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Golferin1512 17.03.2013 09:03

Ich danke euch für die vielen hilfreichen antworten. Mal sehen was dabei raus kommt! Werde nochmal mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen!

G3 Variant 17.03.2013 09:31

Hm, man kann die Situation so oder so sehen und bewerten.

Fehlverhalten ost aber auch bei beiden Parteien zu finden.

Damit mir sowas nicht passiert, mache ich weder als Käufer noch als Verkäufer via sms oder mail ne Zusage.
Ich schreibe immer, schauen Sie sich den Artikel bitte erst vor Ort an, dann sehen wir weiter.

Es ist natürlich so, das Du ja auch hättest sagen können , ne das und das hab ich auf dem Bild aber nicht gesehen, oder dieser und jener Rostpickel war nicht zu erkennen, ich nehme den Wagen nicht.

So oder so muss man aber sagen das Du / Ihr ganz schön naiv seid, zu schreiben :
Zitat:

Zitat von Golferin1512 (Beitrag 1568631)
Hallo...
Wir haben uns über mobile einen golf3 vr6 in weiss mit ventofront gekauft.

Du hast den Wagen nur auf Bildern gesehen und sagst Ihr habt den gekauft ?

Die können doch schon 5 Jahre alt sein.

Zitat:

Zitat von Golferin1512 (Beitrag 1568631)
Hallo...
Gott sei dank keine Anzahlung gemacht.

Auch das kann man so oder so sehen, wäre eine Anzahlung geflossen, hätte man wenn man vor Gericht gehen will wesentlich bessere Chancen.

Ich denke aber auch, das Ihr Anspruch auf die angefallenden Kosten habt, denn Ihr habt ja eMails und SMS und da ist es ja zu einer Einigung gekommen, daher hätte der VK Euch früh genug absagen müssen.

So oder so gilt wie immer :
Augen auf beim Autokauf

Raven761 18.03.2013 10:16

Natuerlich ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden. Mir ist bereits das gleiche passiert. Muendliche und schriftliche Zusage ueber Mail war vorhanden, der Kaeufer ist aber trotzdem im letzten Moment abgesprungen.

Mein Bruder hat Jura studiert, der hat ihm Beine gemacht. Ein Kaufvertrag ist bereits abgeschlossen, wenn der Kaeufer in einer SMS schreibt "Ich nimms."

Von daher kommst du mit einem Anwalt sehr weit. Vor allem sind dir jede Menge Kosten entstanden. Eine Rechtsschutzversicherung macht hier Sinn.

G3 Variant 18.03.2013 10:25

Zitat:

Zitat von Raven761 (Beitrag 1569294)
Natuerlich ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden. Mir ist bereits das gleiche passiert. Muendliche und schriftliche Zusage ueber Mail war vorhanden, der Kaeufer ist aber trotzdem im letzten Moment abgesprungen.

Mein Bruder hat Jura studiert, der hat ihm Beine gemacht. Ein Kaufvertrag ist bereits abgeschlossen, wenn der Kaeufer in einer SMS schreibt "Ich nimms."

Von daher kommst du mit einem Anwalt sehr weit. Vor allem sind dir jede Menge Kosten entstanden. Eine Rechtsschutzversicherung macht hier Sinn.

Also fett markierste bezweifel ich aber doch sehr Stark.
Besser gesagt glaube ich das nicht denn es kann ja so garnicht sein.

Wenn man kurz drüber nachdenkt, kann und darf man ja dann garnichts verkaufen, woher willst Du denn wissen das nicht ein anderer vorher besagte SMS geschrieben hat ?

Nur weil mir einer schreibt " ich nehms " egal ob per eMail oder SMS gehört ihm der Artikel mit Sicherheit nicht.
Sendet der VK eine Bestätigung ok, gehört Dir oder wie auch immer, könnte das wohl stimmen.

Nur weil mir ein Intreressent ne sms schickt in der steht er nimmt besagten Artikel kann dieser Ihm garnicht gehören.

Evtl. ist er ja bereits verkauft.

Person A stellt ein KFZ bei Mobile rein.

Person B interessiert sich dafür.

Person B kommt zur Besichtigung und die Parteien sind sich einig und unterschreiben gerade den Kaufvertrag.

Da ruft Person C an und sagt : ich nehms.

Na LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL
Da wird sich Person B aber bestimmt freuen.

Raven761 18.03.2013 10:52

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1569298)
Also fett markierste bezweifel ich aber doch sehr Stark.
Besser gesagt glaube ich das nicht denn es kann ja so garnicht sein.

