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der katalog ist von 2004 |
gib bei google Vorschriften zu § 30 StVZO ein dort steht es |
Zitat:
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Habe denn aktuellen katalog gestern auf der Prüfstelle gesehen da steht noch das selbe drin.Der Prüfer hat es mir gezeigt da meine Lichtaustritskante bei 48cm ist ,er hat es dann so eingetragen weil es noch im Toleranzbereich lag. |
Ok... na wenn das so ist, dann isses natürlich cool |
Zitat:
Wo soll der genaue Text stehen, damit es nachweisbar ist? |
Ist zwar schon älter...aber hier: StVZO, B5. Fahrzeuge Paragraph 50, Absatz 3: Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Null Toleranz! Nix mit 50mm oder so...;) |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2) Als ich mit meinem 2er GTI, 2011 beim Eintragen vom Gewinde war, sagte er auch, auf keinen Fall tiefer als jetzt! Wobei der FAST aussieht wie Serie.... Lächerlich. Aber beim Golf 3 hatte ich Keine Probleme. Hatte 75/60 und immernoch Luft... Hat mich erstaunt das es so einen großen Unterschied zwischen G2 und G3 gibt. Naja evtl. hilft mir ne Rallyefront beim 2er, da darf ich dann nochmal 2-3cm runter. |
Das problem hatte ich beim zweier auch.. war etwa auf der selben höhe wie du und war dann bei 49cm. hab dann für den tüv 3 bar luftdruck auf die reifen gegeben, dann hats graaaade so gereicht. beim dreier bin ich etwa 90mm tiefer an der VA, da gabs kein problem. ;) da war ich noch leicht über den 50mm. |
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