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-   -   Unfall, wie gehe ich nun am besten vor? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=110002)

G3 Variant 10.11.2012 15:04

Ich würde das mit dem Anwalt auch erst lassen, sollte es notwendig sein, kann man das immer noch machen. Es ist alles gegeben dads Du diesen noch später einschalten kannst.

Ich möchte aber nicht neben Dir gesessen haben, das hatte ich zum Glück noch nie mit einem Radfahrer. Ich glaube ich hätt mir in die Buxe gemacht.

Das wichtigste ist das der ohne große Schäden davon gekommen ist, dann bleibt zu hoffen das Du keine nassen damit machst und der eine Versicherung hat die auch zahlt.

Ich bin der Meinung gegen diese Zweiradhooligans sollte wesentlich härter vorgegangen werden.

wolfi71 10.11.2012 15:05

Wenn ich mir den Unfallort ansehe, bis zu sicher dass dort nicht rechts vor links gilt? Ich sehe keine Anzeichen, dass es eine Einfahrt oder eine, dieser gleichgestellte, verkehrsberuhigte Zone wäre. Ein durchlaufender Randstein ist kein sicheres Zeichen für eine Einfahrt. Die Straße ist gesperrt, das ist klar, aber das besagt nicht viel.

Und dann bist du nämlich schuld. Aufpassen

Peter[OG] 10.11.2012 15:13

Ein Totalschaden ist das nur falls man den Wagen mit neuen Originalteilen bei VW richten lässt, und davon wird der Gutachter ausgehen.

Mit gebrauchten Originalteilen kann man den Schaden doch recht günstig reparieren, das teuerste wird die Lackierung sein.

Inferno 10.11.2012 16:11

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1513109)
Wenn ich mir den Unfallort ansehe, bis zu sicher dass dort nicht rechts vor links gilt? Ich sehe keine Anzeichen, dass es eine Einfahrt oder eine, dieser gleichgestellte, verkehrsberuhigte Zone wäre. Ein durchlaufender Randstein ist kein sicheres Zeichen für eine Einfahrt. Die Straße ist gesperrt, das ist klar, aber das besagt nicht viel.

Und dann bist du nämlich schuld. Aufpassen

Sieht nach abgesenkter bordstein aus. Also hat er ganz sicher vorfahrt

golf3-Turborider 10.11.2012 16:25

ich hab erst vorkurzem ne neue Frontscheibe rein machen lassen
da waren 2 kleine Steine unterm Wischer welche mir mal 2 lange Kratzer quer über die Scheibe zogen
aber meine Versicherung hat den Schaden bezahlt die Scheibe kostete mit Einbau um die 600€
schon heftig wie teuer das ist

Peter[OG] 10.11.2012 16:35

Meine Scheibe (mit Blaukeil) hat 145 € gekostet. Klebesatz, Scheibenreiniger, Distanzstücke, Klein- u. Hilfsmaterial nochmal ~50 €. Inkl. Arbeitszeit und MwSt waren das dann insgesamt ~400 €. Zum Glück habe ich TK ohne SB.

golf3-Turborider 10.11.2012 16:39

Habe auch TK ohne SB

G3 Variant 10.11.2012 16:44

Habe TK mit 150SB, die komplette Rechung die an die Versicherung gegangen war 540€ und n paar Cents.
- 150€ musste die Versicherung also 390€ übernehmen.

wolfi71 10.11.2012 17:36

Zitat:

Zitat von Inferno (Beitrag 1513137)
Sieht nach abgesenkter bordstein aus. Also hat er ganz sicher vorfahrt

Stimmt, aber es kommt wieder die Betriebsgefahr ins Spiel. Da wird er mit 30% Abzug leben müssen.

LG Hagen - Urteil vom 14.11.07

w1cht 10.11.2012 17:57

jaja, immer schön nen Gutachter rufen ;)

Bei den meisten Schäden reicht auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt..

..und dann jammern wenn die Versicherungsbeiträge steigen ;)

GT_Variant 10.11.2012 18:44

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1513182)
Stimmt, aber es kommt wieder die Betriebsgefahr ins Spiel. Da wird er mit 30% Abzug leben müssen.

LG Hagen - Urteil vom 14.11.07

Ich hatte Vorfahrt. Die Polizei besagte das auch. Es eine Anlieger Straße sowie eine Einbahnstraße (Autos hätten mir als nicht in die quere kommen können). Des Weiteren ist ein abgesenkter Bordstein vorhanden.

caoskasper 10.11.2012 19:15

Hallo,
Schade um das Auto.
Aber ich würde an deiner Stelle ein Anwalt einschalten,
da das Recht auf deiner Seite ist ,braust du den vorerst nicht Zahlen.

Das Sage ich weil sich die Versicherung Quer stellen würde,und auf zeit spielt , Zeit die du nicht hast.

Solange du nicht Klagst ,kostet dir der Anwalt nichts.

Ohne Anwalt kann das Jahre dauern,egal ob du Unschuldich bist und das Recht auf deiner Seite hast , als Privatperson kannst du da nichts machen, aber ein Anwalt schon.


Ps: Ich spreche aus Erfahrung , ich hatte auch ein Unfall wo ich Unschuldich Wahr,
Mein Wargen wahr ein Seat Ibiza 6K und hat laut Gutachten ein schaden von
7000€ also Totalschaden Karosse verzogen und so,egal der Unfall war am
07.07.2012 , und ich habe bis Heute keine Cent von der Versicherung ,im gegenteil , ich habe bis jetzt alles zahlen müssen ( Abschleppkosten,Gutachten, Straßenreinigung usw)
Und ich habe von Anfang an ein Anwalt eingeschaltet, und so langsam lenkt die Versicherung ein,aber auch nur weil der Anwalt mir Gericht gedroht hat.