Wenn man kurz drüber nachdenkt, kann und darf man ja dann garnichts verkaufen, woher willst Du denn wissen das nicht ein anderer vorher besagte SMS geschrieben hat ?

Nur weil mir einer schreibt " ich nehms " egal ob per eMail oder SMS gehört ihm der Artikel mit Sicherheit nicht.
Sendet der VK eine Bestätigung ok, gehört Dir oder wie auch immer, könnte das wohl stimmen.

Nur weil mir ein Intreressent ne sms schickt in der steht er nimmt besagten Artikel kann dieser Ihm garnicht gehören.

Evtl. ist er ja bereits verkauft.

Person A stellt ein KFZ bei Mobile rein.

Person B interessiert sich dafür.

Person B kommt zur Besichtigung und die Parteien sind sich einig und unterschreiben gerade den Kaufvertrag.

Da ruft Person C an und sagt : ich nehms.

Na LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL
Da wird sich Person B aber bestimmt freuen.

Natuerlich nicht, in dem Fall gings aber nicht um mehrere Parteien, sondern um einen direkten Deal zwischen 2 Personen. So siehts aus, mehr muss man nicht dazu sagen und auch nicht alle x-beliebigen Bsp. durchspielen.

Ich bin auf jedenfall vorsichtiger geworden, wenn ich etwas gebraucht kaufe.

G3 Variant 18.03.2013 11:33

Sowohl als Käufer wie auch Verkäufer muss man immer vorsichtig sein, egal in welchem Bereich.

Ach das man NIEMALS einen angemeldeten PKW verkauft usw.

Wie sagte Oma immer :
Augen auf beim Eierlauf .....

wolfi71 18.03.2013 12:37

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1569321)
Sowohl als Käufer wie auch Verkäufer muss man immer vorsichtig sein, egal in welchem Bereich.

Ach das man NIEMALS einen angemeldeten PKW verkauft usw.

Wie sagte Oma immer :
Augen auf beim Eierlauf .....

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt auch seriöse Käufer, wie mich z.B. , die das Auto sogar samstags ummelden.

Ich hatte mein Auto auch zugelassen am Karfreitag geholt und dann am Ostersamstag umgemeldet.

Man geht als Verkäufer mit dem SFR kein Risiko ein, weil der Käufer ja Datum und Uhrzeit der Übernahme bescheinigt.

G3 Variant 18.03.2013 12:46

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1569359)
1- Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt auch seriöse Käufer, wie mich z.B. , die das Auto sogar samstags ummelden.

2- Man geht als Verkäufer mit dem SFR kein Risiko ein, weil der Käufer ja Datum und Uhrzeit der Übernahme bescheinigt.

Ich gebe Dir sogar Recht Wolfgang.
Ich habe auch mal ein angemeldetes Auto übernommen und war froh da ich mir lauferei und Kosten ersparen konnte.

Ich bin aber ein gebranntes Kind.

Es ist schon einige Jahre her, da hatte meine Mutter Ihren E30 verkauft.

6 Monate später hatte meiner Mutter Post bekommen, das der Wagen irgednwo an der plonischen Grenze auf deutschem Boden neben einem Acker steht.
Und der Wagen innerhalb einer Frist von uns dort entfernt werden müsste.

Na was meinste was Muttern für Augen gemacht hatte.

Es gibt sicherlich noch faire Käufer, aber leider ist es nicht immer so.

Wenn man die Uhrzeit im Kaufvertrag fest hält ist das sicherlich gut, falls es danach zu einem Crash kommen sollte.

Sind es aber linke Vögel und die Karre wird nicht ab-umgemeldet oder wie in dem Fall wird der Hobel abgemeldet gefunden, wenden die sich IMMER an den letzten Halter.

Muttern war dann doch gut aus der Sache gekommen, aber seid dem Tag gehen bei uns nur abgemeldete Fahrezuge in eine andere Hand.

kleintoni 18.03.2013 13:37

wenn man ein fahrzeug angemeldet übergibt sollte man den kaufvertrag bei der zulassungsstelle hinterlegen lassen. somit ist der neue besitzer des fahrzeugs, auch wenn es nicht zugelassen wird, bekannt

Golferin1512 18.03.2013 21:35

Ich bin euch echt dankbar für die vielen hilfreichen antworten! Ich denke das mir das eine lehre war und ich sowas nicht wieder machen werde. Werde mir nur noch Autos aus dem Umkreis raus suchen, damit ich dann auch hinfahren kann um sie mir dann anschauen zu können!!!
Vielen Dank an alle !!!


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