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Bedeutet das also dass ich nu die 20% mehr zahlen muss und dass ich dann 2015 im Januar wieder hin muss wenn ich nu am Freitag zur HU fahr? oder trotzdem im Oktober? |
Ok, das ist mir neu ehrlich gesagt. ABER: Die 20% beruhen darauf, das eine Ergünzungsuntersuchung durchgeführt wird. Jetzt mal unter uns Gebetsschwestern: Was will der Prüfer denn noch mehr prüfen, was er nicht so auch schon zu prüfen hat, nach alten und neuen Richtlinien? Die 20% sind ja der Mehraufwand für die besagte Ergänzungsuntersuchung... Alle relevanten Sachen werden so schon durch die HU abgedeckt. Komische Nummer, obwohl ich sicher weiss, das hier bislang keiner ne Probefahrt gemacht hat ( die prüfer, die zu uns kommen ).... |
Also die 20% sind nicht zu erkären ;) würde auch schon im ADAC und Co durchgesprochen und da wurde auch keine erklärung dafür gefunden. |
Hallo, wenn man heute mit einem Fahrzeug zum TÜV ( oder Dekra oder KÜS oder... ) bei dem der TÜV Termin überzogen ist bezahlt man die erhöhte Gebühr. Dafür gibt es keine Rückdatierung des neuen Termins mehr. Gruß Klaus |
So meine ich das auch gehört zu haben. |
Genau so ist es auch. War 11/2012 zur HU hätte aber 07/ 2012 gemusst Hab 20€ mehr bezahlt als normal dafür hab ich jetzt bis 11/14 ist meiner meinung nach gerechtfertigt edit: war bei tüv nord das mit den mehr kosten kommt erst wenn man mehr als 2monate drüber ist so hatte mir das der Prüfer erklärt die ersten zwei monate sind wie ne probezeit |
Joa ich muss auch zum Tüv Nord. |
So, habs Auto vor 2 Std zum Tüv gebracht, da Morgen Früh um Halb 8 der TÜV in der Werkstatt meines vertrauens ist. Da ich euch ja mitgeteilt habe, dass der TÜV im Oktober abgelaufen ist, habe ich mich mit den Meister der Werkstatt nach Feierabend noch kurz unterhalten: Fazit: Der TÜV ist seit Oktober abgelaufen, das heisst ich zahle 20% mehr, aber wenn alles glatt läuft bekomm ich die Plakatte und die ist dann bis 01.2015 gültig statt 10/2014. |
naja aber dann doch lieber immer gleich zur HU. Die 20% rechnen sich erst nach 6 Monaten. |
Zitat:
Aber naja, muss gemacht werden. Hoffentlich kann ich den Morgen ohne Mängel wieder abholen. Naja wenn nich...naja dann isses halt so |
Zitat:
Wir fahren alle relativ alte Autos und nicht jeder hat z.B. einen so geschulten Popo dass er merkt wann der Stoßdämpfer die TÜV-Anforderungen unterschreitet. Jetzt passieren in Deutschland ca. 1000 Unfälle/Tag und es erwischt Dich. Deine Versicherung bekommt dann die abgelaufene HU mit und wird versuchen, per Gutachter irgendeinen Mangel an dem Auto zu finden. Und schon wenn einer beim TÜV hätte_gefunden_werden_können, bekommste mindestens ne Teilschuld oder verschuldest dich im dümmsten Fall für den Rest deines Lebens. Von Körperschäden reden wir lieber garnicht. Für meinen Geschmack rechnet sich das nicht, ich zahl die sowieso recht teure Versicherung doch net zum Spaß. Gruß, Daniela |
@ Daniela : is nich war, echt ? Glaub ich nicht. Ist das etwa so ? Na evtl. hättest Du die Postings davor auch lesen sollen oder meinen Beitrag im ganzen zitieren sollen. Ich bin der letzte hier im Forum, der seine HU überzieht. |
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Bis zum 2. Monat gibt es auch bei der Polizei noch keine Strafe sollte man rausgezogen werden. Bei einem Unfall wäre bei nur einem Monat überzogen wohl auch nix passiert Versicherungstechnisch. |
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Der Themenstarter is nun halt 2 Monate drüber und ich finds gut dass hier jetzt nochmal steht, dass in sonem Fall: - Versicherungsschutz verfällt und - wenn man Pech hat noch 15€ Bußgeld plus sehr kurzfristiger TÜV-Termin anstehen. Dass 99% aller Leute aktuellen TÜV haben is klar. Gruß, Daniela |
2 Monate überziehen kostet NICHT mehr! 20% Aufschlag erst ab dem 3. Monat. Knöllchen gibt es auch erst ab dem 3. Monat! Ich führe die meisten Fahrzeuge zu Beginn des 2. überzogenen Monats vor. Gibt 2 Monate plus, und kostet nichts... Zum Versicherungsschutz kann ich euch auch beruhigen! Denn wenn ein Gutachter die Karre nach einem Unfall auseinanderreißt, dann nur weil bei dem Unfall mindestens ein schwer verletzter Mensch am Ende rausgekommen ist. Sollte hierbei dann festgestellt werden, dass ein technischer Mangel zu dem Unfall geführt hat, kann es unter Umständen unangenehm werden! Dies ist jedoch UNABHÄNGIG vom Ablaufdatum der HU! Auf deutsch: Auch bei über einem Jahr Rest-HU, wird bei einem tödlichen Verkehrsunfall durch einen Gutachter ermittelt werden OB ein technisches Versagen dazu geführt hat. Desweiteren sollte man sein Fahrzeug soweit in Ordnung halten, dass man jederzeit eine HU (nach Möglichkeit ohne Mängel) bestehen kann. MfG |
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Er schreibt im Oktober hätte er sollen. Das heisst 2 Montate (November,Dezember) hat ers nicht gemacht (2 Monate drüber) und ist damit im 3. Monat. Zu dem Versicherungskram: Du hast ja Recht, aber mit "in Ordnung halten" meinen die Versicherungen hauptsächlich dass Du zum TÜV gehst. Das wiegt im Zweifelsfall schwerer als z.B. leicht abgefahrene Reifen. Dass man im dümmsten Fall dran ist sind wir ja einer Meinung. Artikel: Versicherungsschutz wenn Tüv abgelaufen |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) So, Leute...Mein Jubi ist fast ohne Mängel durch den TÜV gekommen. Einzigste was bemägelt wurde ist das Wischerblatt hinten. :) aber seht selbst: PS: Ich brauchte die 20% nicht bezahlen :) Vllt. hatte der TÜV ja ein guten Tag :) |
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Das meine Bremsanlage einwandfrei funktioniert und das unter Hinweis steht Bremsleitung mitte und hinten korrodiert? Das bedeutet dass an den Bremsleitungen minimal Flugrost war, und das von der Firma behoben wurde. Wenn´s was gravierendes wäre, würde es denk ich mal unter Mängel stehen und hätte wohl kein neuen TÜV bekommen ? Vllt. hast du ja was überlesen, bzw. übersehen ? |
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