aber erst bei 400cd an und geht bis 1200cd auf der Hauptachse.

Trotzdem, gerade weil es ums gesehen werden geht, besser als nichts.
Und wir wissen jetzt jedenfalls wie es geht! ;)

Ich hab noch nen paar Ideen, was Nachrrüst-TFL am Golf 3 angeht. Unsichtbar verbaute Nachrüst-TFL. Aber dazu mach ich wohl lieber mal nen neuen Thread auf.

Dankeschön an alle fürs mitmachen! :danke: Ok, außer Peter :P


Gruß,
daniela

wolfi71 17.07.2013 19:29

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1619266)
den strom verbrauch mit knappem 6*5 watt sind zzgl vlt zu lass mich hochstapeln 30 watt für innen beleuchtung kann man vernachlässigen die lima läuft eh mit der strom wird so oder so produziert.

Das ist aber ein ganz schmales Brett. je mehr Strom verbraucht wird, desto mehr Leistung muss über den Motor in die Lima gesteckt werden. Das kann man ganz leicht feststellen, wenn man sich mal die Mühe macht und die Werte aus der Einspritzanlage ausliest. Da sieht man wie die Einspritzzeiten größer werden, wnen Verbraucher zugeschaltet werden. Man kann schon die Bremslichter erkennen.

Und jetzt mal zum Thema: Abseits der rechtlichen Situation: Wenn du in die Leitung zu den vorderen Lampen jeweils eine Diode einsetzt und dann über zwei Entkoppelungsdioden die Klemme TFL einspeist, dann ist alles klar. Die Dioden in der 58R/58L-Leitung sperren den Strom zu den Rücklichtern und die beiden Dioden in den Leitungen zu den vorderen Lampen entkoppeln das bei Parklicht. Also die Anodenseiten zeigen zu den Lampen und die Kathoden zu den Schaltern. An der Anodenseite sind die je Lampe (links/rechts vorn) und auf der Kathodenseite zum TFL zusammengeschaltet.

HDD 17.07.2013 21:05

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619558)
Ich hab noch nen paar Ideen, was Nachrrüst-TFL am Golf 3 angeht. Unsichtbar verbaute Nachrüst-TFL. Aber dazu mach ich wohl lieber mal nen neuen Thread auf.

Schau mal in meinen SR, meine TFL fallen auch nicht auf wenn die aus sind.

HDD 17.07.2013 22:22

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619328)
Halogen-TFL passend für den Golf würde ich sofort einbauen. Ich glaub HDD hatte sowas mal zeitweilig drin. Geht aber nur mit basteln an den Blenden im Stoßfänger.

Ich hatte die Gitter ausgeschnitten und mit einer selbsgebauten Halterung die Leuchten weiter nach innen gelegt gehabt.http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1297445055.JPG

fitzner36 17.07.2013 22:53

toll sieht das ganze aber nicht aus !

dann lieber Standlicht auf TFL legen

cosmopol_b 17.07.2013 23:11

Für weitere TFL-Ideen habe ich mir erlaubt einen neuen Thread zu eröffnen.

Baxter89 17.07.2013 23:32

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1619544]Welches Gesetz ?

Siehe ein oder zwei seiten weiter vorn.

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1619544]Würde mich über eine PN sehr freuen.

Siehe ebenfalls ein oder zwei Seiten vorn

Das mit den TFLs da unten in den Abdeckungen sieht ja komisch aus^^

Peter[OG] 18.07.2013 08:53

:rofl:

Das ist weder ein Gesetz noch ein Urteil.

Das ist ein simpler Beschluss einer einzelnen Richterin von einem Amtsgericht gegen diesen einen Bussgeldbescheid über lächerliche 10 €, nicht mehr und nicht weniger.

Das "eigentliche Gesetz" ist die StVO, und diese ist in dem Punkt sehr schwammig formuliert. Wer aber glaubt das dieser Beschluss ein Freifahrtschein ist soll das gerne tun, und sich im Fall der Fälle selber davon überzeugen das auch anderst sein kann.

