golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   Golf Allgemein (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=17)
-   -   Golf 3 - Fahndung! (http://www.golf3.de/showthread.php?t=85996)

jeti 25.01.2011 14:25

hat er ganz am Anfang schon geschrieben

/EDIT: sorry, zu langsam

pfd_GT 25.01.2011 15:49

geh zur polizei hatte das selbe problem

BROMANCE. 25.01.2011 15:54

Und was haben die bei dir gemacht? Bei mir kommt nur Desinteresse und der Verweis darauf, dass der Wagen erst zu Fahndung frei gegeben werden muss.

Pernodian 25.01.2011 15:55

So, ich habe mir Popcorn - Chips und 2 Liter Cola geholt. Ihr könnt weitermachen mit dem Theater... Ist ja bis hierher ganz lustig. Nein, nicht das sein Wagen weg ist sondern das Theater was darum veranstaltet.

Ich bitte euch jetzt ordentlich miteinander umzugehen oder dat Ding hier zu schliessen, hält man ja im Koppe nicht aus...

Tankdeckel 25.01.2011 15:59

Mhh *Schoki fudder* bin ich auf für. Bromance kann ja berichten wenn sich was neues ergibt, solang kann hier ja geschlossen werden. Sonst gibts nur wieder Krieg! ;)

sebmann 25.01.2011 20:34

Also ich bin ja gestern Nacht da noch hingerockt. Wenn ich jetzt hier lese das die Polizei schon ne Stunde vor mir den Platz untersucht hat finde ich es nicht so cool. Naja kann man jetzt auch nix mehr machen. Ich kenne die Gründe die der Bromance hatte/hat nicht selber zu fahren. Ist schon alles richtig so und geht auch sonst niemanden was an. Ist ärgerlich das es hier so ausgeartet ist. Kann man jetzt auch nicht mehr ändern. Ich hab ihm Nachmittags gegen 18:00 noch ne andere Scheibe eingebaut wegen dem Einbruch. Da war er schon sehr verzweifelt. Wenn alles so auf einmal kommt, wirft es einen schonmal aus der Spur. Er schuldet mir jetzt was und gut ists. Ich hoffe das sich jetzt hier wieder alle lieb haben und das Leben weiter geht;-)

Dj-Thunder 25.01.2011 21:19

Also ich verstehe das alles nicht mehr ist auch das letzte was ich dazu schreiben werde.

Ich habe vor meinem Umzug ins Schwabenland (aus dem Rheinland) mein Auto an einen damaligen guten Freund verkauft. (Ab und ummelden war alles Fehlerfrei) habe mit Ihm eine Zahlung in 2 Raten ausgemacht. Erste kam, zweite nicht. Habe nach 2 Wochen (ohne Reaktion von Ihm) mich zu Ihm auf den Weg gemacht und mich 2 Tage bei Ihm vor die Türe gestellt (ok ich wusste wo er wohnt) da waren mir die 400km pro weg egal. Wenn ich überlege was alles mit deinen Kenzeichen angestellt werden kann und das kann wesentlich teurer werden als das was der mir damals noch schuldete...

Wenn ich an deiner stelle auch nur die geringste Chance sehen würde, würde ich mich direkt hin machen. Selbst wenn ich umsonst hinfahre kann ich immer noch paar Flugblätter verteilen mit Handynummer und nochmals persönlich bei der Polizei vor Ort vorsprechen.
Außerdem kannst du Ihn dort auch noch Anzeigen (Unterschlagung / Erschleichen von Leistungen / Urkundenfälschung).

2 der Dinge sind meiner Meinung nach sogar Straftatbestände.

Also viel Glück noch bei der Suche aber wenn du weiterhin mit so wenig Einsatz dabei bist dann wird das nie was.
Ach so und einmal schreiben ich kann nicht wegen Klausur aber dann noch bis 20 vor 1 am PC sitzen? Das verstehe ich nicht.