Wie du siehst, ohne Anwalt geht es nicht.
Mit Anwalt dauert es schon lange ,wer weiß wie lange es dauern würde ohne???


Mfg caoskasper

Tdiler2 10.11.2012 22:38

beileid.Mein Kampf hat damals 2 JAhre gedauert

wolfi71 10.11.2012 23:44

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 1513218)
Ich hatte Vorfahrt. Die Polizei besagte das auch. Es eine Anlieger Straße sowie eine Einbahnstraße (Autos hätten mir als nicht in die quere kommen können). Des Weiteren ist ein abgesenkter Bordstein vorhanden.

Du weißt, was die Betriebsgefahr ist? Das Auto ist eine gefährliche Sache. Allein aus dem Betrieb des Fahrzeugs geht eine Gefahr aus. Und daraus haftet der Halter des Fahrzeugs. Diese Gefahr tritt nur dann zurück, wenn ihr Anteil derart klein ist, dass er zu vernachlässigen ist. Das ist hier aber nicht der Fall. Siehe auch §7 StVG.

Das bedeutet, dass der Fahrradfahrer ein Drittel seines Schadens ersetzt bekommen kann, aber kein Schmerzensgeld, denn das setzt ein Verschulden voraus, was hier nicht vorliegt.
Betriebsgefahr verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung - Straßenbahn - Anhänger - Lkw - überhöte Geschwindigkeit

Und hier noch mal, ein Satz aus dem Urteil des Reichsgerichts vom 17.3.1879 auf das sich der BGH und ide unteren Gerichte in ständiger Rechtsprechung in dieser Sache stützen , damals gab es noch keine Autos.

"Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport grosser Gewichtsmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismässig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den ausserdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräfte (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefässe und deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismässig gewaltige (je nach Umständen nur in bezweckter Weise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist."

Darauf stützt sich die ganze Betriebsgefahr. Und bitte beachten: Es ist ein Satz.

Rotergolf 11.11.2012 00:54

Zitat:

Zitat von w1cht (Beitrag 1513194)
jaja, immer schön nen Gutachter rufen ;)

Bei den meisten Schäden reicht auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt..

..und dann jammern wenn die Versicherungsbeiträge steigen ;)

Wenn man sieht was die Versicherungsmakler für Autos fahren brauch man sich nicht über die hohen Preise wundern....:P

GT_Variant 11.11.2012 06:16

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1513331)
Du weißt, was die Betriebsgefahr ist? Das Auto ist eine gefährliche Sache. Allein aus dem Betrieb des Fahrzeugs geht eine Gefahr aus. Und daraus haftet der Halter des Fahrzeugs. Diese Gefahr tritt nur dann zurück, wenn ihr Anteil derart klein ist, dass er zu vernachlässigen ist. Das ist hier aber nicht der Fall. Siehe auch §7 StVG.

Das bedeutet, dass der Fahrradfahrer ein Drittel seines Schadens ersetzt bekommen kann, aber kein Schmerzensgeld, denn das setzt ein Verschulden voraus, was hier nicht vorliegt.
Betriebsgefahr verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung - Straßenbahn - Anhänger - Lkw - überhöte Geschwindigkeit

Und hier noch mal, ein Satz aus dem Urteil des Reichsgerichts vom 17.3.1879 auf das sich der BGH und ide unteren Gerichte in ständiger Rechtsprechung in dieser Sache stützen , damals gab es noch keine Autos.

"Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport grosser Gewichtsmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismässig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den ausserdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräfte (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefässe und deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismässig gewaltige (je nach Umständen nur in bezweckter Weise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist."

Darauf stützt sich die ganze Betriebsgefahr. Und bitte beachten: Es ist ein Satz.

jaja die ganzen urteile... er ist schuld. selbst er hat es gesagt. es ist ne strasse und und fuhr einfach rueber... da kann man nichmal mit 10kmh reagieren! selbs die polizei hat es gesagt das er schuld ist und ich auf keinen fall... also was soll man mir dann noch anhängen wollen.... das totaler blödsinn... auch wenn du dich nun auf ein paar gerichtsurteile rausholst nun!? Das totaler blödsinn.. sorry

wolfi71 11.11.2012 08:50

Von Schuld deinerseits redet ja auch niemand. Es gibt eine Haftung aufgrund der Gefährung durch den Betrieb des Fahrzeugs. Das Liedchen kann ich dir deshalb so gut singen, weil ich das auch mal hatte. Mir fuhr einer hinten drauf, als ich abbiegen wollte. Der hatte das schlicht verschlafen und hatte die ganzen 2-300m Abstand, die er vorher hatte, nichts bemerkt. Da war ich dann mit 25% wegen der Betriebsgefahr dabei.

Tdiler2 12.11.2012 10:39

locker weg,erstmal hoffen das der Knilch versichert ist und das der Golf gerichtet werden kann.

GT_Variant 14.11.2012 11:09

Also der Gutachter war gestern bei mir. Er schätzt den Schaden vorhab um die 3000€.

Den genauen Wert bekomme ich noch per Post mitgeteilt. Er hat auch paar umbauten sich notiert. Da diese wohl den Wert des Fahrzeuges steigern.
Z.B: Komplette Edelstahl Auspuff-Anlage, Motorhaube (Böser Blick, Lufthutze), Heckklappe Teil-clean, SPortfahrwerk, Distanzscheiben, Stoßstange vorne, hinten, Scheinwerfer... Bin mal gespannt.

Tdiler2 14.11.2012 12:59

jo,ist nen wirtschaftlicher


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