Edit: Mal gespannt ob der Beitrag auch wieder gelöscht wird. Einen Grund für die Löschung der anderen Beiträge werde ich wohl auch nie erfahren. Ist halt schon "Arm" wenn einer der "Verantwortlichen" nur positives lesen und womöglich auch verstehen kann.

cosmopol_b 18.07.2013 10:15

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1619798)
Das ist ein simpler Beschluss einer einzelnen Richterin von einem Amtsgericht gegen diesen einen Bussgeldbescheid über lächeriche 10 €, nicht mehr und nicht weniger.

Aber das zeigt doch dass die Rechtsauffassung von nem Richter (Standlicht ok) da eher dem Gesetz entspricht als die Intuition eines Polizisten (Standlicht nicht ok).
Wenn Du jetzt meinst Du weißt es besser als der Richter müsstest Du das schon nen bissl begründen. Es kursieren auch Anfragen ans Verkehrsministerium mit dem gleichen Ergebnis im Netz, aber das kannst du selber googeln.
Du hast Recht wenn Du sagst nen Urteil/Beschluss ist kein Freifahrtschein, aber ist das in der Praxis wichtig? Wenn Du jetzt nen Beispiel ab 2010 anbringen würdest wo es anders ausging wärs das sicher interessant für alle.


Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1619798)
Einen Grund für die Löschung der anderen Beiträge werde ich wohl auch nie erfahren. Ist halt schon "Arm" wenn einer der "Verantwortlichen" nur positives lesen und womöglich auch verstehen kann.

Puh, wo soll ich da anfangen? Du merkst ja ich bin echt gern bereit mit dir darüber zu diskutieren. Obwohl
- ich extra lieb drum gebeten hab das nicht hier im Thread zu machen
- Du immer auf deiner Meinung beharrst ("Das ist Quatsch!") anstatt mal die Karten auf den Tisch zu legen und einfach zu schreiben was du weißt
- Du schon x-mal gesagt hast "ich bin raus" um dann doch wieder anzufangen.


Du hast von Anfang an das Thema und meine Bitte dabei zu bleiben ignoriert. Deswegen wurden, auf meinen Vorschlag hin, deine Beiträge wegen Offtopic gelöscht. Meine Antworten-Beiträge übrigens auch. Wenn Du einfach nen neuen Thread aufgemacht hättest, wären unsere Beiträge (und die schöne Zeit) net umsonst gewesen, hätte sicher auch andere interessiert. So und jetzt zeig doch mal dass Du nicht nur stänkern/besserwissen/jammern kannst und such Dir nen anderen Thread.


Gruß,
daniela

JAGolf3 18.07.2013 10:39

Also ich habe keine tfl drin sondern ganz normale frontblinker in die allerdings eine standlichtfassung mit eingebaut wurde (vom hersteller).. Natürlich mit E Prüfzeichen...
So sieht es mit eingeschaltenem Standlicht aus ( benutze ich Tagsüber und wetter- bzw dämmerungsbedingt natürlich das Abblendlicht)
http://www.golf3.de/images/imported/2013/07/478.jpg und niemand hat sich, bis jetzt, diesbezüglich beschwert (weder tüv hessen oder die polizei, wenn sie mir entgegen kommen)

PS: Das Foto wurde bei Dunkelheit auf meinem Stellplatz gemacht (ich fahre so im dunkeln NICHT herum)

Gruß

p1xx0r 18.07.2013 10:42

Zitat:

Zitat von JAGolf3 (Beitrag 1619824)
niemand hat sich, bis jetzt, diesbezüglich beschwert (weder tüv hessen oder die polizei, wenn sie mir entgegen kommen)

Bist du damit übern Tüv gekommen?
Wenn du den Lichtschalter im Auto nach ganz rechts dreht. Leuchten die Standlichter in Kombination mit Abblendlicht oder gehen die aus?

JAGolf3 18.07.2013 10:44

Ja bin so drüber gekommen die leuchten mit dem Abblendlicht

p1xx0r 18.07.2013 10:47

Komisch die Kombination ist verboten. Bei mir hatte mal einer vom Tüv gemeckert und gemeint, dass die abblenden müssen ( dunkler).

Wikipedia:

Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Muss diesen Monat tüven und bin am überlegen die vorher raus zu machen. Oder du sagst mir wo du warst :D


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