| Evenfall | 21.03.2012 09:46 | Zitat:
Zudem dürfte man rein Rechtlich auch gar nicht nur mit Standlicht fahren
| Und genau diese aussage ist quatsch. So lange keine Abblendlicht Pflicht besteht, kann ich so lange wie ich will mit Standtlich fahren, da gabs sogar nen gerichtsurteil drüber, weil einer mit Standlicht am Tag angehalten wurde und wegen des "knollen" dann vor gericht ist und er hat gewonnen ;D
Das Schreiben von der Verhandlung war sogar hier im Forum irgendwo gepostet. Ich hatts mir extra mal ausgedruckt, habs aber verschlampt :D |