Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

 
 
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Alt 23.10.2007, 22:51 #14
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Moin,

ich will ja keinem hier den Spaß verderben, aber eure lichttechnischen Upgrades auf Xenon sind leider illegal. Woher der Klugschnacker das weiß?
Aus 1. Hand, mein bester Freund ist selbst ein begeisterter VW-Tuner und Komissar bei der Streife, meine Wenigkeit ist der "böse Onkel" bei einer großen Versicherung.
Denn ein Scheinwerfer wird immer nur mit dem werkseitig verbauten Leuchtmittel zugelassen und bekommt das E-Zeichen, darf also nur damit betrieben werden! Selbst wenn ich in einen H4-SW eine H7-Lampe stecke erlischt die Bauartprüfung und somit die ABE des Fahrzeugs!
Aktuell habe ich 2 Fälle auf dem Tisch wo es um illegale Xenonumrüstung geht.

Fall 1: Ein älterer Herr hat in seinen Volvo 960 von einer Werkstatt!!! Xenon in die originalen H4-SW einbauen lassen. Das Fahrzeug verfügt werksseitig über eine aut. Niveauregulierung an der Hinterachse und SW-Reinigung.
Im letzen Winter fühlte sich auf einer Landstraße eine entgegenkommende Dame von ihm geblendet und dazu genötigt, das Steuer zu verreißen um in der Leitplanke zu parken. Mein Kunde (der Opa) hielt an und rief auch noch die Polizei, welche nach Aussage der Geschädigten (der hat total geblendet) den Volvo inspizierte. Und siehe da: den kundigen Beamten ging gleich ein "Licht" auf... Meine Versicherung hat den Schaden der Dame erstmal bezahlt, fordert nun aber gut 70% (ca. 13.000€) von dem Opa zurück!

Fall 2: Ein junger Golf-Tuner (welch Zufall ) war anscheinend etwas zu zügig unterwegs, verlor die Kontrolle über den Wagen, Ergebnis: Totalschaden. Nun wollte er seine Vollkasko in Anspruch nehmen, was ja auch legitim ist, denn grobe Fahrlässigkeit war ihm nicht nachzuweisen. Als der Gutachter nun den Wagen besichtigte stellte er den Umbau von H7 auf Xenon fest und teilte meinem Arbeitgeber dies natürlich mit. Daraufhin wurde ihm die Bezahlung seines Schadens mittels der VK verweigert, dagegen klagt er z.Zt. noch vor dem AG Hannover (wohl mit geringen Aussichten auf Erfolg). Sobald der Prozeß vorbei ist werde ich hier mal das Aktenzeichen posten, als Info.
Ich persönlich kann euren Wunsch nach besserem Licht gut verstehen, wenn ich vom Golf mit seinem H4-Licht (mit den guten Philips X-treme drin) in meinen 5er (der Bi-Xenon hat) steige, sind das schon Welten, aber verboten bleibt nun mal verboten.
Übrigens: Selbst wer den Umbau auf wundersame Weise beim TÜV etc. eingetragen hat, das kann die Polizei jederzeit "ungültig" stempeln, Begründung siehe Bauartprüfung! Auch diese Pseudo-Gutachten die lange Zeit kursierten sind für den Müll, man darf nur ein komplettes Xenon-System einbauen. Gibt´s z.B. für den IVer von Hella und kostet stolze 1000,- € plus 130,- € für die aut. LWR, Vorraussetzung ist aber auch hier eine SW-Reinigungsanlage.

So, habe fertig, nun werft Steine, trinke erstmal in Ruhe nen Weizen, das stärkt die Abwehrkräfte... :p

Gruß,
Andre
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