Gruß Dj Thunder

Pernodian 25.01.2011 21:29

Ohh ich habe noch Erdnüsse gefunden. Will jemand? Salzstangen stehen im Regal...

max 25.01.2011 21:32

:-lol-::bier::-lol-:

WSB 25.01.2011 21:51

Zitat:

Zitat von Pernodian (Beitrag 1096806)
Ohh ich habe noch Erdnüsse gefunden. Will jemand? Salzstangen stehen im Regal...

Wenn du Nic-Nacs hast, so greife ich direkt zu :)

BROMANCE. 25.01.2011 21:54

Bitte nur noch sinnvolle Beiträge!!!!!!!!!!!

WSB 25.01.2011 21:59

Zitat:

Zitat von BROMANCE. (Beitrag 1096839)
Bitte nur noch sinnvolle Beiträge!!!!!!!!!!!

Was ist eigentlich aus der Aktion mit den Grünen Männchen geworden? haben die sich mittlerweile bei dir gemeldet (wollten die doch soweit ich ca 10seiten zuvor gelesen habe).

BROMANCE. 25.01.2011 22:11

Ja, aber leider nichts nenneswertes :/

G3 Variant 26.01.2011 00:08

Zitat:

Zitat von WSB (Beitrag 1096842)
Was ist eigentlich aus der Aktion mit den Grünen Männchen geworden?

Wo wohnst Du denn, dass die bei Euch noch grün tragen ?


@ Martin :
na dann wollen wir mal hoffen das es BALD zu einem Ergebnis kommt ....

Peter[OG] 26.01.2011 00:45

Zitat:

Zitat von BROMANCE. (Beitrag 1096839)
Bitte nur noch sinnvolle Beiträge!!!!!!!!!!!

Wieviele davon brauchst du denn noch ?

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1095879)
Vielleicht hilft dir das noch etwas weiter:
§ 13 Abs. 4 FZV
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige
Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde
zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister
mitzuteilen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen
des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift
des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten,
dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder
übergeben wurden.
Der Erwerber hat unverzüglich
bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde
unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage
des Versicherungsnachweises nach § 23 FZV die Ausfertigung
einer neuen Zulassungsbescheinigung und, sofern
dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen
Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen
Kennzeichens zu beantragen. Kommt der bisherige Halter
oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder
wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer
Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten
des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend,
kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung
im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur
Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots
endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde
teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter
oder Eigentümer mit.

Der Verkäufer eines zugelassenen Kraftfahrzeuges muss
die dafür anfallende Steuer bis zu dem Zeitpunkt entrichten,
in dem die ordnungsgemäße Veräußerungsanzeige i.S.d. §
13 Abs. 3 FZV mit der genauen Anschrift des Käufers bei
der Zulassungsstelle eingeht.
Da die Nennung einer unrichtigen Adresse seitens des Käufers
zu Lasten des Verkäufers geht, hat dieser zur Beweissicherung
des Pass- oder Ausweisnummer zu notieren oder
eine Kopie des Ausweises zu fertigen.


Claas 26.01.2011 03:42

Was für eine Story!

Wünsche Dir trotzdem viel Glück, das es für Dich noch im guten zu ende geht!

Lieber ein Ende mit schrecken, als schrecken ohne ende!

:winke:

BROMANCE. 26.01.2011 18:48

Hab vorhin mit der Versicherung geredet. Es ist alles in die Wege geleitet und sieht gut für mich auf. Hat echt gut getan mal was positives zu hören!

vauweh 26.01.2011 18:58

Ich drücke Dir die Daumen das alles gut endet.

XSIGHT 26.01.2011 20:00

Das wird schon,

ich halte hier auch mal die Augen auf.

Aber wenn du doch im Kaufvertrag den Namen und den Kilometerstand drin hast dann bist du ja erstmal fein raus. Da du nachweisen kannst das ab diesem Kilometer das Auto nicht mehr dein Eigentum war.

Ob du das abmeldest oder nicht ist erstmal nebensächlich.

Hast du den die vollständige Adresse + Kilometerstand und Datum etc im Vertrag drin?

Salvadore 26.01.2011 20:39

alles gute und ich hoffe du hast nicht DM statt Euro für den Kaufpreis genommen^^

lg


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:13 Uhr.

Powered by vBulletin®